HP Notebook Service

Hallo,

wir haben leider folgendes Problem mit einem HP Notebook bzw. dem
Service von HP:

Das HP Notebook wurde Anfang April diesen Jahres gekauft.

Anfang diesen Monats hatte es leider einen „Displayfehler“ (Links
waren nur noch bunte Streifen zu sehen). Das Notebook ist aber weder
runtergefallen noch ist etwas auf das Display gefallen.

Auf nachfrage beim Verkäufer wurde direkt an HP verwiesen, wie wohl
auch allgemein üblich. Es wurde dann eine Abholung mit HP vereinbart
und es wurde auf eine Reparatur gewartet. Leider kam dann aber nicht
das Notebook per Post zurück sondern nur ein Brief.

In diesem heißt es: Da es sich um einen Display BRUCH handelt gibt es
leider keinerlei Garantieanspruch! Ein Display Austausch solle etwa
knapp 450€ kosten.
Wenn ich dies nicht wünsche, soll ich knapp 60€ für Versand und
Bearbeitung bezahlen um mein Notebook überhaupt wieder zu bekommen.

Nun meine Fragen hierzu:

1.Kann sich HP einfach rausreden es sei ein Display Bruch und somit
habe ich keine Garantie mehr? (es sind natürlich KEINE Kratzer oder
ähnliches am Display zu sehen da dieser angebliche Bruch NICHT durch
äußere Umstände entstanden ist!)

2.Kann HP knapp 60€ für die Rücksendung verlangen? Es war niemals
davon die Rede das im Falle einer nicht unter Garantie fallenden
Reparatur es zu kosten kommen würde! Weder wurde mir dies Telefonisch
mitgeteilt noch habe ich etwas unterschrieben wo dies vermerkt ist.

In den Garantiebestimmungen steht meiner Meinung nach weder etwas von Garantieausschluss bei Displaybruch und auch nichts von Kosten die für eine Rücksendung entstehen.

Wie soll ich nun vorgehen? HP bleibt natürlich bei seiner Aussage.

Knapp 450€ für ein neues Display bei einem Notebook das ein paar
Monate alt ist und nur kaum mehr gekostet hat ist meiner Meinung nach
ein Witz (über den ich aber leider noch nicht lachen kann). Außerdem
finde ich es zudem sehr fragwürdig das ich knapp 60€ für MEIN
Notebook bezahlen soll um es wieder zu bekommen.

Als erstes möchte ich mein Notebook wieder bekommen und dafür habe
ich allerdings nicht vor 60€ zu bezahlen. Weiterhin möchte ich
allerdings auch mein Display gewechselt haben und das auf Garantie!
Das Display Brüche bei Fremdeinwirkungen aus der Garantie fallen ist
mir ja nachvollziehbar, aber ich sehe nicht ein das HP behauptet es
ist ein Bruch und ich bin daran selbst Schuld!

Vielen Dank für Tipps für das weitere Vorgehen.

Mfg

Hallo,

In diesem heißt es: Da es sich um einen Display BRUCH handelt
gibt es
leider keinerlei Garantieanspruch! Ein Display Austausch solle
etwa
knapp 450€ kosten.

nach jahrelanger Erfahrung im Service von IT Geräten, davon einigen Jahren bei einem Notebook Hersteller kann ich dir sagen, dass ein Display niemals ohne Einwirkung von außen bricht.

Insofern ist durchaus nachvollziehbar, dass der Hersteller den Anspruch zurückweist und die entstandenen Kosten erstattet haben möchte.

Gruß

S.J.

Auf nachfrage beim Verkäufer wurde direkt an HP verwiesen, wie
wohl
auch allgemein üblich.

Das war eigentlich schon der erste Fehler.
Die Garantie, die HP gibt ist rein freiwilliger Natur. Die können also in ihre Garantiebestimmungen fast reinschreiben was sie wollen. Da wird es also schwer werden, von HP eine kostenlose Reparatur zu erwirken

Wenn ich dies nicht wünsche, soll ich knapp 60€ für Versand
und
Bearbeitung bezahlen um mein Notebook überhaupt wieder zu
bekommen.

Naja ob das so ganz mit rechten Dingen ist da bei HP… Da kannst du als Laie jedenfalls fast gar nichts machen. Du müsstest dich erst durch die AGBs von HP durchkämpfen und wenn du darin was findest über 60 Euro, Gesetze durchgehen ob überhaupt rechtens…

Nun meine Fragen hierzu:

1.Kann sich HP einfach rausreden es sei ein Display Bruch und
somit
habe ich keine Garantie mehr? (es sind natürlich KEINE Kratzer
oder
ähnliches am Display zu sehen da dieser angebliche Bruch NICHT
durch
äußere Umstände entstanden ist!)

Ich fürchte ja. Wie gesagt, die Garantie ist freiwillig und wahrscheinlich in dem Falle nur teuer einklagbar (wenn überhaupt)

2.Kann HP knapp 60€ für die Rücksendung verlangen? Es war
niemals
davon die Rede das im Falle einer nicht unter Garantie
fallenden
Reparatur es zu kosten kommen würde! Weder wurde mir dies
Telefonisch
mitgeteilt noch habe ich etwas unterschrieben wo dies vermerkt
ist.

