Hotelzimmer ? Kaufen ?

Hallo,

z.b. jemand liest ein inserat das eine Bank im Wege der Zwangsvollstreckung ein Hotelzimmer unterm Hammer bringt.
Preislich sehr intressant, frage wäre jedoch hierzu :

  • darf der Käufer/Eigentümer das Hotelzimmer nutzen ?
    oder muss es dem Pächter zur Verfügung gestelt werden der das gesamte Hotel mietet ?

  • Eine Ahnung was das mit dem Kauf von Hotelzimmern auf sich hat ?

  • Wie läuft das mit Nebenkosten etc.

Alle Infos hilfreich, danke.

Die Antworten stehen im Pachtvertrag des Hotel-Pächters.

Bei einem Bankverkauf sollte aber auch die Bank über Unterlagen für die Nutzung der Immobilie verfügen.

Sind Sie wirklich interessiert? Oder wollten Sie das nur mal so wissen?
Warum fragen Sie dann nicht die Bank?

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten