HT/NT-Zähler Verbrauch ohne Rundsteuerempfänger/Verbraucher

Bislang war ich immer davon ausgegangen, dass nur dann, wenn über einen Rundsteuerempfänger konkrete Geräte eingeschaltet werden, diese Nachtstrom beziehen. der dann auch auf dem NT-Zählwerk eines Doppelzählers auftaucht.

Nun präsentierte mir allerdings meine neue Mieterin die Abrechnung ihres Zählers, der noch ein HT-/NT-Zähler ist, obwohl alles zum Thema Nachtspeicherheizung vor Einzug (mit einer kleinen Ausnahme, s.u.) demontiert worden ist, und darauf findet sich nicht unerheblicher NT-Verbrauch.

Auf den Seiten einiger Versorger las ich nun, dass auf NT schlicht und ergreifend aller Verbrauch landet, der rein zeitlich in die NT-Zeit fällt. Dann wäre dieser NT-Verbrauch ganz normaler Verbrauch der Mieterin (was einerseits gut für mich wäre, andererseits nicht meiner Erwartung entsprechen würde).

Ich wäre ansonsten bereit gewesen, einen Minimalverbrauch, der aufgrund Eigenverbrauch eines zunächst am Jahresanfang noch nicht abgeklemmten kleinen Timers der alten Ladesteuerung entstanden sein könnte, zu übernehmen. Aber da wir hier jetzt von rund € 80,-- sprechen, kann es der ja nicht sein.

NT ist normalerweise so von 22-06 Uhr. Früher wurde der Zähler über den Rundsteuerempfänger umgeschaltet, heute sind dies auch Schaltuhren.

Damit wollte man erreichen, dass die grösseren Verbraucher, vor allem im Haushalt, Nachts betrieben werden. Es war dann eine freiwillige Geschichte, z.B. einen Boiler in der NT-Zeit aufzuheizen. Allerdings hatte das EVU die Option, den Boiler jederzeit abzuschalten um Lastspitzen im Netz ausgleichen zu können. Es wurde dann aber eine Mindestzeit für den Boiler garantiert.

Ende der 60er Jahre, wahr man von der Atomkraft geblendet und dachte in Zukunft hätte man beliebig viel und billigen Strom. Dadurch wurden dann die Nachtspeicherheizungen gefördert. Um die Umstellung den Leuten schmackhaft zu machen, gab es dann einen weiteren Zähler mit zusätzlich vergünstigtem Heizstrom und eine etwas andere Regelung übern die Rundsteuerung. Allerdings war dann die Realität etwas anders ,

Hallo,

üblich sind zwei Varianten der Strommessung mit unterschiedlichen Tarifen:

  1. SP1 Messung, ein gemeinsamer Zähler für Haushalt und „Heizung“ (die hier ja ausgebaut wurde)
    Bedeutet bei unserem Versorger und angenommene 2500kWh tagsüber / 1500kWh nachts
    Nachttarif: 20,61 ct/kWh = 309,15€
    Tagstrom: 28,87 ct/kWh = 721,75€
    31,68€ im Jahr für die Zweitarifmessung
    108,48€ Grundgebühr im Jahr
    In der Summe: 1171,06€

  2. SP2 Messung
    18,74 ct/kWh nachts
    23,28 ct/kWh tagsüber
    Diese Messung wäre hier nicht möglich, da mit diesem Zähler nur Heizstrom erfasst werden DARF.

Würde man zum preiswertesten Anbieter ohne Nachtstrom wechseln, würde man nur 970€ im Jahr bezahlen.
Die Freude über die gesparten 8ct in der Nacht währt also nur kurz…

Also um es kurz zu machen:
Neben der rechtlichen Fragwürdigkeit, einen Nachtspeichertarif zu haben, obwohl keine Nachtspeicher vorhanden sind, ist das finanziell nicht sinnvoll.

Der gesamte Haushaltstrom, der zur NT Zeit anfällt, wird auch mit dem NT Zählwerk erfasst.

Hallo Peter,

da muss ich dir aber widersprechen.
Elektroheizungen gab es schon vor dem Kriege und der Hauptgrund für die Weiterentwicklung als
Speicherheizung lag vor allem in der Kostenersparnis für den Bauherren bei Einrichtung einer
modernen Heizung.
Man brauchte weder Rohrleitungen verlegen noch musste man neue Kellerräume für die Heizungsanlage und den Brennstoff schaffen.
Gerade für den großen Altbestand an Mietwohnungen bot die
Elektro-Nachtspeicherheizung
eine kostengünstige Möglichkeit, modernen Heizkomfort dort zu installieren.
Außerdem konnte so sinnvoll der in der Nacht überzählige Strom genutzt werden,den man ansonsten nutzlos verpulvern musste.

