Hotelübernachtung im Do-zimmer

Tag.

Mal angenommen…

… ien Unternehmen organisiert ein europaweites Vertriebsmeeting im Ausland, Teilnahme Pflicht. Ebenso Pflicht ist die Unterbringung im Doppelzimmer (2 Nächte). Wegen der Grösse des Hotels (und evtl. auch aus Organisationsgründen) ist auch gegen Aufpreis kein Einzelzimmer mgl.!

Ist nun der Angestellte in der Pflicht und muss sich auch ein Doppelzimmer (mit evtl. einem Unbekannten aus einer anderen niederlassung) gefallen lassen oder widerspricht dieses grob gegen Gesetze?
vielen Dank vorab für eure Antworten.

Hallo

Muß sich der Angestellte ein Doppelzimmer gefallen lassen?

Ja

oder widerspricht dieses grob gegen Gesetze?

Nein

Gruß,
LeoLo

Hallo

Muß sich der Angestellte ein Doppelzimmer gefallen lassen?

Ja

Nein

oder widerspricht dieses grob gegen Gesetze?

Nein

Ich denke schon, allerdings was heißt schon grob.

Gruß,
Stefan

Abend!

Ist nun der Angestellte in der Pflicht und muss sich auch ein
Doppelzimmer (mit evtl. einem Unbekannten aus einer anderen
niederlassung) gefallen lassen oder widerspricht dieses grob
gegen Gesetze?

Sagen wir es mal anders, es ist (leider) durchaus üblich, dass Doppelzimmer bei einigen Veranstaltungen gebucht werden. Insbesondere sind da Messen oder Kongresse Favoriten, da dort nie genug Hotelzimmer vorhanden sind. Bei einem Vertriebsmeeting finde ich das allerdings auch unverschämt. Ohne mal gleich den Gesetzgeber zu rufen, sollte man auch mit solchen Gegebenheiten auf beiden Seiten (Cheffe, Mitarbeiter) versuchen eine pragmatische Lösung zu finden.
Für mich war es immer ein wesentlicher Aspekt ob der Cheffe auch ein Doppelzimmer teilt. Wenn ja, dann rede mit ihm ob man nicht schon vorher Belegungslisten machen kann und jeder sucht sich selbst seinen Partner (Ääh Bettgenossen).
Sollte Cheffe allerdings ein Einzelzimmer haben (oder Doppelzimmer alleine) dann war mit mir nicht gut Kirschenessen. In diesen Fällen habe ich mich entweder vorher geweigert (dann gings auf einmal doch) oder ich habe mir vor Ort ein neues Zimmer gesucht (wurde immer gezahlt).

Ich hasse auch diese Doppelzimmer aber manchmal hat man als Cheffe keine Chance. Entweder einige bleiben zu Hause oder man teilt sich Zimmer. Wenn teilen, dann allerdings alle (wie oben schon erwähnt).

Zusammenfassend:
Wenn ihr aus Kostengründen keine andere Unterkunft bekommen könnt, dann versucht doch das beste daraus zu machen. Sollten allerdings einige wenige „besser“ als die anderen sein, dann entscheide ob du den Aufstand proben willst (ich würde es tun).

Hope That Helps
Stefan

Hi!

…kommt darauf an, mit wem man das Zimmer teilen soll… :wink:

Im Ernst: ich würde das ablehnen. Außerdem schnarche ich wie ein Pferd.
Zur Not würde ich mir auf eigene Rechnung ein Zimmer nehmen und es im Steuerausgleich ansetzen.

Grüße,

Mathias

Hallo

oder widerspricht dieses grob gegen Gesetze?

Nein

Ich denke schon, allerdings was heißt schon grob.

Und welches Gesetz stellst Du dir da vor? Das EZG (Einzelzimmergesetz)? :o)

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo

oder widerspricht dieses grob gegen Gesetze?

Nein

Ich denke schon, allerdings was heißt schon grob.

Und welches Gesetz stellst Du dir da vor? Das EZG
(Einzelzimmergesetz)? :o)

Ich dachte mal wir hätten die Leibeigenschaft vor etlichen Jahren abgelegt.
Zeige mir doch bitte die Stelle im Arbeitsrecht die es einem Vorgesetzten erlaubt eine solche Anweisung zu geben.
Falls du nichts findest, dann wird es wohl Auslegungssache eines Gerichts sein.

Meine Auslegung war übrigens er darf dies nicht anordnen aber ich bin kein Richter.

Gruß
Stefan

Hallo

Ich dachte mal wir hätten die Leibeigenschaft vor etlichen
Jahren abgelegt.
Zeige mir doch bitte die Stelle im Arbeitsrecht die es einem
Vorgesetzten erlaubt eine solche Anweisung zu geben.

Der Gesetzgeber hat sich wohl gedacht, daß es unsinnig ist, so etwas zu formulieren, da der AG von sich aus hier zunächst einmal gar nicht verpflichtet ist, überhaupt eine Unterkunft zu stellen (und vermutlich hier auch zu bezahlen).

Falls du nichts findest, dann wird es wohl Auslegungssache
eines Gerichts sein.

Meine Auslegung war übrigens er darf dies nicht anordnen aber
ich bin kein Richter.

Der AG „ordnet“ nichts an. Er „bietet“ etwas an. Die Formulierung von Jürgen „Pflicht ist die Unterbringung im Doppelzimmer“ dürfte nicht bedeuten, daß der AG entlassen wird, wenn er auf eigene Kosten eine Alternative ausarbeitet, sondern, daß eben nur Doppelzimmer bereitgestellt werden. Der AG kann den AN zwar nicht verpflichten, ausschließlich dort zu übernachten, aber er muß eben auch nicht für eine Alternative aufkommen.

Die ursprüngliche Frage war doch etwas umformuliert: widerspricht es gegen ein Gesetz, nur Doppelzimmer bereitzustellen, mit der daran anschließenden Frage, ob der AG ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen muß. Klare Antwort: Nein. Daß Du jetzt den Spieß umdrehen willst und von mir ein Gesetz erwartest, welches das Vorgehen des AG legitimiert, weil Du natürlich keins kennst, was dagegen sprechen könnte, ist nicht wirklich überzeugend.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo

Einigen wir uns darauf, „anordnen“ kann er es nicht, wenn es angeboten wird hast du Recht und es ist OK.

Gruß
Stefan

Das will ich hoffen… denn alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Und daher ist der Umkehrschluss, dass es in einem Gesetz erlaubt sein muss falsch.

Gruß Ivo