Hotelkosten: halbe Übernachtung?

Hallo
Ich bräuchte dringend Hilfe zur folgenden Situation:
Wenn jemand auf Geschäftsreise ist und seinen Partner mitnimmt und auf der Rechnung folgende Positionen auftauchen:

1x Übernachtung
2x Frühstück

Was kann der Gewerbetreibende (EÜR) als Betriebsausgabe absetzen?
Die komplette Übernachtung oder nur den halben Wert der Übernachtung?
Das Frühstück ist meines Wissens außen vor, da keine Betriebsausgabe.

Danke für Eure Meinung!

Lieben Gruß Nadine

Hallo nioo nochmal,

weiß das niemand?

Ich verstehe diesen Fall nicht, weil ich nicht weiß, ob man eine Positition nur halb als Betriebsausgabe ansetzen kann?

Und erschwerend kommt hin zu: Das Hotelzimmer hatte einen festen Preis - egal ob eine oder zwei Personen drin übernachten. Es entstanden also keine Mehrkosten…

Könnte man in diesem Fall das gesamte Zimmer als Betriebsausgabe absetzen?

DANKE

Servus,

weil der beruflich/betrieblich veranlasste Teil der Aufwendungen hier nicht nach objektiven Kriterien von dem durch die Lebensführung veranlassten Teil abgrenzbar ist, handelt es sich um Mischaufwand im Sinn von § 12 Nr. 1 EStG, der nicht steuermindernd als Aufwand, Ausgabe oder Werbungskosten ansetzbar ist.

Schöne Grüße

MM