Hallo,

entschuldige Bitte , aber das ist nicht richtig:

SP1 Messung, ein gemeinsamer Zähler für Haushalt und „Heizung“ (die hier ja ausgebaut wurde)
Bedeutet bei unserem Versorger und angenommene 2500kWh tagsüber / 1500kWh nachts
Nachttarif: 20,61 ct/kWh = 309,15€
Tagstrom: 28,87 ct/kWh = 721,75€

Ein normaler Zähler , bei den EVU auch ET (Ein-Tarif-Zähler) genannt, kann auch nur
einen Zeitraum erfassen, nämlich 0 - 24 Uhr.

Für die Erfassung von 2 Tarifen muss es
a) ein Zweitarif-Zähler/Doppeltarifzähler HT/NT sein

oder

b) ein moderner elektronischer Zähler (Smartmeter)

Dieser kann Minutengenau bis zu 1.400 Tarife am Tag anwenden, wenn er über Datenleitung mit dem EVU verbunden ist.
Ohne Online zu sein, kann man ihn auf feste Zeiten programmieren.

Und was soll bitte schön daran:

Neben der rechtlichen Fragwürdigkeit, einen Nachtspeichertarif zu haben, obwohl keine Nachtspeicher vorhanden sind, ist das finanziell nicht sinnvoll.

rechtlich fragwürdig sein ?

Als Kunde hat man doch überhaupt keinen Einfluß auf die Tarif-und Vertragsbestimmungen der
EVU.
Ohnehin bieten nur 11 EVU zur Zeit Nachtstrom in ihrem Versorgungsportfolio an.

Um die Stromspitze durch die PVA abzubauen, wäre es sinnvoll einen NT zur Mittagszeit einzuführen.
Da ist jetzt aber das Problem, dass sich die Sonne nicht an die Sommerzeit hält!

Besten Dank für die Antwort. Dann ist das also tatsächlich einfach nur der nächtliche Verbrauch der Mieterin.

Rechtlich fragwürdig ist da übrigens nichts. Es gibt zwar noch den Doppelzähler, aber die Mieterin hat einen ganz normalen Tarif. D.h. auf der Abrechnung tauchen zwar beide Zähler auf, aber zu identischen Konditionen.

Besten Dank! Dann kann ich mir eine Beteiligung an den Kosten sparen.

Hallo,

wieso??

Da wären die EVU doch geradezu dämlich, das zu machen :smile:

Denn am Mittag hat man doch auch eine Verbrauchsspitze, schließlich werden sowohl im privaten Haushalt als auch in den ganzen Industriebetrieben,Schulen, Verwaltungen usw. zwischen
11 Uhr und 13 Uhr die Mittagessen bereitet.

Hab immer noch nicht verstanden, wieso man bei endgültigem Ausbau der E-Heizung nicht auch den zugehörigen Zwei-Tarifzähler gekündigt hatte und auf einen „normalen“ Zähler gewechselt hat.
Der kostet HT/NT doch mehr „Zählermiete“.

Lange und komplizierte Geschichte, die mit Erbfall, Übernahme des Objektes, Leerstand, schrittweiser Sanierung, … zu tun hat. Es waren aufgrund der extrem unterschiedlichen Verbräuche über die Jahre auch zwei Mal Leute vom Versorger da, die krumme Dinge vermuteten. Beide wollten sich damals darum kümmern, dass der Zähler auch mal ausgetauscht werden sollte. Da ist aber nie was passiert. An unterschiedliche Zählermieten habe ich übrigens noch nie gedacht. Dann werde ich das Ding jetzt mal kündigen.

Erstens ist mein Artikel richtig,
zweitens deiner aber auch.

Eine SP1 Messung hat keinen „normalen“ Zähler, die SP1 Messung hat einen Zweitarif-Zähler. Im Unterschied zur SP2 Messung laufen aber Heizung und Haushalt gemeinsam über diesen einen Zweitarifzähler, was bedeutet, dass man nachts auch billiger Kaffee kochen kann.

Als Kunde hat man mal einen Zweitarif-Zähler bestellt, mit schriftlichem Antrag, auf dem man unterschrieben hat, dass der für die Speicherheizung benötigt wird.
Der Netzbetreiber kalkuliert mit sogenannten Lastprofilen, daher hat er ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wenn Änderungen erfolgten. Dieses Recht ergibt sich nicht aus der NAV oder den TAB. Es kann aber vertraglich vereinbart sein.

Stimmt nur mit dem Zusatz „außerhalb ihres Versorgungsgebiets“.
Ich kenne keinen Energieversorger, der in seinem „Heimatnetz“ regional keine HT/NT Tarife anbietet.