Hallo Ihr Wissenden,
wieder einmal grübele ich über einen fiktiven Fall und hoffe auf Hilfe von Euch.
Angenommen ein Hotelwirt trifft mit einem Gast die mdl. Vereinbarung, dass dieser für ca. 5 Monate sich bei ihm einmieten kann. Die jeweils am Monatsanfang zu zahlen.
Nach zwei Monaten stellt sich heraus, dass der Mieter eine Zumutung darstellt. Das Zimmer ist eine Müllhalde. Erst will der Mieter nicht, dass das Zimmermädchen saueber macht. Dann besteht er darauf aber steht erst immer am Nachmittag auf. Um diese Uhrzeit hat das Zimmermädchen bereits Dienstschluss. Der Dauermieter belästigt das Personal sexuell. Beschimpft die Angestellten, belästigt andere Gäste der Gaststätte, pöbelt laut herum usw…
Muss der Hotelwirt nun wie ein „normaler“ Vermieter erst einen langen Kündigungsweg einhalten oder hat er die Möglichkeit den renitenten Gast zum Monatsende auf die Straße zu setzen?
Was meint Ihr dazu? Gibt es für solche Fälle eigentlich gesetzliche Grundlagen?
mit besten Grüßen Steffen B.
M.E. 1nen Tag
weil die Bezahlung Tageweise erfolgt, auch wenn diese Monatweise gezahlt wird.
Wer in ein Hotel zieht akzeptiert immer die AGB´s des Hotels.
z.B. die Hausordnung!
Das geht ohne Unterschrift nicht - also ein Beherbergungsvertrag!
§1) Hausordnung wer sich schlecht benimmt fliegt raus. (1Tag)
Jakob
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Hallo,
vielen Dank für Ihre Meinung.
Wie sieht es denn aber aus, wenn der Vertrag nur mdl. geschlossen wurde? So kann ja nicht davon ausgegangen werden, dass der Gast die Hausordnung kennt. Wäre dann ein Rausschmiß wegen Geschäftsschädigung oder Verstoß gegen Sitte und Moral (wenn es denn so etwas im dt. recht überhaupt gibt)möglich?
Gehen wir mal weiterhin davon aus, dass in der Hausordnung, Bewirtungsvertrag und sonstigen niergendwo das Verhalten des Gastes geregelt wären.
Was wäre, wenn zudem die monatl. Miete in keiner Weise mit dem Tagespreis zu vergleichen wäre? Bsp.: normale Übernachtung kostet 35 Euro. Wäre also pro Monat ca. 1000 Euro. Es wird jedoch ein monatl. Entgeld von lediglich 300 Euro verlangt.
MfG Steffen B.
Hallo Steffen,
soviel ich weiß, reicht es, wenn die Hausordnung irgendwo im Hotel an der Wand hängt, z.B. im Foyer. Die gilt dann verbindlich für alle Hotelgäste, egal, ob sie gelesen wurde oder nicht. Das wäre dann so ähnlich wie die Warnschilder in Straßenbahnen etc., daß Schwarzfahren verboten ist.
Gruß Rüdiger
Hallo,
vielen Dank für Ihre Meinung.
Wie sieht es denn aber aus, wenn der Vertrag nur mdl.
geschlossen wurde? So kann ja nicht davon ausgegangen werden,
dass der Gast die Hausordnung kennt. Wäre dann ein Rausschmiß
wegen Geschäftsschädigung oder Verstoß gegen Sitte und Moral
(wenn es denn so etwas im dt. recht überhaupt gibt)möglich?
Natürlich
Der Gast muss in einem Hotel aufgenommen werden Beherbergungspflicht ABER nicht zu allen Bedingungen
Zahlen muss er können
Missetaten darf er nicht begehen
Vorkasse muss er mglw hinlegen.
Sich ausweisen muss er.
wird bei Gelegenheit erweitert.
Keinesfalls aber muss sich der Hotelbetreiber beleidigungen oder andere Missetaten gefallen lassen.
Jakob.
Gehen wir mal weiterhin davon aus, dass in der Hausordnung,
Bewirtungsvertrag und sonstigen niergendwo das Verhalten des
Gastes geregelt wären.
§242BGB Treu und Glauben Verkehrssitte und sowas greift.
Was wäre, wenn zudem die monatl. Miete in keiner Weise mit dem
Tagespreis zu vergleichen wäre? Bsp.: normale Übernachtung
kostet 35 Euro. Wäre also pro Monat ca. 1000 Euro. Es wird
jedoch ein monatl. Entgeld von lediglich 300 Euro verlangt.
Aushandeln kann jeder Gast den Preis, wenn er sagt ich bleibe 14Tg wird der niedriger sein als für einen Gast der 2Tage bleibt.
Jakob
MfG Steffen B.