Hund als Schwarzfahrer

Ich habe meine Hündin nun fast drei Jahre. Als ich sie bekommen habe, hab ich mich bei der GVB wegen Fahrkarte erkundigt, und dort hieß es, kleinere Hunde dürften gratis fahren. Meine Hündin hat eine Schulterhöhe von 45 cm und sie war dabei als ich mich erkundigte. Das heißt, der Busfahrer, den ich fragte, hat sie gesehen. Nun heute - nachdem ich unzählige Male in der Zwischenzeit kontrolliert wurde, auf meine Information von damals vertraute und nie Probleme hatte - verlangte eine Securitas-Angestellte 65 Euro von mir. Ich weigerte mich und versuchte zu argumentieren. Nun steht auf dem Erlagschein 95 Euro drauf. Kann ich dagegen irgendetwas tun?

Würde mich freuen wenn mir jemand etwas raten kann. Lg, Christine

Hallo Christine,

es ist noch nicht so lange her, dass genau dieser Fall in der Doku ACHTUNG KONTROLLE in Fernsehen war. Auch dort wurde der Hund zum Schwarzfahrer und die (damals) normalen 40 Euro waren fällig. Umgehen konnte man das nur indem man den Hund schnell unter die Jacke oder in die Tasche nahm, sofern er reinpasste.
Da Deine Kontrolleurin nun den Fall weitergeleitet hat ist er mit Sicherheit nochmals durch die GVB geprüft worden und Du kannst davon ausgehen, dass der Bescheid rechtens ist und Du zahlen musst. Nachzulesen ist es mit Sicherheit in den Beförderungsbedingungen o.ä. der Verkehrsgesellschaft. Was irgendwann irgendjemand Dir gesagt hat, oder die Tatsache, dass bei anderen Kontrollen nichts passiert ist, ist irrelevant.

Trotzdem noch nen schönen Ábend,
uw 60

Nachtrag von uw 60:

Für die Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes lösen Sie bitte eine Hunde-Fahrrad-Karte!

Aus der Tarifübersicht der GVB, eindeutiger geht´s nicht, kein Verweis auf Grösse des Hundes!

Hallo Christine
Das tut mir leid für dich, aber deine Frage hat weniger mit Hunden, als mit öffentlichem Gesetz zu tun :smile: Sorry da kan dir sicher das zuständige Amt sicher besser weiter helfen.
Viel Glück

Hallo (ein kleiner Gruß am Anfang ist hier üblich),

zunächst einmal handelt es sich um eine zivilrechtliche Forderung, da die Mitarbeiter eines Transportunternehmens keine hoheitlichen Rechte haben. Streitigkeiten sind damit Zivilsachen und unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Eine zivilrechtliche Forderung muss nicht beglichen werden. Sie kann natürlich rechtlich eingefordert werden, wenn die AGB oder die Transporthinweise entsprechende Rechtsgrundlagen enthalten. Da Du dich erkundigt hast, kann man jedoch davon ausgehen, dass dies geregelt ist und zwar so wie es seit langer Zeit funktioniert hat.

Vermutlich hat sich die Mitarbeiterin getäuscht - ich würde mich an die Zentrale melden und die ganze Vorgeschichte erzählen.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Transportfirma dann die Forderung aufgeben wird.

Einen Rechtsstreit wird die Firma wegen 95 Euro nicht anfangen - zivilrechtlich käme auch noch ein Mahnbescheid in Frage, das dürfte aber ebenfalls zu viel Aufwand sein.

Geregelt werden sollte es allerdings, denn ein Hausverbot (also ein Nutzungsverbot in diesem Fall) kann die Firma natürlich aussprechen!

Gruß
who_knows

Hallo Christine, wir haben einen Hund mit der gleichen Schulterhöhe, aber solche Schwierigkeiten habe ich noch nie gehabt. Kann Dir deswegen auch keinen Ratschlag erteilen. Viel Glück und liebe Grüße Wilfried

Die Regelung ist im öffentlichen Nahverkehr nun mal meist die, dass Hunde nur bis zur Größe einer Hauskatze (oft aber auch dann nur im Behältnis) kostenlos mitgeführt werden dürfen.

Das heißt: Du bist Schwarzgefahren.

Da hilft nur der Versuch, eine kulante Regelung im gegenseitigen Einverständnis zu erreichen.
Ich würde also mal mit der Zahlungsaufforderung zu der GVB-Kundendienststelle gehen, denen die Vorgeschichte erzählen (insbesondere, dass bei vorhergehenden Kontrollen nichts bemängelt wurde), Nachzahlung für vielleicht fünf Fahrten ohne Strafaufschlag anbieten und Besserung geloben.

