Hallo,
wir sind eine IG die sich durch eine Homepage nach Außen darstellt.
Leider kommt jetzt unser Admin, Betreiber und Besitzer der HP und des HP-Namen auf die Idee, auf Grund von internen Differenzen, die HP nicht mehr weiter zu betreiben.
Überschreiben an einen von uns möchte der die HP ebenfalls nicht.
Da wir aber weiterhin großes Interesse an unserem Clubleben haben, möchten wir nun eine neue HP hochziehen.
Diee Frage ist, die alte HP schimpft sich www.XX-YY.de. Können wir nun eine HP www.XXYY.de erstellen oder könnten wir Probleme wegen des gleichen Namen, nur halt ohne Bindestrich bekommen? Eine zweite Variante wäre www.XX-YY.com. Hier stellt sich uns jedenfalls die gleiche Frage.
Danke für evtl. Antworten in diesem, für uns, nicht leichten Fall.
Hi!
Also einen anderen Namen nur eben mit Bindestrich ist nicht verboten. Ihr müsst eben nur schauen, ob eben dieser noch frei ist.
(Link: http://www.united-domains.de/?partner=8&gclid=CNe-5_… )
Ich glaube es gab mal Prozesse im Zusammenhang mit großen Firmen, die Domains, die an ihren Firmennamen erinnerten verbieten lassen wollten, aber das ist lange her, und bestimmt nicht relevant, falls Ihr kein Großunternehmen seid
Ansonsten sind nur noch Ortsnamen für die Dörfer und Städte „reserviert“. Ihr habt also freie Bahn.
Am besten wäre freilich, eine kleine Einigung zu erzielen: Was will der Admin mit der Domain, wenn er z. B. nicht mehr zur IG gehört?
Sicher insgesamt kein schönes Thema, aber eine neue Domain die ähnlich heißt ist kein Problem.
Beste Grüße
Dietmar
Hallo…
Ich denke mal wenn der xxx Name nicht geschützt ist,sollte es auch keine Probleme geben.
Grüsse…Michael
Hallo!
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber meines Wissens nach kann es nur Probleme geben, wenn er den Namen Markenrechtlich hat schützen lassen. Wenn das nicht der Fall und die Domain frei ist, sollte es keine Schwierigkeiten geben.
Wenn ihr aber ganz sicher gehen wollt, fragt noch mal bei einem Rechtsanwalt nach. Das Geld wäre es mir wert.
Viel Glück!
Gruß,
Cailean
Hallo ManuelEN,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß Boarischer
Hallo,
ich vermute mal, die genannten Domainnamen stehen nur symbolisch für andere Namen?
Bei allen generischen Begriffen sind keine Probleme zu befürchten. Bei Kunstbegriffen, was für XXYY.de zutreffen würde, kommt es, wie schon mehrfach gesagt wurde, darauf ab, ob der Begriff geschützt wurde. Wenn nicht, steht einer Verwendung des gleichen Namens mit anderer Domainendung und/oder Bindestrich überhaupt nichts im Weg.
Wenn der „alte“ Admin die Domain künftig aber nicht selbst verwenden will, lässt er sich vielleicht mit einer kleinen „Spende“ überreden, die Domain an Euch abzutreten?!? Einen Versuch wäre es wert.
Liebe Grüße
www.OldieForum.com
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