Hallo Community,
folgender hypothetischer Fall:
Ein Landratsamt stellt einem Kfz-Besitzer eine Aufforderung zu, die HU nachzuholen. Diese ist seit 2 Monaten überfällig. Die HU muss innerhalb der nächsten zwei Wochen durchgeführt und dem Landratsamt nachgewiesen werden.
Innerhalb dieser zwei Wochen bekommt der Halter des Kfz einen Strafzettel wegen überfälliger HU. Der Hinweis, dass es bereits eine Aufforderung zum Nachholen der HU gibt, interessiert die Polizei nicht. Deren Kommentar: Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, muss auch die HU aktuell sein. Auch auf einen Privatgelände.
Das Fahrzeug wurde vom Landratsamt nicht stillgelegt. Es bestand ein Zeitraum von zwei Wochen, die HU nachzuholen. Wie soll mach die HU nachholen, wenn man sich lt. Polizei nicht einmal im Straßenverkeht bewegen darf, ohne gültige HU? Geschweige denn, das Kfz auf einen Privatgelände abstellen?
Kann jemand zu diesem hypothetischen Fall eine fachlichen Beitrag hinterlassen?
Viele Grüße
Der E-Mailbote