Hallo,
tut mir leid, da weiß ich wirklich nicht weiter. Vielleicht einfach mal an den Verkehrsbetrieb und da die Zentrale wenden?
Viel Erfolg!

Hund als Schwarzfahrer
Hallo,
wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, steht auch darin, weshalb. Es muß also genau beschrieben sein, wessen Sie beschuldigt werden.
Haben Sie keine genaue Angaben bzw. Erklärungen bekommen, z. B. wie groß ein Hund sein darf, um von den Fahrkosten befreit zu sein usw., würde ich um eine schriftliche Erläuterung bitten.
MfG.

Hallo. In meinem Bußgeldbescheid steht nur drin, dass ich gegen die Tarifbestimmungen der Graz-Holding-Linien verstoßen hätte. Die haben einen Standard-Bescheid. Da steht immer das Gleiche drin. Ich weiß das so genau weil ich vor über drei Jahren mal zu Unrecht beschuldigt wurde schwarzgefahren zu sein, obwohl ich einen gültigen Fahrschein mit hatte. Der Fall ging bis zum Ombudsmann und wurde zu meinen Gunsten entschieden. Ich war heute bei der Securitas wegen den Unstimmigkeiten von gestern und habe ein Formular ausgefüllt. Jetzt liegt die Geldforderung drei Wochen auf Eis und die Sache wird bearbeitet. Übermorgen werde ich in einem Artikel in der Kleinen Zeitung veröffentlichen was vorgefallen ist, damit andere Hundebesitzer nicht aus Unwissenheit in dieselbe Falle tappen.

Mfg, Christine

Hi, danke. War schon bei der Securitas und hab ein Formular ausgefüllt. Jetzt wird der Fall mal bearbeitet, da liegt die Geldforderung bis zu drei Wochen auf Eis. Vielleicht ergibt sich ja was.

Lg, Christine

Hallo,
tut mir leid, da weiß ich wirklich nicht weiter. Vielleicht
einfach mal an den Verkehrsbetrieb und da die Zentrale wenden?
Viel Erfolg!

Hi. Ich war heute bei der Securitas und hab ein Formular ausgefüllt. Mir ist schon klar, dass die Kontrolleure ihre Pflicht tun müssen. Doch ich verstehe nicht, warum weder bei den Fahrkartenautomaten noch auf Plakaten in Bus und Bim darauf hingewiesen wird, dass Hunde einen Fahrschein brauchen. Solche Fälle gab es schon öfter. Letztes Jahr fiel ein Pärchen aus England, das bei uns Urlaub machen wollte, hinein. Selbst auf der HP von den Graz-Holding Linien steht auf einer Seite, dass nur größere Hunde einen Fahrschein brauchen, surft man weiter kommt man auf eine andere Seite, in der es heißt, man müsse Hunde in einer Box oder auf dem Schoß transportieren. Hab inzwischen auch schon gehört, dass die Freifahrt auf dem Schoß auch nicht stimmt. Also gehen die Meinungen wohl ziemlich auseinander und es sind mehrere Leute unwissend. Ich werde übermorgen aus genau diesem Grund einen Artikel in der Kleinen Zeitung veröffentlichen. Nicht aus Rache, sondern zur Aufklärung. Mir bringt das zwar nichts mehr, aber anderen vielleicht.

Mfg, Christine

Danke dir trotzdem. Lg, Christine

:Hallo Christine, wir haben einen Hund mit der gleichen :Schulterhöhe, aber solche Schwierigkeiten habe ich noch nie :gehabt. Kann Dir deswegen auch keinen Ratschlag erteilen. Viel :Glück und liebe Grüße Wilfried

Hi. Danke für deine lange Antwort. Hab mich schon mit der Securitas auseinandergesetzt und ein Formular ausgefüllt. Jetzt dauert es mal drei Wochen bis der Fall bearbeitet wird.

