Hallo,
wenn man auf seine landwirtschaftliche Nutzfläche eine Hütte stellen will:
- an welches Amt wendet man sich für allgemeine Fragen?
- welche Größe darf diese Hütte haben (in Bayern)?
- bzw: ist es überhaupt erlaubt? Ich meine, es mal gelesen zu haben, finde aber keine Infos mehr drüber.
Danke und liebe Grüße!
Mira
Hallo,
das ist eine Bebauung ausserhalb der Ortschaft („im Außenbereich“) die normalerweise strengen Auflagen unterliegt (zumindest bei allem was bewohnbar ist).
Ansprechpartner ist das Bauamt der Kommune (Gemeinde/Stadt) auf deren Territorum das geschehen soll. Die sollten hierzu die passende Auskunft geben können.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo,
etwas anderes, als eine landwirtschaftliche Maschinenhalle oder Scheune oder ein Bienenhaus (Maximalgröße ohne Genehmigung, aber meist anzeigepflichtig habe ich auch nicht zur Hand) braucht eine Baugenehmigung. Die beantragt man bei der Gemeinde (wobei der Kreis die Genehmigungsbehörde ist, wenn es außerorts ist), die Chancen für einen Nebenerwerbs- oder gar Hobbylandwirt das genehmigt zu bekommen, gehen imo gegen Null.
Cu Rene
Hallo,
vielen Dank Rene und lumpi_muc!
LG, Mira