hallo,
wir haben vor kurzen ein Hotel angepachtet welches vom Vorbesitzer fast komplett in den Ruin getrieben wurde aufgrund der unzureichenden Zimmerpreise und liebe zum Beruf.
Das Hotel wird in der alten Form nicht weiter bestehen, der Name wird geändert und die Zimmer werden zur Zeit renoviert und aufgewertet und unseren anderen Hotels in unmittelbarer nähe angepasst.
Es bestehen derzeit aber noch Verträge mit Gästen welche erst nächstes Jahr, Sep/Okt 2012 anreisen und einen viel zu niedrigen Preis bezahlen.Sogar unter dem was bei uns im Ort eine Übernachtung in der Jugendherberge kostet und das in der Hauptsaison wo eine Überanfrage an Zimmern besteht.
Nun ist meine Frage, können wir auf Grund der Übernahme des Hotels, welche ja im Endefekt eine Insolvenz des vorherigen Pächters war die Zimmer der Gäste Stornieren oder Ihnen ein neues Angebot unterbreiten?
Leider finde ich im Internet keine Informationen darüber welches Recht besteht bei einem Wechsel des Besitzers, bei Insolvenz, und ob der Beherbergungsvertrag auf Grund dessen nichtig ist.
Bzw wurde dieser ja nicht mit uns sondern mit dem Vorbesitzer ausgehandelt.Dieses Hotel besteht ja nun in der Form nicht mehr.
Wir als neuer Besitzer müssten doch so wie jeder Gast das Recht haben ein Zimmer zu Stornieren?
vielen Dank im vorraus für die Antworten