HU wäre letztes Jahr fällig gewesen, was nun ?

Hallo Ihr,
ich weiß gar nicht, ob ich im richtigen Brett gelandet bin.
Uns wurde gerade ein Autoanhänger vererbt, den wir jetzt die nächsten 14 Tage gut brauchen könnten. Nun stellten wir fest, daß die Hauptuntersuchung im Oktober 2006 fällig gewesen wäre. Der Hänger stand seit 3 Jahren unbenutzt auf dem Grundstück rum.
Was müssen wir jetzt tun, damit wir ihn benutzen können ? Wir dürfen den doch sicher jetzt nicht einfach zur HU ziehen mit der über ein Jahr abgelaufenen Plakette.

Viele Grüße
saharakatze

Hi saharakatze,

doch, einfach zum TÜV fahren und gut ist. Wenn ihr ganz sicher gehen wollt lasst ihr euch dort vorher noch einen Termin geben auf den ihr ggf. verweisen können falls ihr wider Erwarten angehalten werden solltet.

Grüßle
Frank K.

Hallo,

warum sollte das nicht gehen? Du hast daran ja keine Schuld.

Ich gehe davon aus, dass Du den Anhänger demnächst auf Deinen Namen ummelden willst (Versicherungskarte nicht vergessen), und dazu muss die HU schließlich gültig sein.
Eine andere Frage ist: Wie zum TÜV (oder wohin auch immer) hinkommen?
Einfach ankuppeln und losfahren würde ich lieber nicht. Spätestens wenn was passiert, gibt es richtig Ärger. Auch wenn der Anhänger technisch OK ist.

Eine Möglichkeit wäre, einen anderen, größeren Anhänger zu mieten und dann Huckepack zum TÜV fahren.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass ein Fahrzeug mit AHK vorhanden ist. Dazu noch ein Tipp: Gleich mal drauf achten, ob der Stecker zur Steckdose passt, es gibt zwei verschiedene (7 und 13-polig). Ggf. Adapter kaufen.

Beste Grüße
Guido

jawoll, aber vorher bitte die Beleuchtung testen und ggf. die Bremsen richtig „freibremsen“ und schauen, wie alt die Reifen sind ( DOT ).

Anderer Vorschlag.
Hallo!

Also ich würde mal beim TÜV anrufen,
was da zu machen ist. Also eine Prüfung bei Dir Zuhause.
Beim Anhänger braucht man normalerweise keinen Bremsenprüfstand.

Es fahren täglich viele Prüfer zu allen möglichen Werkstätten,
um dort die Prüfungen durchzuführen.
Wenn es auf dem Weg liegt, könnten die das schon zwischendurch mit erledigen.

Wenn der Amtsschimmel querspringt, sollte das über Deine Stammwerkstatt organisiert werden.
Das geht dann auf jeden Fall, wenn der Werkstatt-Chef es will.

Es sollten dann die Fahrzeugpapiere bereitgehalten werden,
und auch das Zugfahrzeug sollte bereitstehen.
Erstmal, damit der Prüfer die Funktion der Elektrik sieht,
und das Spiel der Anhängekupplung prüfen kann.

Grüße, Steffen!

Danke Euch
Danke für Eure Antworten.

Ich ruf mal beim TÜV an und beherzige die anderen Ideen.

Danke schön
Viele vorweihnachtliche Grüße
saharakatze

Hallo,

fahre einfach zum TÜV, zeige den Brief/Schein und den Erbschein, dann ist das ja alles hieb und stichfest und dann machen die die HU nach und gut ist.

Diese ständige Schwarzmalerei hier im Brett „…wenn auf dem Weg dorthin was passiert…“ finde ich zum Kotzen.

Was soll bei einem leeren Anhänger (Ich nehme mal ein ein einfacher Pritschenanhänger) schon „passieren“ ?

gruß
dennis

Ach ja: Die Plakette wird rückdatiert ! D.h. Du bekommst 24 Monate TÜV ab Okt 06, also nur bis 10/08 !

gruß
dennis

Einfach zum TUEV und fertig. Selbst wenn du die Frist absichtlich ueberschreitest, kann dir nichts passieren. Hier gilt das sog. „Selbstbelastungsverbot“.

Durch den Ablauf des TUEV erlischt auch nicht die Zulassung zum Strassenverkehr. Also keine Panik.

Ob ein Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist oder nicht, hat ohnehin immer der Fahrer zu checken, ob es jetzt den TUEV neu hat oder laengst abgelaufen.

Gruss
Christoph

guten abend,

es ist richtig, die fahrt zum tüv kann problematisch werden.fahrer und halter haften für das fahrzeug. das bedeutet eine abgelaufene plakette kann zu einer anzeige als ordnungswidrigkeit oder zum bußgeld führen. sorry. bei begründeter verspätung (längerer auslandsaufenthalt oder erbschaft) kann sicher auf eine rückdatierung verzichtet werden. das reifen-alter ist ein wichtiges techn. detail. aber nur für den fall, dass ein anh. die freigabe für eine höchstgeschw.-kt. von 100 km/h besitzt. dann dürfen die reifen nicht älter als 6j sein. ansonsten ist nur der zustand ausschlaggebend. das licht sollte immer vor antritt jeder fahrt geprüft werden. alles in allem: kein problem. ab zum prüfer deines vertrauens und viel spass mit dem neuen anhänger.

p.s.: den anh. benötigst du gerade jetzt? wegen der vielen geschenke zu weihnachten- stimmt`s? ciao