HR Eintrag mit e.K. / Finanzamt

Hallo Zusammen,

mal angenommen ein Gewerbetreibender haette 2003
ein Gewerbe angemeldet und bedingt durch zu hohe Umsätze
im Jahr 2004 eine Eintragung als e.K. vorgenommen.

In den folgenden Jahren haetten sich die Umsätze
auf unter 500K Euro belaufen.
Einkommen läge deutlich unter 50K Euro.

Doppelte Buchführung würde ab 2005 durch Steuerberater
übernommen. Durch Todesfall in der Familie würde
letztmalig eine Steuererklärung EK und UST für das
Jahr 2009 abgegeben, 2010/2011 würde vom zuständigen
Finanzamt geschätzt werden.

Für das Jahr 2010 erginge ein Bußgeld mit Ermittlungsverfahren welches durch Zahlung eingestellt würde.
In der Zwischenzeit würden jeden Monat die Schätzungen der
Vorauszahlungen und der Säumnisszuschläge erhöht werden.

Umsätze lägen 2010 bei 80K Euro und Gewinn bei knapp 15K.
Jahr 2011 bei 160K und Gewinn bei circa 30K.
Schätzungen des FA 2010 lägen bei UST110K und EK 20K.
Für 2011 bei UST130K und EK 25K.

Eine Buchprüfung würde bereits im Jahre 2008 durch das FA vorgenommen worden sein mit dem Resultat einer Nachzhalung von 600 Euro UST.

Wäre es einem Gewerbetreibenden nun möglich das e.K also
Handelsregistereintrag löschen zu lassen um zur
Einnahmen Überschuss Rechnung zurückzukehren ?

Mit welchen Konsequenzen haette dieser Gewerbetreibende zu rechnen ?

Gruss

Sven

Hallo!

Natürlich könnte der Gewerbetreibende den Eintrag im Handelsregister löschen lassen.

Seit einiger Zeit gibt es den §241a HGB, kleinere Kaufleute sind unter den dort beschriebenen Umständen von der Bilanzierungspflicht befreit.

Es gibt also mehrere Wege…

Gruß

derschwede77