Huaptjob + Nebenjob auf Honorarbasis

Hallo, ich möchte einen Nebenjob auf Honorarbasis annehmen und werde mehr als 400 € verdienen (ca. 600€). Werden dann die kompletten 600€ versteuert oder nur was über 400€ geht?

Danke für eure Antworten

Hallo,

sieh mal hier bitte:

https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

es kommt auf den verdienst im hauptjob an, normal hat diese summe von 600 € eher was mit dem beitrag zur krankenkasse zu tun, steuern müsstest du bei der summe normal nicht zahlen - also einkommensteuern meine ich.

krankenkasse ja.

ich hoffe, es hat sich nichts geändert in der zwischenzeit.

viel erfolg.

Hallo Sihtam,
selbstverständlich ist jedes Einkommen steuerpflichtig. Auch wenn Du als Arbeitnehmer in einem € 400-Job hinzuverdienst; dann zahlt nämlich der Arbeitgeber die Steuer und Sozialabgaben. Aber wenn Du auf selbständiger Basis etwas hinzuverdienst, musst Du alles in Deiner Einkommensteuererklärung angeben, kannst aber auch entsprechende Werbungskosten abziehen.
Vergiss nicht, dass Du Dein Gewerbe oder Deine selbständige Tätigkeit beim Gewerbeaufsichtsamt anzeigen musst. Es sei denn, Du fällst mit Deiner Tätigkeit unter die gesetzlich festgelegten freien Berufe. Mach Dich mal schlau.

Du darfst im Jahr 8.004€ steuerfrei verdienen. Da du ja mit 600€ im Monat bei 7200€ im Jahr bist, brauchst du keine Angst zu haben. Du kannst ja auch noch Werbungskosten geltend machen und kommst also eh nicht drüber.

Nur mit Krankenkasse und anderen Sozialversicherungen musst du schauen und dich selbst versichern.

ich weiss das nicht wirklich,

Du befindest Dich dann in der Gleitzone,
in der die Sozialabgaben noch nicht voll zuschlagen, so meine Information.

Am besten google mal ‚Industrie und Handelskammer‘ „IHK Gleitzone Nebenjob“

die beraten gut im Internet

Gruß schwipp

ja google liefert unter

IHK Gleitzone Nebenjob

genau die richtigen Treffer, z.B. Nr 4 der Liste!!

Hallo,
wenn Du einen freiberuflichen/gewerblichen Nebenjob ausüben willst, gillt m. M. n. die 400,- Euro Grenze sowieso nicht, da dies nur für (arbeitnehmerähnliche) Tätigkeiten möglich ist. Bei Nebentätigkeiten im freiberuflichen bzw. gewerblichen Bereich ist vom Grundsatz her alles neben den „normalen“ Einkünften zu versteuern. Bitte auch möglicherweise an die Umsatzsteuer denken.
Gruß

Hallo, i Werden dann die
kompletten 600€ versteuert oder nur was über 400€ geht?

Danke für eure Antworten

Hallo Sihtam,

Die 400,- € sind eine Freigrenze, d.h. wenn jemand diese Grenze überschreitet ist der volle Betrag grundsätzlich. steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuer anfällt ist zu prüfen, Sozialversicherungsbeiträge würden aber anfallen.

Was mich allerdings aufhorchen lässt, ist der Ausdruck „auf Honorarbasis“. Denn ich kenne ihn nur von Selbständigen, und bei denen käme die 400,- € Grenze eh nicht zur Anwendung. Sie gilt nur für Arbeitnehmer!

Hoffentlich hat dir das etwas geholfen.
Gruß Freakgirl

PS: Bitte beachte zukünftig FAQ 1129, sonst darf dir niemand antworten.

Honorar bedeutet Selbständigkeit u. Freiberuflichkeit.
D.h. DU mußt alles versteuern und auch die Sozialleistungen wie KV,PV,RV usw. ganz allein bezahlen.
Überlege noch einmal ob Du das Wort Honorar richtig gewählt hast.
400 EUR-Grenze gibt es nur für Arbeitnehmer(AN).
Kommst Du als AN monatlich über 400 EUR
behält der Arbeitgeber(AG) Deine Steuern ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Die Sozialleistungen sind gestaffelt bis zu einem Betrag von 800 EUR monatlich.
D.h., von 401 -800 EUR hat der AN weniger Anteile an den Sozialleistungen zu tragen.

hallo,
du mußt folgendes unterscheiden:
Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsrecht

Wenn man eine Tätigkeit auf Honorarbasis ausübt, entsteht ab dem ersten Euro i.d.R. einkommensteuerpflicht und du musst dann eine „einnahmen-überschuss-rechnung“ mit deiner einkommenteuererklärung beim finanzamt abgeben.
Zu beachten ist auch,ob Umsatzsteuerpflicht entsteht.
Des Weiteren kommt es vor, dass man mit Honorartätigkeit evtl. Sozialbeiträge an die Krankenkasse abführen muss (Krankenversicherung). Dies hätte zur Folge, dass man aufgrund der Arbeitnehmer-Tätigkeit und aufgrund der selbständigen Tätigkeit KV-Beiträge abführen muss.
ABER: Solch einen Fall am besten beim Steuerberater klären.
Es kommt nämlich v.a.darauf an,welche Art von Tätigkeit du auf honorarbasis ausübst.
-> das erklärt dir alles der Steuerberater

WICHTIG: bei den 400 € denkst du an klassischen aushilfstätigkeit bei der i.d.R.der Arbeitgeber alle abgaben übernimmt.
Deine Tätigkeit auf Honorarbasis ist aber anders gelagert.
Am besten hilft hier ein Steuerbüro,das nicht so groß sein muss.
gruss
susanne