HU-Nachholung und Strafzettel

Hallo Community,

folgender hypothetischer Fall:

Ein Landratsamt stellt einem Kfz-Besitzer eine Aufforderung zu, die HU nachzuholen. Diese ist seit 2 Monaten überfällig. Die HU muss innerhalb der nächsten zwei Wochen durchgeführt und dem Landratsamt nachgewiesen werden.

Innerhalb dieser zwei Wochen bekommt der Halter des Kfz einen Strafzettel wegen überfälliger HU. Der Hinweis, dass es bereits eine Aufforderung zum Nachholen der HU gibt, interessiert die Polizei nicht. Deren Kommentar: Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, muss auch die HU aktuell sein. Auch auf einen Privatgelände.

Das Fahrzeug wurde vom Landratsamt nicht stillgelegt. Es bestand ein Zeitraum von zwei Wochen, die HU nachzuholen. Wie soll mach die HU nachholen, wenn man sich lt. Polizei nicht einmal im Straßenverkeht bewegen darf, ohne gültige HU? Geschweige denn, das Kfz auf einen Privatgelände abstellen?

Kann jemand zu diesem hypothetischen Fall eine fachlichen Beitrag hinterlassen?

Viele Grüße
Der E-Mailbote

Auf einem befriedeten Besitztum haben die Blauen nix zu melden.Sofern das Grundstück also durch Zaun und Tor eingefasst ist,handelt es sich um Privatgelände und da gilt die StVO nicht.

Außerdem haben die Herren in Blau auch wohl keine aktuellen Gesetze parat…

Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung
§ 10 FZV
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Hallo,

mal von hinten angefangen. Ein zugelassenes Kfz muss eine gültige HU haben. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug auf Privatgelände steht, als Bausatz gerade am restaurieren ist, oder sich im Straßenverkehr bewegt.

Ist die HU abgelaufen kann es eine Mängelkarte geben, mit einer Frist bis wann der Mangel behoben sein muss. Das behen des Mangels muss nachgewiesen werden, sonst kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden.

Ist die HU mehr als 3 Monate überzogen, kann es neben der Mängelkarte noch eine Verwarnung oder bei längerer Überschreitung ein Bußgeld geben.

Auch wenn es eine Mängelkarte gibt, darf mit dem Fahrzeug gefahren werden, außer natürlich es wird die Weiterfahrt wegen grober Mängel untersagt. Dann wird abgeschleppt oder das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt.

Gruß

Nostra

Hallo!

Besten Dank für die Erstinformation. Bei dem Schreiben der Polizei beziehen sie sich auf Privatgelände, welches in diesem hypothetischen Fall nicht befriedet ist. Aber die Bemängelung der Polizei wurde im Straßenverkehr vorgenommen. 5 Tage nachdem dieser Mangel mit einer Frist von 14 Tagen von der Zulassungsstelle bereits bemängelt wurde.

§ 10 FZV beinhaltet - soweit ich dies verstanden haben - auf „Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen“. Hierunter fallen z.B. „Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung“.

Wenn aber die Zulassungsstelle einer Person 14 Tage Zeit gibt, diese Hauptuntersuchung nachzuholen - darf dann in diesem Zeitraum das Kfz unabhängig von einer „Fahrt zur Durchführung einer Hauptuntersuchung“ gefahren werden? Also z.B. zum einkaufen, zur Arbeit … oder ist dies explizit verboten?

Eine Analogie des theoretischen Falles wäre:

  • Rücklicht defekt
  • Wird von der Polizei bemängelt und mit 10 Euro geahndet
  • 14 Tage Zeit, den Mangel uzu beheben und wieder bei der Polizei vorzufahren
  • Nach 5 Tagen erneute Mängelanzeige eines anderen Polizisten

Viele Grüße
E-Mailbote

Hallo Nostra!

Danke für deinen Beitrag.

Ein zugelassenes Kfz muss eine gültige HU haben. Dabei spielt es keine Rolle
ob das Fahrzeug auf Privatgelände steht, als Bausatz gerade am restaurieren
ist, oder sich im Straßenverkehr bewegt.

So steht es in diesem theoretischen Fall in der Ablehnung des Widerspruchs.

Ist die HU abgelaufen kann es eine Mängelkarte geben, mit
einer Frist bis wann der Mangel behoben sein muss.

Diese Mängelkarte wurde hypothetischerweise von der Zulassungsstelle im zuständigen Landratsamt ausgegeben. Die Frist zu Behebung des Mangels beträgt 14 Tage.

Das behen des Mangels muss nachgewiesen werden, sonst kann das Fahrzeug
zwangsweise stillgelegt werden.

Richtig. So steht es in dem Schreiben der Zulassungsstelle.

Ist die HU mehr als 3 Monate überzogen, kann es neben der
Mängelkarte noch eine Verwarnung oder bei längerer Überschreitung ein Bußgeld geben.

Richtig! Mit einem 20er könnte die Person dabei gewesen sein.