Das weiß ich nicht. Wenn du aber weder auf AGBs hingewiesen wurdest noch du was unterschrieben hast noch dir irgendwas in die Richtung Kosten mitgeteilt wurde, halte ich das zumindest sehr fragwürdig von HP. Aber bin auch kein Jurist

In den Garantiebestimmungen steht meiner Meinung nach weder
etwas von Garantieausschluss bei Displaybruch und auch nichts
von Kosten die für eine Rücksendung entstehen.

Da steht aber, dass bei Selbstverschulden nicht gezahlt wird. Und da wirds halt schwierig.

Wie soll ich nun vorgehen? HP bleibt natürlich bei seiner
Aussage.

Naja, das ist schwierig. Ich würde jetzt erst mal versuchen rauszufinden, wo das mit den 60 Euro schriftlich niedergelegt ist. Also da anrufen und fragen, wo das steht, dass dafür 60 Euro fällig werden. Da kannst du vllt Druck machen.
Bleiben die stur, würde ich allerdings bezahlen. Anwaltskosten+Nerven sind mehr wert als 60 Euro.
Wenn du dein Notebook zurück hast, gehst du damit zum Verkäufer. Denn nur zu dem gehst du, wenn du deine gesetzliche 24 monatige Gewährleistung geltend machen willst. Und da das Laptop nicht älter als 6 Monate ist, gilt hier auch noch nicht die Beweislastumkehr. D.h. der Verkäufer müsste dir nachweisen, dass du schuld bist, was in den meisten Fällen einen zu hohen Aufwand bedeutet und es dann anstandslos getauscht wird. Der August ist schon fast zuende, d.h. eigentlich müsstest du versuchen, irgendwie das Laptop vor Ende der 6 Monatsfrist zurückzubekommen. Ansonsten musst du dem Verkäufer nachweisen, dass du nicht Schuld bist, und das wird schwer.

Sorry @Mods, wenn die Antwort eher ins Rechtsbrett gepasst hätte.

Unsinn
Hallo,

Wenn du dein Notebook zurück hast, gehst du damit zum
Verkäufer. Denn nur zu dem gehst du, wenn du deine gesetzliche
24 monatige Gewährleistung geltend machen willst. Und da das
Laptop nicht älter als 6 Monate ist, gilt hier auch noch nicht
die Beweislastumkehr. D.h. der Verkäufer müsste dir
nachweisen, dass du schuld bist, was in den meisten Fällen
einen zu hohen Aufwand bedeutet und es dann anstandslos
getauscht wird.

was für ein Unsinn…

Da hast Du hinsichtlich der Beweislastumkehrt aber etwas gewaltig falsch verstanden.

Zum einen sagt http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Zum anderen greift die Beweislast nur, wenn es sich um einen Sachmangel handelt, nicht bei jedem x-beliebigen Defekt.

Der BGH sagt dazu:

Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476 BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

Deiner Ansicht kann ich mit meinem neuen Auto an einen Baum fahren und der Verkäufer müsste kostenlos reparieren. Absurd.

Gruß

S.J.

Zum anderen greift die Beweislast nur, wenn es sich um einen
Sachmangel handelt, nicht bei jedem x-beliebigen Defekt.

Dann dürfte ein Sachmangel ja auch nicht bei den splitternden Ipod Displays vorliegen. Denn deine Argumentation beruht darauf, dass ein Display nie bricht ohne äussere Einwirkung.

Deiner Ansicht kann ich mit meinem neuen Auto an einen Baum
fahren und der Verkäufer müsste kostenlos reparieren. Absurd.

Wie gesagt, du setzt voraus, dass ein gebrochenes Display automatisch kein Sachmangel ist. Gegenbeispiel hier http://www.heise.de/newsticker/Apple-Explodierende-i…

Wie gesagt, du setzt voraus, dass ein gebrochenes Display
automatisch kein Sachmangel ist. Gegenbeispiel hier

Nein, das habe ich nicht behauptet. Du hingegen setzt aber voraus, dass ein gebrochenes Display automatisch ein Sachmangel ist und somit auch noch Monate nach Kauf einen Anspruch begründet.

Die Rechtslage ist hier eindeutig und entspricht nicht deinen Ausführungen.

http://www.heise.de/newsticker/Apple-Explodierende-i…

Ich konnte im Ursprungsposting nichts davon lesen, dass das Notebook explodiert sei…

Nein, das habe ich nicht behauptet. Du hingegen setzt aber
voraus, dass ein gebrochenes Display automatisch ein
Sachmangel ist und somit auch noch Monate nach Kauf einen
Anspruch begründet.

Auch das habe ich nicht behauptet. Naja wir werden uns nicht einig und für den Threadersteller wirds schwer, einen Sachmangel nachzuweisen.

Die Rechtslage ist hier eindeutig und entspricht nicht deinen
Ausführungen.

http://www.heise.de/newsticker/Apple-Explodierende-i…

Ich konnte im Ursprungsposting nichts davon lesen, dass das
Notebook explodiert sei…

Im Artikel steht eher das: „Vor wenigen Tagen hatte ein 18-Jähriger in Südfrankreich berichtet, das Display des iPhones seiner Freundin sei beim Klingeln grundlos zersplittert.“