Hotelvermittler kein Ausweis der USt

Hallo, es wurde übernachtet in einem deutschen Hotel, gebucht wurde über hotelreservierung.de

Die Rechnung weist einen Betrag aus über 68,50 für Übernachtung inklusive Frühstück. Es wird keine USt. ausgewiesen.

Welcher Betrage kann nun als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?

anf Anfrage beim Vermittler nach der USt. antwortete dieser:
„Leider ist es nicht möglich Ihre Rechnungen mit Mehrwertsteuer auszustellen, da wir keine Mehrwertsteuer für die Buchung berechnen. Grund hierfür ist eine EU-Sonderregelung für Reiseveranstalter und Reiseagenturen, die für IAN LP (in den USA gegründet; LP steht für Limited
Partnership, eine Art KG) gilt.“

Danke vorab für die Antworten

Wenn keine MwSt ausgewiesen wird kann auch keine eingesetzt werden. Der Betrag von 68,50€ ist als Betriebsausgabe einzusetzen. Wenn in gemeinnützigen Einrichtungen übernachtet wird fällt meistens auch keine Mwst an.

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen. :frowning:

Hallo KingLudwig,
Danke für die schnelle Antwort. Ich glaube, ich muss noch die 4,80 für das Frühstück abziehen und der Restbetrag ist dann die abziehbare Betriebsausgabe.
Ich fand keine Möglichkeit meine Frage zu editieren,
sorry. beste Grüße und nochmals vielen Dank

Wenn keine MwSt ausgewiesen wird kann auch keine eingesetzt
werden. Der Betrag von 68,50€ ist als Betriebsausgabe
einzusetzen. Wenn in gemeinnützigen Einrichtungen übernachtet
wird fällt meistens auch keine Mwst an.