Hund als Schwarzfahrer

Hallo,
bin kein Fachmann, alles daher ohne Gewähr!
Eine sehr schwierige Sache, das ist eine Frage der Nachweisbarkeit. Offensichtlich liegt ja - lt eigenen Angaben - keine vorsätzliche Schwarzfahrt vor. Die vorherigen, unbeanstandeten Kontrollen sollten mit Datum und Kotrollierer und Fahrtstrecke nachweisbar sein. Erst einmal schriftlich und per Einschreiben Widerspruch einlegen. Man kann es danach auch auf einen Prozess ankommen lassen, das Risiko ist immer: wie entscheidet ein Richter im Einzelfall.
Ich würde als erstes mir die AGB’s des betreffenden Verkehrsbetriebes anfordern. Dann würde ich, wenn möglich, den Berater des Verkehrsbetriebes, bei welchem damals diese Erkundigung wegen des Hundes erfolgte, namentlich angeben und den Verkehrsbetrieben die Sache nochmals darlegen. Die aktuellen Kontrolleure scheinen wohl als „Dienstleistungsunternehmen“ von den Verkehrsbetrieben beauftragt zu sein und gehören nicht direkt zum Verkehrsbetrieb. Den Namen der „arbeitswütigen Kontrolleuse“ würde ich mir festhalten und mich bei der Firma über die Angelegenheit beschweren. Falls eigene Kosten und/oder Schäden, z. B. wegen verpassten Terminen, zusätzliche Fahrtkosten, etc., entstanden sind, würde ich diese den Verkehrsbetrieben in Rechnung stellen. Wenn das alles nix nutzt, muß man überlegen, ob hier ein Rechtsanwalt helfen kann. Kann aber mit Kosten verbunden sein!
Hoffe, geholfen zu haben.
Gruß,
J.-R.