Im allgemeinen kann man sagen:
-die Hotel waren NICHT gleichwertig
(kein Aquapark etc.)
-habe bereits ~8 Monate zuvor gebucht
-täglich neuer Zulauf im gebuchten Hotel 1
Nun möchte ich bitte wissen,
welches Recht mir als Geschädigter zusteht
und in welcher Höhe.
Hallo Denis,
doch, die Rechtslage ist schon eindeutig. Vorweg: Überbuchungen durch Hoteliers passieren. Vergleichbar wie es auch bei Airlines sein kann. Aus meinen persönlichen Erfahrungen nicht so oft, aber es gibt Ziele, die bekannter hierfür sind als andere. Hierzu gehört Tunesien und z.B. auch Kuba. Muß keinesfalls so sein, aber man hört das ab und zu mal. Ich selber hab es mal vor etlichen Jahren erlebt als wie auf Verabredung halb D plötzlich in die Türkei wollte, niemand mit solchem Ansturm gerechnet hatte. Die Hoteliers waren da ganz einfach überfordert.
Normalerweise versuchen die VA in solchen Fällen in mindestens gleichwertige, wenn nicht sogar höherwertige Hotels umzubuchen. Hast du gleichwertigen Standard/Kategorie und Leistungen, bist aber der Meinung daß das Ersatzhotel dem nicht entspricht, die hierfür zuständige Reiseleitung des VA vor Ort keine Abhilfe schaffen kann oder dazu nicht in der Lage ist (kann auch mal vorkommen), ist das weitere Vorgehen klar geregelt. Info hierzu auch immer in den Reisebedingungen/AGB der VA z.B. unter der Überschrift Mängelanzeige/Abhilfe o.ä.
Hierzu noch ein Wort: ernsthafte Mängel ohne die Möglichkeit einer Abhilfe durch den Hotelier (zB Zimmerwechsel) oder die Vertretung des VA vor Ort sollte man von dieser stets schriftlich aufnehmen und sich abzeichnen lassen.
Denn es gibt nicht wenige „schwarze Schafe“, die gezielt sich mit Reisemängelanzeigen Rabatt verschaffen wollen, um es mal vornehm auszudrücken. Nicht nur in D so, auch in anderen Ländern.
Da das alles ins Reiserecht fällt und ich mir hier keine Abmahnung w/ nicht authorisierter Rechtsberatung einhandeln will, nachfolgend Links, die dir und anderen, die so etwas wissen wollen, weiterhelfen. Anhaltspunkte, welche Forderungen in etwa gerechtfertigt wären, so es sich um einen tatsächlichen Reisemangel handelt, ist in der sogen. „Frankfurter Tabelle“ aufgeführt.
Vorgehensweise, diverse Musterschreiben Kostenerstattung Ersatzhotel
http://www.reiserechts-register.de/rechtssicheretext…
http://www.reiserechts-register.de/
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/hotel-ueber…
NRW Verbraucherberatung zum Thema, ganz unten download im pdf ADAC-Tabelle 2011 Reisepreisminderung als Anhaltspunkte (auf der ADAC web site ist sie wohl nicht mehr):
http://www.vz-nrw.de/UNIQ133959267001840/SES55855665…
http://www.reisemangel.de/
Info von Prof. Dr. Führich, einer der besten und Erfahrensten auf dem Gebiet Reiserecht (hier auch die sogen. Frankfurter Tabelle):
http://www.reiserecht-fuehrich.de/
sowie hier:
http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
Hoffe, dir einen Schritt weitergeholfen zu haben. Grüße, Moni