angenommen es bestellt jemand über das Internet einen Modellhubschrauber. Um diesen auf Funktion zu testen, muss der Käufer nach erhalt der Ware erst den akku aufladen.
In der Zwischenzeit (solange der akku läd), beklebt er den Hubschrauber mit den im Zubehör enthaltenen Aufklebern. Diese Aufkleber haben lediglich den Zweck, dass der Hubscharauber vom Design besser aussieht.
Als der akku aufgeladen ist, will der Käufer das Modell testen. Er fliegt kurz, plötzlich hat der Hubschrauber keinen Kontakt mehr zur Fernsteuerung. In der Folge fliegt der Hubschrauber unkontrolliert gegen eine Wand.
Dewr Käufer will jetzt sofort von seinem 14 tägigen Rücktrittsrecht gebrauch machen.
Der Händler behauptet jetzt, dass es nach einer Inbetriebnahme des Helikopters kein Rücktrittsrecht mehr gäbe, sondern er hätte ein Recht auf Instandsetzung.
Wie ist in diesem theoretischen Fall die Rechtslage?
das Rücktrittsrecht kann auf jeden Fall ausgeübt werden.
Falls der Käufer in Textform darauf hingewiesen wurde, kann allerdings Wertersatz durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verlangt werden.
Ein möglicher Wertersatz wegen Verschlechterung des Hubschraubers muss nicht geleistet werden, wenn der Verkäufer einen defekten Hubschrauber geliefert hat.
Gruss Akkon
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Angenommen der Käufer wäre durch folgende AGB auf Wertersatz aufmerksam gemacht worden:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann
Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der
Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Müsste der Käufer jetzt Wertersatz zahlen? Und wie hoch kann so ein Wertersatz sein, wenn er zu zahlen ist. Angenommen der Neupreis des Helikopters würde 360 Euro betragen?
Der Käufer hat die Aufkleber angebracht, was keineswegs zur Prüfung notwendig war.
Des weiteren gehe ich einfach mal davon aus, dass eine Prüfung nicht darin bestehen kann, das Ding in einem Zimmer mit undefinierbaren Störquellen und Wänden / Decke in der Nähe rundherum auszuprobieren.
Ich bin mir deshalb nicht sicher, ob da überhaupt noch ein Widerruf möglich ist.
Und wie hoch kann
so ein Wertersatz sein, wenn er zu zahlen ist. Angenommen der
Neupreis des Helikopters würde 360 Euro betragen?
Niemand kann aus der Entfernung sagen, ob noch irgendwas an dem Ding brauchbar ist, nachdem es an die Wand geflogen ist. So, wie es sich anhört, beträgt der Wertersatz 100%, also 360€ plus Versandkosten.
Versuch, das Ding zu reparieren und buche die Kosten unter ‚Dumm gelaufen‘.
Gruß
loderunner
Gut das mit den Aufklebern war ein Fehler vom Käufer, aber ob deshalb das Rücktrittsrecht nicht mehr greift? Die Aufkleber kann man abzihen und neue dazulegen, die kosten ein paar Cent.
Also ein Indoorhelikopter ist dafür konzipiert in Innenräumen geflogen zu werden!
Warum sollte man einen solchen Heli deshalb nicht in einer Wohnung testen?
Beim Händler würde man den Heli ja auch im Laden testen und nicht etwa im Freien.
es scheint letztendlich auf die Frage hinauszulaufen, ob die folgenden Umstände vorliegen:
wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein
Eigentümer in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt.
Ich selbst kenne mich mit diesen Dingern nicht aus, habe aber bei einem Fan folgenden Anmerkung zu einem Modell gefunden:
„Um es kurz zu machen: Hubschrauber fliegen ist doch deutlich schwerer als man denkt ! Eigentlich ist der Fun Piccolo bestimmt nicht verkehrt, allerdings braucht es schon unendliche Geduld und am besten eine Turnhalle zum üben. Ich hatte beides nicht also ging er wieder den Weg alles irdischen“
Danach würde ich sagen, es ist doch zweifelhaft, ob der Testflug hier zu einer üblichen prüfung gehört.
ich muss dazu sagen, dass es sich hier um einen Koaxialhelikopter handelt. Diese sind im Gegensatz zu herkömmlichen Helikoptern sehr leicht zu fliegen, auch von anfängern. Wenn man alle Steuerknüppel loslässt, bleiben sie in der Luft stehen.
Ausserdem habe ich schon mehrere Helikopter gehabt und alle sind Problemlos in der Wohnung geflogen.
Es ist ja so, dass diese Koaxialhelokopter extra für den Betrieb in wohnungen entwickelt werden. Man soll sie ja gar nicht im Freien fliegen.
