HU mit Mängeln, keine Nachprüfung innerh. Frist

Ein Pkw wird in dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung (HU) fällig ist, zur HU vorgeführt. Es werden erhebliche Mängel festgestellt und eine Frist von einem Monat für die Mängelbehebung und Vorführung zur Nachprüfung eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute HU erforderlich. So weit, so klar, was die HU und die durchführende Stelle betrifft (TÜV, Dekra). Was aber sind die möglichen Konsequenzen, wenn der Halter nun die Frist zur Nachprüfung verstreichen lässt, das Fahrzeug erst nach zwei Monaten reparieren lässt und dann zur HU vorführt? Anders herum gefragt: Ist der Status des Fahrzeugs derselbe, wie wenn die HU nicht gemacht worden wäre, also nach meinem Kenntnisstand Verwarnungsgeld bei Kontrolle in Höhe von von 15 Euro in den ersten zwei Monaten, 25 Euro im dritten und vierten Monat, usw.?

Hallo,
also erstmal wäre schön zu wissen, was für erhebliche Mängel festgestellt wurden. Einfach nur um mir die Meineung zu bildén ob du verrückt bist, damit am Straßenverkehr teilzunehmen oder ich denke, geht schon.
Also: Fristgerecht bei der Prüfstelle erschienen. Dann 4 Wochen Zeit zur Behebung der Mängel. Wenn die Frist verstreicht, brauchst du tatsächlich eine neue HU. Diese kostet dann aber automatisch 20 Prozent mehr (wegen Überziehung des eigentlichen HU-Termins). Nach überschreiten der Frist des Prüfers würde ich den Prüfbericht bei einer Kontrolle nicht mehr der Polizei zeigen. Sondern ein „Hoppla, hab ich ganz verschwitzt“ zum besten geben.

hab ich hier beschrieben

Ja

Mit was du meines Kenntnissstandes maximal rechnen kannst sind eine Anzeige (80 €). Dass habe ich mal selbst erlebt mit 3 Jahren ohne Hu. Ich bin aber auch Mechaniker und konnte der Polizei sagen, dass das Auto in einem verkehrssicheren Zustand ist und sie mir bitte das Gegenteil beweißen sollen. Ich hab die Hu dann einen Tag später gemacht und alles war gut.
Gruß

War zwar nicht meine Frage, aber: Querlenker Lagerung ausgeschlagen. Ich will damit auch nicht ein Jahr lang durch Gegend fahren. Es geht mir nur um die „übliche“ Überziehung der HU um ein bis zwei Monate. Im Prinzip hast du meine Frage aber beantwortet.