hallo
also wäre schon wichtig in welcher richtung
bei auskünften z. b. im rechtlichen bereich muß der vermerk auskunft unverbindlich gemacht werden unverbindlich heißt wenn aufgrund der auskunft was schief läuft ist der einholer der auskunft „selbst“ schuld
besser helfen könnte ich wenn du mal genauer mit der art und weise „rausrücken“ würdest