Nirgendwo. § 1 BGB spricht z.B. - allerdings nur klarstellend! - von der Rechtsfähigkeit des Menschen. Aus anderen Vorschriften wird die Rechtsfähigkeit juristischer Personen hergeleitet. Aber nirgendwo steht, dass Tiere rechtsfähig sind.
Experte…da hilf Wiki ungemein…
Hallo,
Hallo,
_ Experte , von lateinisch expertus ‚erprobt‘, (auch Fachmann/Fachfrau, Pl. Fachleute , Fach- oder Sachkundiger, Spezialist) ist ein Schlagwort und bezeichnet als solches eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem oder mehreren bestimmten Sachgebieten oder über spezielle Fähigkeiten verfügt, oder der diese Eigenschaften zugeschrieben werden. Eine objektive Qualität der so bezeichneten oder selbst ernannten Experten lässt sich aus der Bezeichnung nicht ableiten. _
Ich liebe diese Einführung…! *grins*
VG René
Nirgendwo. § 1 BGB spricht z.B. - allerdings nur klarstellend!
- von der Rechtsfähigkeit des Menschen. Aus anderen
Vorschriften wird die Rechtsfähigkeit juristischer Personen
hergeleitet. Aber nirgendwo steht, dass Tiere rechtsfähig
sind.
OK, und wo is geregelt, dass ein Mitglied eines Vereins zwingend ein rechtsfähiger Mensch sein muss?
Dass nur eine rechtsfähige Person Vereinsmitglied sein kann, ergibt sich aus der Tatsache, dass die Mitgliedschaft ein Bündel von Rechten und Pflichten ist. Rechtsfähigkeit bedeutet nun aber, Rechte und Pflichten tragen zu können. Wer das nicht kann, der kann auch die Rechte und Pflichten eines Vereins nicht haben, also kann er dort kein Mitglied sein.
Leuchtet mir ein, danke für die Erklärung.