Bislang war ich immer davon ausgegangen, dass nur dann, wenn über einen Rundsteuerempfänger konkrete Geräte eingeschaltet werden, diese Nachtstrom beziehen. der dann auch auf dem NT-Zählwerk eines Doppelzählers auftaucht.
Nun präsentierte mir allerdings meine neue Mieterin die Abrechnung ihres Zählers, der noch ein HT-/NT-Zähler ist, obwohl alles zum Thema Nachtspeicherheizung vor Einzug (mit einer kleinen Ausnahme, s.u.) demontiert worden ist, und darauf findet sich nicht unerheblicher NT-Verbrauch.
Auf den Seiten einiger Versorger las ich nun, dass auf NT schlicht und ergreifend aller Verbrauch landet, der rein zeitlich in die NT-Zeit fällt. Dann wäre dieser NT-Verbrauch ganz normaler Verbrauch der Mieterin (was einerseits gut für mich wäre, andererseits nicht meiner Erwartung entsprechen würde).
Ich wäre ansonsten bereit gewesen, einen Minimalverbrauch, der aufgrund Eigenverbrauch eines zunächst am Jahresanfang noch nicht abgeklemmten kleinen Timers der alten Ladesteuerung entstanden sein könnte, zu übernehmen. Aber da wir hier jetzt von rund € 80,-- sprechen, kann es der ja nicht sein.