Hotel (Unterkunft aus beruflichen Gründen) steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier ein Steuerexperte weiterhelfen.

Ich habe zum 15.06. eine neue Stelle in München angenommen, aber lebe weiterhin in Düsseldorf. Ich werde wöchentlich Dienstags bis Donnerstags in München im Büro sein und Montags und Freitags im Homeoffice aus Düsseldorf aus arbeiten.

Da die Wohnungslage in München sehr prekär ist (Angebot und Preise) ist die Unterkunft in einem Hotel bzw. AirBnB deutlich günstiger und man ist auch flexibler.

Bei der Erstellung der Steuererklärung weiß ich, dass man eine Zweitwohnung bis zu 1.000€/monatlich, sowie die wöchentlich An- und Abreise zum Zweitwohnsitz, steuerlich absetzen kann.

Wie sehe es denn im Falle von Hotels bzw. Buchung von privaten Unterkünften über AirBnB aus? Könnte ich diese Kosten auch steuerlich absetzen oder muss es unbedingt eine Zweitwohnung sein?

Noch zusätzliche Info: die Tätigkeit in München wäre zunächst vorübergehend (für ca. 6-9 Monate), da anschließend ein Wechsel nach Frankfurt erfolgen wird und ich dann von Düsseldorf aus mit dem ICE nach Frankfurt pendeln könnte. Daher ist auch ein Umzug des Hauptwohnsitzes nach München nicht angedacht.

Würde mich über Feedback von Experten sehr freuen!

Viele Grüße

Hallo,

Nr. 5 bzw. 5a sind wohl für dich relevant:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Gruß,
Steve

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