Mfg, Christine

:Hallo (ein kleiner Gruß am Anfang ist hier üblich), : :zunächst einmal handelt es sich um eine zivilrechtliche :Forderung, da die Mitarbeiter eines Transportunternehmens :keine hoheitlichen Rechte haben. Streitigkeiten sind damit :Zivilsachen und unterliegen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. : :Eine zivilrechtliche Forderung muss nicht beglichen werden. :Sie kann natürlich rechtlich eingefordert werden, wenn die AGB :oder die Transporthinweise entsprechende Rechtsgrundlagen :enthalten. Da Du dich erkundigt hast, kann man jedoch davon :ausgehen, dass dies geregelt ist und zwar so wie es seit :langer Zeit funktioniert hat. : :Vermutlich hat sich die Mitarbeiterin getäuscht - ich würde :mich an die Zentrale melden und die ganze Vorgeschichte :erzählen. : :Ich könnte mir vorstellen, dass die Transportfirma dann die :Forderung aufgeben wird. : :Einen Rechtsstreit wird die Firma wegen 95 Euro nicht anfangen :- zivilrechtlich käme auch noch ein Mahnbescheid in Frage, das :dürfte aber ebenfalls zu viel Aufwand sein. : :Geregelt werden sollte es allerdings, denn ein Hausverbot :frowning:also ein Nutzungsverbot in diesem Fall) kann die Firma :natürlich aussprechen! : : :Gruß :who_knows

Danke dir trotzdem. Mfg, Christine

:Hallo Christine :smiley:as tut mir leid für dich, aber deine Frage hat weniger mit :Hunden, als mit öffentlichem Gesetz zu tun :smile: Sorry da kan :dir sicher das zuständige Amt sicher besser weiter helfen. :Viel Glück

Hi. Danke für die dezidierte Antwort. Da hab ich wohl was im Fernsehen verpasst. Naja, übermorgen kommt ein Aufklärungsbericht über meinen Fall in der Kleinen Zeitung. Ich sehe es durchaus ein, dass die Kontrolleure ihre Pflicht tun müssen, aber die Tarifbestimmungen sollten für jeden ersichtlich sein. Nicht nur im Internet. Das sind sie aber nicht. Fragt man irgendjemanden, dann gehen die Meinungen stark auseinander. Selbst auf der Graz-Holding-Linien HP gibt es unterschiedliche Informationen. Einmal heißt es, die Regelung gelte nur für größere Hunde, dann heißt es Hunde müssten in einer Box oder auf dem Schoß transportiert werden. Hab auch schon gehört, dass die Freifahrt auf dem Schoß angeblich nur ein Mythos wäre. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jetzt weiß ich es ja und ich lasse künftig meinen Hund zu Hause wenn ich nicht zu lange unterwegs bin.

Lg, Christine

:Hallo Christine, : :es ist noch nicht so lange her, dass genau dieser Fall in der :smiley:oku ACHTUNG KONTROLLE in Fernsehen war. Auch dort wurde :der Hund zum Schwarzfahrer und die (damals) normalen 40 Euro :waren fällig. Umgehen konnte man das nur indem man den Hund :schnell unter die Jacke oder in die Tasche nahm, sofern er :reinpasste. :smiley:a Deine Kontrolleurin nun den Fall weitergeleitet hat ist er :mit Sicherheit nochmals durch die GVB geprüft worden und Du :kannst davon ausgehen, dass der Bescheid rechtens ist und Du :zahlen musst. Nachzulesen ist es mit Sicherheit in den :Beförderungsbedingungen o.ä. der Verkehrsgesellschaft. Was :irgendwann irgendjemand Dir gesagt hat, oder die Tatsache, :dass bei anderen Kontrollen nichts passiert ist, ist :irrelevant. : :Trotzdem noch nen schönen Ábend, :uw 60

Es ist höchst ehrenwert, die genaue Grenze, ab wann eine Hundemitnahme kostenpflichtig wird, allgemein transparent zu machen - und die Verkehrsbetriebe sollten dir dankbar dafür sein.

Da dein Vierbeiner oberhalb aller denkbaren Alternativen liegt, die dich hätten in Verwirrung stürzen können, gilt für dich aber der Grundsatz „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ leider uneingeschränkt.

Naja, sie nimmt weniger Platz weg als eine Sporttasche, zumal sie sich auch meistens unter dem Sitz kleinmacht. Sowohl für Taschen als auch Koffer, Kinderwägen, Rucksäcke und Einkaufstaschen, die oft sogar einen Sitzplatz besetzen, zahlt man ja auch nichts. Insofern finde ich meine Verwirrung schon gerechtfertigt, aber, wie du sagst, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Hund als Schwarzfahrer
Sie haben richtig gehandelt. Ich würde in Ihrem Fall genaue Erklärungen verlangen. Es wird nur noch abgezockt, wo es geht.
Viel Glück!

Ich würde mit der Fahrleitung sprechen oder einen Anwalt einschalten.
Mit freundlichen Gruß
Uwe Voß