Hallo
Ich bräuchte dringend Hilfe zur folgenden Situation:
Wenn jemand auf Geschäftsreise ist und seinen Partner mitnimmt und auf der Rechnung folgende Positionen auftauchen:
1x Übernachtung
2x Frühstück
Was kann der Gewerbetreibende (EÜR) als Betriebsausgabe absetzen?
Die komplette Übernachtung oder nur den halben Wert der Übernachtung?
Das Frühstück ist meines Wissens außen vor, da keine Betriebsausgabe.
Danke für Eure Meinung!
Lieben Gruß Nadine