Hotelaufenthalt während Krankheit

Hallo,

wie wäre es eigentlich in einem solchen Fall: ein Beamter wäre wegen einer Wirbelsäulen-OP seit längerem arbeitsunfähig krankgeschrieben, er
soll immer wieder im Wechsel laufen, sitzen, liegen. Seinen Beruf (kein
vorwiegend sitzen auszuübender) kann er noch keinesfalls wieder ausüben, aber nehmen wir an, er hätte schon lange vor der OP zu seinem Hochzeitstag einen 4tägigen Kurzaufenthalt in einem Wellnesshotel in Österreich (von seiner Heimatadresse in D nur ca. 3 1/2 Std.) gebucht. Dort könnte er während seiner weiter andauernden Krankschreibung das tun, was er ärztlicherseits tun soll: ein bißchen laufen, liegen, sitzen - dabei noch relaxen im Wellnessbereich. Nur: Dürfte er das überhaupt aus rechtlicher Sicht? In diesem Fall nehmen wir an, der Arzt würde das durchaus gut heißen.

Danke für Euer Feedback!

Viele Grüsse, hemba

Hallo!
Warum soll er das nicht dürfen? Man hat während einer Krankschreibung nur Dinge zu unterlassen, die der Genesung entgegenstehen, und wenn der Arzt einen solchen Hotelaufenthalt als förderlich einschätzt, gibt es da wohl kein Problem.

Hallo Armin,

ja, das dachte ich auch… Und eigentlich fände ich es recht vernünftig, da es dem Genesungsprozess in diesem Fall durchaus dienlich wäre.

Eine andere Person (Beamter) vertrat die Meinung, das gehe nicht, und wenn „etwas passieren“ würde, käme der Betreffende in Teufels Küche.
Eine weitere Person (Betriebsratsmitglied in einem gewerblichen Unternehmen) warnte ebenfalls dringend davor. In deren Firma sei es mal vorgekommen, dass jemand während der AU in Urlaub gefahren sei. Der Betreffende habe große Probleme bekommen mit dem AG, was zur Auflösung des Arbeitsvertrages geführt habe.

Deshalb, Armin, Frage: Handelt es sich von Deiner Seite um Wissen oder Meinung?

Gruss, hemba

Hier wird das Gleiche ausgesagt:
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbei…
Allerdings ist hier empfohlen, sich den Urlaub vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen, wobei eine Stellungnahme des Arztes sehr förderlich ist. Das also schriftlich geben lassen, daß der Arzt diese Wellnessreise für förderlich hält, damit zur Sicherheit beim Chef vorsprechen, dann sollte man auf der sicheren Seite sein.

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