Servus,
§ 10 IV 1 S 1 Nr 1 stimmt natürlich, 12 ist Blödsinn. Jetzt hoff ich noch sehr, dass Enno das nicht sieht - er mag die „Knoll“-Zitierweise mit römischen Ziffern ohne „Abs.“ überhaupt nicht gerne.
Der Schritt zum UStAE ist zwar immer der erste, wenn irgendwo im Gesetz etwas merkwürdig, vage oder diffus erscheint (das ist normalerweise in Texten so, die aus der Zeit 1998 - 2005 stammen, in der rein handwerklich gnadenlos geschlampt wurde), aber soweit, dass er erklärt, was der Gesetzgeber in Wirklichkeit gemeint haben muss, geht der Minister dabei extrem selten (z.B. an einer Stelle betreffend die Anwendung der Umsatzgrenzen von § 19 Abs 1 UStG im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit). Hier muss man einfach den blöden „Einkaufspreis“ stehen lassen, ein Kreuz schlagen und zwei Euro für den Hl. Antonius in den Stock schmeißen.
Schöne Grüße
MM