Hüft Op, im Feb. Krankenkasse will aber nicht

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin seit 01.11.2010 krankgeschrieben. Ich brauche einen neue Hüfte. Habe es die Zeit immer mit Tabletten versucht, aber auch die helfen nicht mehr. Habe schmerzen ohne Ende. Kann nicht gehen, sitzen, liegen. Hatte dann am 25.11 meinen Termin in Neustadt, zwecks neues Hüfte - Voruntersuchung usw. Mein Termin für die Hüft Op ist jetzt der 25.02. Soweit ja alles auch okay. Jetzt bekam ich einen Anruf von der KK, ich soll mich doch bis zum Op-Termin wieder gesundschreiben lassen oder zu einen anderen Arzt gehen. Die KK hat sich wohl bei anderen Ärtzen informiert, die könnten mich in der KW 50 - 51 -52 operieren?!?!? Wie das, ohne Voruntersuchung, Bestellung der Hüfte usw. Ich möchte aber nach Neustadt, der Arzt hat mich schon einmal operiert. Möchte mich zu einen X beliebigen. Darf die KK deswegen mein Krankengeld einstellen???

Meiner Meinung nach gilt ja immer noch die freie Arztwahl, Vertrauenssache. Sie können sich operieren lassen wann und wo und von wem Sie wollen. Fahrtkosten müssen Sie aber selbst tragen. Über das Krankschreiben entscheidet nur der Arzt. Wenn es die Kasse nicht glaubt, kommt der medizinische Dienst und prüft, aber das sind auch Ärzte. Also nicht nachgeben. Gruss C.K.

Nein, darf sie nicht, auch wenn sie das behaupten wird - als gesetzliche Mitwirkungspflicht gilt, dass Sie sich um eine OP kümmern - aber das Krankenhaus oder den Arzt darf die Kasse nicht vorschreiben, Sie haben immer noch freie Arztwahl!
Zur Not lassen Sie sich das von einem Arzt bestätigen, also dass die OP in dem von Ihnen gewünschten KRKH durchgeführt werden muss.
Nehme mal an, Sie sind bei der AOK… :smile:

Hallo,

die Kasse kann Dir grundsätzlich nicht vorschreiben, zu welchem Arzt Du gehst. Allerdings bist Du natürlich auch verpflichtet, alles zu tun, damit Du so schnell wie möglich gesund wirst.

So einfach kann Dir die Kasse das Krankengeld aber nicht streichen, sie kann Dich höchstens zum Medizinischen Dienst schicken. Der wird Dich untersuchen und kann Dich dann evtl. für arbeitsfähig erklären, die Kasse allein aber nicht.

Grüße

Ralf

Hallo,

die Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, die OP bei einem anderen Arzt durchführen zu lassen. Wenn Sie Ihr Arzt weiterhin für arbeitsunfähig aufgrund der „kaputten“ Hüfte hält, kann er sie arbeitsunfähig krank schreiben. Dann werden Sie auch Ihr Krankengeld bekommen. Allerdings sollte die Operation in einem absehbaren Zeitraum geschehen, meines Erachtens wäre dies aber bis Februar okay.

Ich hoffe, ich konnte helfen…

Mfg

Matthias

Hallo … bei der Wahl des Op-Orts und der Art der Operation haben Ihre Mitwirkungspflichten ihre Grenzen (§60 ff. SGB I). D.h. Ihre Kasse kann Sie nicht zwingen sich woanders operieren zu lassen… auch das Krankengeld kann nicht eingestellt werden, wenn sie weiter arbeitsunfähig sind.

Gruß, Christian

Hallo!
Nein, die Kasse kann dir nicht vorschreiben wo und wann du dich operieren lässt. Du hast freie Arztwahl. Sollten sie dir deswegen das Krankengeld versagen leg Widerspruch ein, die werden dem sofort abhelfen.
Ist bei deinem Arzt denn wirklich nichts früher frei? Ich frag das in deinem Interesse. Krankengeldanspruch hat man für maximal 546 Tage und wenn du vorher schon mal deswegen krank warst wird das angerechnet. Von November bis Ende Februar hast du davon schon ca. 120 Tage verbraucht, nach der OP wirst du ja sicher auch noch eine zeitlang arbeitsunfähig sein und evtl. eine Reha brauchen. Grundsätzlich müsste dir die Zeit reichen, aber wenn eine Komplikation auftritt? Ich würde in deinem Interesse versuchen so schnell wie möglich die OP hinter dich zu bringen.
Ich wünsch dir jedenfalls gute Besserung!
Viele Grüße
Glumanda

Das sind ja Machenschaften der Krankenkasse.

Die haben nur angerufen und nichtmal ein Schreiben geschickt? Da kann doch was nicht stimmen.
Ich hab noch nie gehört das eine Krankenkase bestimmen kann welcher Arzt zu welchem Zeitpunkt eine OP durchführt.

Falls wirklich ein schriftlicher Bescheid kommen sollte (kann ich mir fast schon nicht vorstellen, da die Krankenkasse normalerweise wissen muss, dass sie im Unrecht ist) gehen Sie zu einem Rechtsanwalt uns setzen Ihr Recht auf freie Arztwahl durch.