HRE Verstaatlichung-Reprivatisierung

Liebe Spezialisten,

wenn nicht noch irgend eine Einigung vom Himmel fällt, wird es wohl dazu kommen, daß per Squeeze-out den Rest-Aktionären ihre Anteile zu ca. 85 Cent „abgekauft“ werden.
Nehmen wir mal an, die Bank wird wieder gesund. Dann will der Bund seine Anteile wieder auf den Markt bringen.
Dann wäre es doch nur billig, den enteigneten Aktionären den Wiedereinstieg etwa zu den Ausstiegskonditionen zu gewähren, so daß sie am weiteren Prosperieren des Unternehmens patizipieren könnten, so als sei nichts geschehen - von der Gesundung abgesehen. Dieses Kapital wäre dann sozusagen zur Verfügung des Bundes neutralisiert oder eingefroren gewesen.

Ist so etwas überhaupt möglich (unabhängig davon, ob es aus der Sicht des Bundes wünschenswert wäre) oder gar vorgesehen? Im Gesetz habe ich dazu nichts gefunden.

Gruß
Cassius

Liebe Spezialisten,

Dann wäre es doch nur billig, den enteigneten Aktionären den
Wiedereinstieg etwa zu den Ausstiegskonditionen zu gewähren,
so daß sie am weiteren Prosperieren des Unternehmens
patizipieren könnten, so als sei nichts geschehen - von der
Gesundung abgesehen. Dieses Kapital wäre dann sozusagen zur
Verfügung des Bundes neutralisiert oder eingefroren gewesen.

aus finanzen-nachrichten.com :„Die Entschädigung für enteignete Aktionäre sollte sich nach bisherigen Plänen nach dem durchschnittlichen Börsenkurs während der letzten zwei Wochen vor Bekanntgabe des Enteignungsverfahrens richten. Ist der Kurs innerhalb der letzten drei Tage niedriger, gilt dieser. Entschädigungen sind zu verzinsen. Auch sollen enteignete Investoren später bevorzugt ihre Aktien zurückkaufen können.“

Sollte es in der Zwischenzeit zu Kursgewinnen kommen so bin ich der Meinung das der daran verdienen sollte der das Risiko zu der Zeit trägt und das ist der Steuerzahler.
gruß markus

Gruß
Cassius

Hallo,

Dann wäre es doch nur billig, den enteigneten Aktionären den
Wiedereinstieg etwa zu den Ausstiegskonditionen zu gewähren,

dafür gibt es keinen Grund. Das Risiko des Totalverlustes ist der natürliche Feind des Eigenktapitalgebers. Daß das für die Aktionäre der HRE noch nicht eingetreten ist, liegt allein an den Eingriffen des Staates und der deutschen Kreditwirtschaft. 85 Cent sind insofern ein gutes Angebot.

Gruß
Christian

Hallo Cassius,

Liebe Spezialisten,

bin ich nicht

Nehmen wir mal an, die Bank wird wieder gesund. Dann will der
Bund seine Anteile wieder auf den Markt bringen.
Dann wäre es doch nur billig, den enteigneten Aktionären den
Wiedereinstieg etwa zu den Ausstiegskonditionen zu gewähren,
so daß sie am weiteren Prosperieren des Unternehmens
patizipieren könnten, so als sei nichts geschehen - von der
Gesundung abgesehen.

Definitiv nicht. Warum sollen Du und ich, sprich Otto Steuerzahler, Milliarden garantieren und in die Bank stecken und das komplette Risiko übernehmen und, sobald das Risiko weg ist, den ursprünglichen Aktieneigentümern Gewinne garantieren. Das macht keinen Sinn.

Ralph

Hallo,

Dann wäre es doch nur billig, den enteigneten Aktionären den
Wiedereinstieg etwa zu den Ausstiegskonditionen zu gewähren,

dafür gibt es keinen Grund. Das Risiko des Totalverlustes ist
der natürliche Feind des Eigenktapitalgebers. Daß das für die
Aktionäre der HRE noch nicht eingetreten ist, liegt allein an
den Eingriffen des Staates und der deutschen Kreditwirtschaft.
85 Cent sind insofern ein gutes Angebot.

Hallo,

absolut richtig. Inzwischen wäre die HRE doch längst pleite und die Aktie keinen Cent mehr wert. Dann noch über eine Enteignung zu schimpfen, ist schon ein starkes Stück. Jeder Preis über 0,00€ sind somit ein gutes Angebot.