Deshalb könnte man doch schon meinen, dass man einen Indoorheli auch indoor testet.
Es war wirklich so, dass der Heli einfach keinen Kontakt mehr zur Fernsteuerung hatte.
Auch nach dem Crash habe ich den Heli ohne Rotorblätter laufen lassen und festgestellt, dass er Funklöcher hatte.
also da würde ich es so sehen das der Händler im Recht ist.
Eine Rückgabe hat in der Regel in unbenutztem Zustand bzw. im Zustand der Lieferung zu erfolgen. Der Kunde scheint ja auch mit der Ware grundsätzlich zufrieden zu sein.
Der Fehler in der Steuerung ist ein eindeutiger Sachmangel der aber nicht zur Rückgabe berechtigt. Der Händler kann also reparieren oder Ersatz liefern.
Gut das mit den Aufklebern war ein Fehler vom Käufer, aber ob
deshalb das Rücktrittsrecht nicht mehr greift? Die Aufkleber
kann man abzihen und neue dazulegen, die kosten ein paar Cent.
Es ist doch immer wieder erstaunlich wie Kunden wissen wollen welche
Teile wie viel kosten. Und selbstverständlich kosten die beschädigten
(oder zu ersetzenden) Teile nur ein paar Cent.
Der Händler hat absoluten Billigschrott (360€) aus wahrscheinlich China
importiert und weiterverkauft. Denkst du ernsthaft da gibt es die
Möglichkeit einzelne Teile nachzukaufen? Das ist Wegwerfzeugs oder
Einmalzeugs wie du willst.
Bevor ich hier weiter schimpfe, lieben Gruß und vergess das Ding
Stefan
Gut das mit den Aufklebern war ein Fehler vom Käufer, aber ob
deshalb das Rücktrittsrecht nicht mehr greift? Die Aufkleber
kann man abzihen und neue dazulegen, die kosten ein paar Cent.
Darum geht es nicht, es geht darum daß du gar nicht geplant hattest ihn erst mal nur zu testen (dazu hätte es die Aufkleber nicht gebraucht).Du willst den Händler für dein Verhalten verantwortlich machen, nachvollziehbar aber keineswegs juristisch vertretbar.
Also ein Indoorhelikopter ist dafür konzipiert in Innenräumen
geflogen zu werden!
Warum sollte man einen solchen Heli deshalb nicht in einer
Wohnung testen?
Beim Händler würde man den Heli ja auch im Laden testen und
nicht etwa im Freien.
Wenn du z.B. eine Probefahrt vereinbarst wird sich das Autohaus zunächst von deiner Befähigung autofahren zu können überzeugen und dir erst danach das Auto aushändigen und wenn dann was passiert ist das versichert. So wird sich wohl auch ein Händler von fernsteuerbaren Hubschraubern verhalten, ansonsten kann er schnell pleite sein.
Hallo,
mE ist das „Rücktrittsrecht“ durch das Anbringen der Aufkleber verwirkt, da der reine Funktionstest auch ohne diese hätte stattfinden können.
Allerdings scheint mir hier ein Fall der Sachmängelhaftung vorzuliegen, da der Hubschrauber ja den Kontakt zur Fernbedienung verloren hatte.
D.h. man sollte die Instandsetzung des Gerätes auf diesem Wege versuchen.
Also ich wundere mich jetzt doch etwas über viele Antworten hier. Sie kommen mir ziemlich subjektiv und Gefühlsbehaftet vor. Einige meinen ich könne nicht Hubschrauber fliegen, andere meinen der Hubschrauber sei Billig Schrott usw. Das sind alles Aussagen die einfach in den Raum gestellt werden.
In der Klasse der Koaxial Indoorhubschrauber, ist das Modell überigens das teuerste das es überhaupt gibt. Billigschrott aus China kostet zwischen 30-90 Euro aber keine 360 Euro.
Das ist bereits mein Vierter Hubschrauber. Man sollte also meinen, dass ich bereits fliegen kann!
Also ich habe mich jetzt bei einem Rechtsanwalt erkundigt. Ergebnis: Ich habe lt. Anwalt nach wie vor ein Rücktrittsrecht, Aufkleber hin oder her!
Ausserdem hat der Händler jetzt auch eingelenkt und tauscht den Hubschrauber gegen einen ganz neuen um.
Ich finde es krass, dass der Händler mehr Vertrauen in mein fliegerisches Können hat wie viele User hier. Habe immer das Gefühl hier wird einem unterstellt, dass man eignetlich doch selber Schuld sei und man seine Unfähigkeit jetzt vom händler bezahlen lassen wolle. Aber warum sollte ich euch hier was vorlügen?