Folgendes Szenario,
Kunde reserviert über ein Reiseportal ein Zimmer,aber reserviert es nur.Beim Einchecken im Hotel verlängert er zum Hotelpreis die Dauer des Aufenthaltes um 2 Tage.Somit müßte er 2 Rechnungen bekommen,eine über die reservierten Tage und eine über die Verlängerung.
Das Hotel will das Geld aber nur über die verlängerten Tage haben,da es annimmt,daß der andere Betrag über das vermittelnde Reisebüro kommt.Es ist nicht davon zu überzeugen,daß noch kein Überweisungsvorgang vonstatten ging und auch nicht wird.
Frage:Ist der Reisende/Kunde verpflichtet,daß Reisebüro darüber zu informieren,oder hat das Hotel dadurch selbst Pech und er wartet auf "irgendeine"Reaktion?
Danke für sachdienliche Antworten,
David