Gruß

Hallo Markus,

vielen Dank für die Info. Für mein Gefühl kommen in dem Text zu viele „soll“ vor, werde dem aber noch nachgehen.

Sollte es in der Zwischenzeit zu Kursgewinnen kommen so bin ich der :Meinung das der daran verdienen sollte der das Risiko zu der Zeit :trägt und das ist der Steuerzahler.

Genau meine Meinung.

Gruß
Cassius

Hallo Christian uns ElBuffo,

Dann wäre es doch nur billig, den enteigneten Aktionären den
Wiedereinstieg etwa zu den Ausstiegskonditionen zu gewähren,

dafür gibt es keinen Grund. Das Risiko des Totalverlustes ist der :natürliche Feind des Eigenktapitalgebers.

Kein Widerspruch - formal.
Den Aktionären ihre Anteile (selbst gegen Entschädigung zu einem „gepflegten“ Kurs) wegzunehmen, weil ja einer von denen gegen das Heilverfahren aus welchem Grunde auch immer Rechtsmittel einlegen könnte, und dann hinterher mit genau diesem Kapital Gewinn zu machen, empfinde ich als unbillig.

Daß das für die Aktionäre der HRE noch nicht eingetreten ist, liegt :allein an den Eingriffen des Staates und der deutschen :Kreditwirtschaft.

Auch richtig, aber das haben die Geldgeber ja nicht getan, weil sie die Aktionäre so lieb haben. Und wenn die Aktion Erfolg hat, neidet es dem Geldgebern ja auch niemand, wenn sie als Ausgleich für ihr Risiko bei der Reprivatisierung satten Gewinn machen.

Gruß
Cassius

Hallo Ralph,

ich möchte Deine Aufmerksamkeit auf mein Posting von heute 9.45 lenken.

Gruß
Cassius

Hallo,

Dann wäre es doch nur billig, den enteigneten Aktionären den
Wiedereinstieg etwa zu den Ausstiegskonditionen zu gewähren,

dafür gibt es keinen Grund. Das Risiko des Totalverlustes ist der :natürliche Feind des Eigenktapitalgebers.

Kein Widerspruch - formal.
Den Aktionären ihre Anteile (selbst gegen Entschädigung zu
einem „gepflegten“ Kurs) wegzunehmen, weil ja einer von denen
gegen das Heilverfahren aus welchem Grunde auch immer
Rechtsmittel einlegen könnte, und dann hinterher mit genau
diesem Kapital Gewinn zu machen, empfinde ich als unbillig.

Daß das für die Aktionäre der HRE noch nicht eingetreten ist, liegt :allein an den Eingriffen des Staates und der deutschen :Kreditwirtschaft.

Auch richtig, aber das haben die Geldgeber ja nicht getan,
weil sie die Aktionäre so lieb haben. Und wenn die Aktion
Erfolg hat, neidet es dem Geldgebern ja auch niemand, wenn sie
als Ausgleich für ihr Risiko bei der Reprivatisierung satten
Gewinn machen.

ehrlich gesagt, ist mir nach diesem Artikel nicht klar, welche Meinung Du jetzt zu dem Thema hast und wie Du sie begründest. Beide Absätze sind für mich mehr oder weniger unverständlich.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

was ist an dieser Aussage

„Den Aktionären ihre Anteile (selbst gegen Entschädigung zu
einem „gepflegten“ Kurs) wegzunehmen, weil ja einer von denen
gegen das Heilverfahren aus welchem Grunde auch immer
Rechtsmittel einlegen könnte, und dann hinterher mit genau
diesem Kapital Gewinn zu machen, empfinde ich als unbillig.“

unverständlich?

Gruß
Cassius
(der nicht ausschließen will, daß sich seine Gedanken mangels Fachwissen irgendwie verknotet haben!)

Dummerweise geht es mir damit wie Christian.

Ralph

Hallo,

„Den Aktionären ihre Anteile (selbst gegen Entschädigung zu
einem „gepflegten“ Kurs) wegzunehmen, weil ja einer von denen
gegen das Heilverfahren aus welchem Grunde auch immer
Rechtsmittel einlegen könnte, und dann hinterher mit genau
diesem Kapital Gewinn zu machen, empfinde ich als unbillig.“

unverständlich?

ich verstehe die dargestellten sachlichen und zeitlichen Zusammenhänge nicht. Warum sollte man jemandem etwas abnehmen, WEIL er dagegen klagen könnte und wer macht mit welchem Kapital welchen Gewinn?