Auch wenn es eine Mängelkarte gibt, darf mit dem Fahrzeug
gefahren werden, außer natürlich es wird die Weiterfahrt wegen
grober Mängel untersagt. Dann wird abgeschleppt oder das
Fahrzeug zwangsweise stillgelegt.

Und genau hier fängt in diesem theroretischen Spiel das Problem an. Während dieser 14 Tage wurde das Fahrzeug von der Polizei mit abgelaufener HU bemerkt. Der Fahrzeughalter wurde von der Polizei angeschrieben und mit einem Verwarnungsgeld von 25,- Euro belegt.

Der Widerspruch - welcher sich auf genau diesen zur Verfügung gestellten Zeitraum von 14 Tagen beruht - wurde unter Bezug auf §29 Abs. 1 StVZO nicht angenommen.

Viele Grüße
E-Mailbote

Der Widerspruch - welcher sich auf genau diesen zur Verfügung
gestellten Zeitraum von 14 Tagen beruht - wurde unter Bezug
auf §29 Abs. 1 StVZO nicht angenommen.

Hallo,
es sind zwei ganz verschiedene, unabhängige Dinge, Mängelkarte und Verwarnung.

Die Mängelkarte schützt nicht davor für diese Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten zu werden. Die Mängelkarte sagt also nicht das die Ordnungswidrigkeit noch 14 Tage toleriert wird. Die sagt nur, spätestens in 14 Tagen erfolgen härtere Maßnahmen, wenn der Mangel nicht abgestellt ist.

Von daher ist die Verwarnung zulässig.

Gruß

Nostra

Hallo!

Zwar wird sich demnächst etwas bei den Bußgeldern und Punkten ändern, aber HU-Überziehung ist bereits bei 2 Monaten Überziehung mit Ordnungsgeld belegt.

es gibt 3 Stufen, 2-4 Monate, 4-8 Monate, über 8 Monate

Und auch bei 1 Tag Überziehung kann man eine Mängelkarte bekommen, die ist dann aber noch nicht mit Ordnungsgeld belegt.

MfG
duck313

Hallo!

Zwar wird sich demnächst etwas bei den Bußgeldern und Punkten
ändern, aber HU-Überziehung ist bereits bei 2 Monaten
Überziehung mit Ordnungsgeld belegt.

Hallo,

der Text ( TBNR 329113 ) im Bußgeldkatalog lautet

war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten. ( 15€ )

Bis 2 Monate kostet es nix, außer es ist ein Fahrzeug für das eine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben ist.

Gruß

Nostra

Hallo!

Die Mängelkarte schützt nicht davor für diese
Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten zu werden. Die
Mängelkarte sagt also nicht das die Ordnungswidrigkeit noch 14
Tage toleriert wird. Die sagt nur, spätestens in 14 Tagen
erfolgen härtere Maßnahmen, wenn der Mangel nicht abgestellt st.

Von daher ist die Verwarnung zulässig.

Dies würde bedeuten, dass man von der heimischen Garage bis zur Werkstatt alle 100 m von der Polizei angehalten werden könnte und jedes Mal für den gleichen Tatbestand (HU überzogen) eine gültige Verwarnung bekommen könnte. Ist dies richtig?

Viele Grüße
E-Mailbote

Dies würde bedeuten, dass man von der heimischen Garage bis
zur Werkstatt alle 100 m von der Polizei angehalten werden
könnte und jedes Mal für den gleichen Tatbestand (HU
überzogen) eine gültige Verwarnung bekommen könnte. Ist dies
richtig?

Hallo,

theoretisch ja, praktisch nein. Wenn einer verwarnt wurde, muss auch Gelegenheit dazu gegeben werden dem Mangel zu beseitigen, ohne das nochmals verwarnt wird.

Gruß

Nostra

Hallo auch,

theoretisch ja, praktisch nein. Wenn einer verwarnt wurde,
muss auch Gelegenheit dazu gegeben werden dem Mangel zu
beseitigen, ohne das nochmals verwarnt wird.

Eben diesen Fall hat die fiktive Person eben! Schriftl. Widerspruch wird nicht akzeptiert. :smile:

Gruß
Der E-Mailbote

Eben diesen Fall hat die fiktive Person eben! Schriftl.
Widerspruch wird nicht akzeptiert. :smile:

Hallo,

einmal war es ein Mängelbericht, und einmal eine Verwarnung. Geht problemlos, sogar gleichzeitig.

Gruß

Nostra

Hi,

theoretisch ja, praktisch nein. Wenn einer verwarnt wurde,
muss auch Gelegenheit dazu gegeben werden dem Mangel zu
beseitigen, ohne das nochmals verwarnt wird.

Passt zwar nur am Rande zum Thema, aber… hat die Polizei die Möglichkeit im Einsatzwagen zu prüfen, ob bereits ein Strafzettel für diese Tat ausgestellt wurde? landkreis- bzw. sogar bundeslandübergreifend?

Gruß
Falke

1 Like