Liebe Leute,
wir diskutieren gerade ein -natürlich- völlig hypothetisches Thema.
Stellen wir uns vor:
Ein Haus steht zum Verkauf an.
Hr. Spießer findet es im Internet unter „Waldranddomizile.de“ und nimmt mit dem Makler Hr. Schlendrian Kontakt auf.
Es kommt zu einer Besichtigung, es wird ein umfangreiches Expose ausgehändigt, alle wichtigen Infos wechseln den Besitzer, man redet auch sehr konkret über den Preis.
Hr. Spießer ist unentschlossen, weil er erst in einem 1/2Jahr das nötige Kleingeld hat.
Der Makler Schlendrian will mit dem Verkäufer reden, meldet sich aber nie mehr.
2 Monate später: Plötzlich ist das Haus aus dem Internet verschwunden.
2 Wochen später ist es unter Maklerbüro Geldsack im Internet.
Hr. Spießer hat nun das Geld und will das Haus kaufen. Und nun stellt er sich viele Fragen:
Er würde gerne die Maklerprovision sparen, weil der Makler Geldsack ihn weder auf das Objekt gebracht hat - gefunden hatte er es ja schon vorher - noch daß er ihm auch nur eine einzige hilfreiche Information geliefert hat.
Hr. Spießer will mit dem Makler Geldsack zusammen das Haus auch gar nicht besichtigen, weil das ja evtl. als Annahme des Maklervertrages gewertet werden kann.
Ist das so?
Muß er denn an Geldsack Provision zahlen, ohne daß der was geleistet hat? Gibt es hier denn nicht sowas wie eine Kausalität?
Muß er vielleicht im Nachhinein an Makler Schlendrian leisten?
Kann er den Maklervertrag auslaufen lassen (also abwarten) und sich dann direkt mit dem Verkäufer einigen?
Oder gibt es da Fristen, nach Vertragsbeendigung mit dem Makler, die dem Makler immer noch Geld zubilligen?
Es gibt nicht nur so etwas wie eine Kausalität, sondern auch so etwas wie eine Wertung. Entscheidend ist letztlich, ob ein Makler für sich in Anspruch nehmen kann, dass - bei wertender Betrachtung - er das Haus vermittelt hat.
Für den ersten Makler wohl eher schwierig auf Grund der zeitlichen Zäsur. Was letztlich ein Gericht daraus macht, das dann alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen wird, vermag ich nicht zu beurteilen.
Wie der Käufer nun an dem zweiten Makler vorbeikommen will, ist mir nicht klar. Er muss ja irgendwie Kontakr zum Verkäufer herstellen.
Ähm, nochmal nachgefragt…
Angenommen Hr. Spießer bekommt den Kontakt zu dem Verkäufer, bei wem würde denn der Makler sein entgangenes Honorar einfordern? Wer würde denn diese Wertung, die du erwähnst, vornehmen, ein Richter? Auf Grund einer Klage des Maklers?
Wo findet man den darüber Infos im Netz, gibts da §§ und Musterurteile? Bin jetzt einfach richtig neugierig geworden…
Wo findet man den darüber Infos im Netz, gibts da §§ und
Musterurteile? Bin jetzt einfach richtig neugierig geworden…
Hier im Archiv. Diese Frage ist nun wirklich hier im Forum in extenso behandelt worden. Mit Musterurteilen ist Dir nicht gedient, weil diese immer konkrete Einzelfälle betreffen, weicht Deine Situation nur um einen Jota ab, kann das Ergebnis (=Urteil) diametral anders aussehen. Fazit: Du kannst es versuchen, aber wenn der Makler vor Gericht zieht, ist der Ausgang im Voraus nicht absehbar.
Hr. Spießer und der Makler Geldsack…
Naja, Hr. Spießer hat halt so gar keine Ahnung. Ich hatte gehofft, daß man einfach mal an Hand des Falles aufzeigen kann, wie die Rechtslage ist. Kann denn ein Makler noch nach Vertragsende auf Honorar bestehen, wenn das haus nun verkauft wird und Hr. Spießer mal mit dem Makler nur telefoniert hat?
Ist denn ein Besichtigungstermin schon eine Vertragsannahme?
Das mag Dir und Leavy alles klar sein, aber Hr. Spießer ist da leider völlig ahnungslos und hat eigentlich genau auf Euch gezählt
Steht im BGB, allerdings nicht sooo ausdrücklich. Ich hatte das Thema mal als Klausur und habe es mir damals im Palandt (BGB-Kommentar) zusammengelesen.
Ist denn ein Besichtigungstermin schon eine Vertragsannahme?
Davon würde ich ausgehen.
Das mag Dir und Leavy alles klar sein,
Nein, es ist mir genauswenig klar, wie Dir, deswegen habe ich auf das Archiv hingewiesen. Da ist das Thema mehrfach besprochen worden.
leider völlig ahnungslos und hat eigentlich genau auf Euch gezählt
Nochmal: Der von Dir geschilderte Fall ist ziemlich verzwickt, da werden Dir selbst die Juristen dieses Forums keine hinreichend verläßliche Auskunft geben können, wie der Richter, auf dessen Tisch das landet, entscheiden wird.
Ich würde davon ausgehen, dass die Maklercourtage fällig wird.
Hr. Spiesser sollte ruhig mit Makler Geldsack in Kontakt treten und das Haus nochmal - falls erforderlich - besichtigen.
Wenn es dann um den Kaufpreis geht, sollte Hr. Spiesser mit dem Verkaeufer klaeren, wer welche Maklergebuehren traegt. Auf dieser Grundlage sollte Hr. Spiesser dann sein Angebot abgeben. Es ist ja letztlich egal, an wen Hr. Spiesser zahlt (ob an den Verkaeufer oder den Makler), Hauptsache, die Gesamtkosten entsprechen Hr. Spiessers Vorstellung.