Hühnerstall Abstand

Hallo!
Gibt es Vorschriften, wie weit ein Hühnerstall in Bayern von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss? Wo findet man dies im Gesetz? Bauordnung?

Vielen Dank
Mimmi

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Ich nehme aber an, deine Frage richtet sich eher danach ob ein Hühnerstall in einem Wohngebiet errichtet werden darf. Für Bauten wie Gartenhaus,Stall,Schuppen gibt es schon Ausnahmen zum Grenzabstand. Sind sie klein können sie direkt auf Grenze.
Aber wenn es um Tierhaltung über das privat.übliche Maß hinaus geht gelten andere Vorschriften. Aber so was kann sowieso nur im Außenbereich, also "Nicht-Wohngebiet gebaut und betrieben werden.

MfG
duck313

Es sind auch kommunale Regelungen möglich, z. B. im Bebauungsplan.

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Es wäre doch das Ssicherste sich deshalb mit der Sstadt oder Gemeinde in Verbindung zu setzen.
Hühner machen Mist und Gegacker, die dürfen mit Sicherheit nicht in jedem Wohngebiet gehalten werden.
ramses90

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Danke für Eure Antworten. Ich habe wohl zu wenig Infos gegeben. Wir sind hier im Außenbereich, ein kleiner Weiler, in dem es auch Landwirtschaft gibt. Das macht alles nicht einfacher.

Hier stehen aber dennoch mehrere Wohnhäuser, die vor Urzeiten mal zu Höfen gehört haben, sehr dicht aufeinander. Manchmal grade einen Meter zur Grenze entfernt. Und zwischen diesen Häusern hat nun jemand noch einen Hühnerstall hingestellt. Die Hühner wären egal, aber die haben auch noch einen Hahn, der im Sommer schon um 5 Uhr kräht und nicht mehr aufhört. Das Tier ist Luftlinie 3 m bzw. 10 m zu den Schlafzimmerfenstern der Nachbarn entfernt. Geht einfach nicht. Alles Reden mit ihnen ist nutzlos.

Der Hühnerstall wurde dicht an der Grenze ohne Genehmigung oder Einwilligung der Nachbarn gebaut. Und darum wollte ich wissen, ob es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen gibt. Mit denen ich bei den Nachbarn argumentieren kann. Also entweder kommt der Gockel weg oder wir werden dafür sorgen, dass der ganze Stall entfernt werden muss. So in der Art.

Ich fürchte, Du hast ein anderes Problem als den (illegal gebauten) Hühnerstall. Wenn dieser mit allen Genehmigungen gebaut wäre, dann würde der Hahn trotzdem krähen.

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Hallo,

aufgrund Deiner nachgelieferten Infos kann die Sache noch komplizierter werden.
Du musst nicht nur prüfen, ob es für diesen „Weiler“ überhaupt einen Bebauungsplan gibt, sondern auch noch in den übergeordneten „Bauleitplan“ (Flächennutzungsplan) schauen, welche planerischen Grundsätze für das Gebiet des „Weilers“ gelten.
In Gebieten, die als landwirtschaftliche Fläche bzw. für landwirtschaftliche Betriebsgebäude ausgewiesen sind, gelten zT völlig andere Grundsätze als zB in reinen Wohngebieten.

&tschüß
Wolfgang

Wenn der Stall abgerissen werden müsste, könnten sie keine Hühner halten. Die haben nämlich weder Garten noch weitere Fläche um das Haus herum.

Genaugenommen ist es nicht mal ein richtiger Stall. Eher eine Art Carport, den sie mit Gittern, Paletten und Holzlatten eingezäunt und mit Folien versehen haben. Und erst nachdem andere Nachbarn die Amtstierärztin informiert haben, haben sie den Stall für die Tiere verbessert. Das waren nämlich mal nur zweckentfremdete Hasenställe.

Alles in allem sieht es auch optisch schrecklich aus.

Ich werde mich beim Bauamt informieren. Ich kenne das vom Stallbau her, dass anliegende Nachbarn ihr OK geben müssen, wenn jemand was bauen will. Ob das auch für so was gilt, muss ich klären.

Ich hätte doch nur gern ein Argument denen gegenüber. Also wenn der Hahn wegkommt, können sie die Hühner und den Bau behalten. Ansonsten tun wir was und alles muss weg. Also so in der Art.

Da war hier immer alles ok im Ort, dann kommen die und benehmen sich dermaßen rücksichtslos. Nicht nur uns gegenüber

Das ist neu.

Auch das ist neu. Aber es könnte wichtig sein um zu klären, ob es ein Gebäude, Bauwerk oder auch nicht ist.

Das mag Dich stören, ist aber uninteressant.

Und das ist Dein eigentliches Problem.
Zu „ruhestörender Lärm durch Hähne“ gibt es Urteile. Hast Du schon mal in dieser Richtung gesucht?

Das erscheint mir einer der richtigen Wege zu sein.

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