Gruß
Christian

Hallo,

für die Verstaatlichung werden zwei Gründe angeführt:

  1. Die Bank muß zu 100% im Staatsbesitz sein, dann bekommt sie ein besseres Ranking und damit bessere Konditionen für ihre Geldbeschaffung (worüber die Landesbanken, denen ja auch das Wasser bis zum Halse steht, ganz und gar nicht glücklich sind).
  2. Die Bank muß zu 100% im Staatsbesitz sein, damit der Staat bei der HV „unter sich“ ist und nicht damit rechnen muß, daß irgend ein Kleinaktionär oder eine Schutzvereinigung von Aktionären irgend einen Beschluß zur Wiedergenesung über die Einschaltung eines Gerichts verzögern oder gar verhindern kann (die Aktion steht unter enormem Zeitdruck).

Um nun die 100% zu erreichen, wenn Flowers nicht zum aktuellen Kurs verkauft, pumpt der Bund das Stammkapital auf, bis die übrigen Aktionäre zusammen

Moin,

Die Chance, auf diesem Wege einen Gewinn zu machen, hat außer
dem Staat niemand, und er hat sich diese Chance aus eigener
Macht (per Gesetz) exklusiv verschafft und sie anderen
genommen -

Dir ist schon klar, dass ohne den Staat die HRE bereits mausetot wäre, die Aktionäre also faktisch seit langem ihr Kapital vollständig verloren haben? Der einzige Grund, dass dies noch nicht eingetreten ist, ist die Chance auf eine Rettung durch den Staat. Und in diesem Zusammenhang sind 85c durchaus großzügig für eine Müllaktie.
Wenn ein Unternehmer seinen Laden nicht selber am Leben erhalten kann, dann hat er das Ding einzustampfen oder jemanden ranzulassen, der es besser kann. Und zwar mit der Konsequenz, dass er dabei nahezu alles verliert. Das ist normal, das passiert 1000fach jährlich. Und nichts anderes passiert hier - auf eine etwas exotische Art und Weise, da man den normalen Fall einer offenen Insolvenz vermeiden will.

Grüße
Jürgen

Hallo,

  1. Die Bank muß zu 100% im Staatsbesitz sein, dann bekommt sie
    ein besseres Ranking und damit bessere Konditionen für ihre
    Geldbeschaffung (worüber die Landesbanken, denen ja auch das
    Wasser bis zum Halse steht, ganz und gar nicht glücklich
    sind).

die meisten Landesbanken sind aber indirekt auch zu 100% in Staatsbesitz. Die Ratings sind aber teilweise miserabel. Staatsbesitz allein reicht also nicht.

  1. Die Bank muß zu 100% im Staatsbesitz sein, damit der Staat
    bei der HV „unter sich“ ist und nicht damit rechnen muß, daß
    irgend ein Kleinaktionär oder eine Schutzvereinigung von
    Aktionären irgend einen Beschluß zur Wiedergenesung über die
    Einschaltung eines Gerichts verzögern oder gar verhindern kann
    (die Aktion steht unter enormem Zeitdruck).

Die Enteignung bleibt sicherlich auch nicht ganz ohne Widerspruch.

Um nun die 100% zu erreichen, wenn Flowers nicht zum aktuellen
Kurs verkauft, pumpt der Bund das Stammkapital auf, bis die
übrigen Aktionäre zusammen

Dein Posting enthält nur einen Fehler… „Kursgewinne“?
Welchen Kurs wenn das Unternehmen zu 100% in Staatshand ist?

Ich gehe mal davon aus dass du sicherlich „Gewinne“ der Bank gemeint hast.

Ich bin ja der Meinung, dass es kein Gesetz gebraucht hätte…

Eine Kapitalerhöhung um 95% hätte den selben Effekt und die Aussage, dass die Bank dann zum selben Satz wie der Bund geld bekommt ist ebenfalls Humbug wie man an den Landesbanken und der KfW und deren Spreads sehen kann.

Allerdings bin ich nicht der Meinung dass Altaktionäre von irgend etwas profitieren müssten. Der Karren ist an die Wand gefahren und eigentlich schon jetzt mit 0 Masse insolvent.

Daher handelt hier der Staat eigentlich ja eher als Arbeitsplatz und Kapitalgarant für die Mitarbeiter und Anleger in Papieren der Bank.

Wenn sich das tatsächlich irgend wann mal rechnet, sollte er auch davon profitieren. Da wir der Staat sind, profitiert der Steuerzahler wenn es dazu kommt.