am 26.09.02 finde ich in meinem Brifkasten eine otangefarbene Paketkarte ( Abholkarte ) vor. Mit dem Hinweis, diese Sendung innerhalb von 7 WERKTAGEN abzuholen. Der war heute.
Man teilte mir bei meinem Erscheinen mit, dass diese Sendung heute morgen zurückgegangen sei, da man es immer m Früh des tages mache, an dem die Frist abläuft. Auf meinen Einwand hin, dass der 7. Werktag nicht am Morgen endet, sondern frühestens - in diesem Fall - bei Geschäftsschluss - zuckte er die Schultern , mit der bemerkung, " was meinen sie, wieviel Pakete wir dann hätten…"
bei genauerem Hinsehen bemerkte er dann, dass das Paket wohl auf dem hauptpostamt liege, er nun gerade gar keinen Einfluss mehr hat…da es nun sicher echt zurück sei…
Ich machte ihn darauf aufmerksam, das es sich dabei um eine bereits bezahlte geschenksendung handelt, wobei das gelsd überwiesen wurde, an die versendende firma ( von meiner tochter )
der mensch am schalter : schulterzucken.
ihr lieben, was bleibt mir denn, wenn es bereits zurück gesendet wurde, vor ablauf der frist ?
wen kann ich wie in die verantwortung nehmen, für zeitlichen und finanziellen mehraufwand ?
wer sagt mir, das die sendung nicht beim postboten inne bude liegt ?