Hotel will kein Geld haben

Folgendes Szenario,
Kunde reserviert über ein Reiseportal ein Zimmer,aber reserviert es nur.Beim Einchecken im Hotel verlängert er zum Hotelpreis die Dauer des Aufenthaltes um 2 Tage.Somit müßte er 2 Rechnungen bekommen,eine über die reservierten Tage und eine über die Verlängerung.
Das Hotel will das Geld aber nur über die verlängerten Tage haben,da es annimmt,daß der andere Betrag über das vermittelnde Reisebüro kommt.Es ist nicht davon zu überzeugen,daß noch kein Überweisungsvorgang vonstatten ging und auch nicht wird.
Frage:Ist der Reisende/Kunde verpflichtet,daß Reisebüro darüber zu informieren,oder hat das Hotel dadurch selbst Pech und er wartet auf "irgendeine"Reaktion?

Danke für sachdienliche Antworten,
David

Hallo,

man kann niemand zu seinem Glück zwingen :smile:

Wenn man auf den Sachverhalt einfach hingewiesen hat und seine Adresse angegeben hat, dann ist man hier strafrechtlich nicht zu belangen.

Zivilrechtlich ist es dem Hotel (oder dem Portal, dass dem Hotel die Rechnung zahlen musste) der Weg offen diese Summe dann noch nachzufordern.

Fordern darf man übrigens sogar verjährte Forderungen (auch vor Gericht), lediglich wenn der Gläubiger dann die „Einrede der Verjährung“ stellt, dann ist die Forderung hinfällig.

Viele Grüße
Lumpi