Hallo,
wie wäre es eigentlich in einem solchen Fall: ein Beamter wäre wegen einer Wirbelsäulen-OP seit längerem arbeitsunfähig krankgeschrieben, er
soll immer wieder im Wechsel laufen, sitzen, liegen. Seinen Beruf (kein
vorwiegend sitzen auszuübender) kann er noch keinesfalls wieder ausüben, aber nehmen wir an, er hätte schon lange vor der OP zu seinem Hochzeitstag einen 4tägigen Kurzaufenthalt in einem Wellnesshotel in Österreich (von seiner Heimatadresse in D nur ca. 3 1/2 Std.) gebucht. Dort könnte er während seiner weiter andauernden Krankschreibung das tun, was er ärztlicherseits tun soll: ein bißchen laufen, liegen, sitzen - dabei noch relaxen im Wellnessbereich. Nur: Dürfte er das überhaupt aus rechtlicher Sicht? In diesem Fall nehmen wir an, der Arzt würde das durchaus gut heißen.
Danke für Euer Feedback!
Viele Grüsse, hemba