Liebe Spezialisten,
wenn nicht noch irgend eine Einigung vom Himmel fällt, wird es wohl dazu kommen, daß per Squeeze-out den Rest-Aktionären ihre Anteile zu ca. 85 Cent „abgekauft“ werden.
Nehmen wir mal an, die Bank wird wieder gesund. Dann will der Bund seine Anteile wieder auf den Markt bringen.
Dann wäre es doch nur billig, den enteigneten Aktionären den Wiedereinstieg etwa zu den Ausstiegskonditionen zu gewähren, so daß sie am weiteren Prosperieren des Unternehmens patizipieren könnten, so als sei nichts geschehen - von der Gesundung abgesehen. Dieses Kapital wäre dann sozusagen zur Verfügung des Bundes neutralisiert oder eingefroren gewesen.
Ist so etwas überhaupt möglich (unabhängig davon, ob es aus der Sicht des Bundes wünschenswert wäre) oder gar vorgesehen? Im Gesetz habe ich dazu nichts gefunden.
Gruß
Cassius