Hund als Vereinsmitglied ?

Weiss jemand, ob ein Hund als Mitglied in einem Sportverein zulässig ist ?
Gibt es da aus rechtlicher Sicht Bedenken oder ist das von der Satzung abhängig ?

Danke schonmal im Voraus

ein Tisch und zwei Stühle. Vereinsmitglieder?
Hallo,

könnte schwierig werden, denn Tiere gelten mE im dtsch. Recht als SACHE!
Daher müsste mein Stuhl und mein Tisch ja auch Vereinsmitglied sein können. Und dies gilt wohl nicht! :wink:

VG René

Hatte ich auch erst gedacht, aber laut §90a BGB sind Tiere keine Sachen. Aber da sie ja auch keine Personen sind, ist das mit der Geschäftsfähigkeit so eine Frage. Aber trotzdem danke

Hatte ich auch erst gedacht, aber laut §90a BGB sind Tiere
keine Sachen. Aber da sie ja auch keine Personen sind, ist das
mit der Geschäftsfähigkeit so eine Frage. Aber trotzdem danke

hallo,

du hast schon recht, dass lt. §90a bgb tiere keine sachen sind, aber dort steht auch ausdrücklich:

Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden,
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

was nichts anderes bedeutet, als das tiere sachen sind, außer es gibt eine andere rechtsvorschrift, die das anders definiert.
diese juristische formulierung ist wichtig zb im bereich tierquälerei wichtig, weil sonst wäre es ja nur sachbeschädigung. eine anwendung in der art, dass tiere natürliche personen sind und somit mitglied eines vereins sein können würde ich daraus aber nicht ableiten.

lg

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Weiss jemand, ob ein Hund als Mitglied in einem Sportverein
zulässig ist ?
Gibt es da aus rechtlicher Sicht Bedenken oder ist das von der
Satzung abhängig ?

Ich hätte schon deshalb Bedenken, weil es beim Zustandekommen der Mitgliedschaft an einer entsprechenden freien und eindeutig erkennbaren Beitrittserklärung des projektierten Mitglieds fehlen dürfte, und an der kommt keine rechtsgültige Vereinssatzung vorbei.

Zwangsmitgliedschaften in Vereinen kennen ich hingegen nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts. So sind beispielsweise Mulis bei den Gebirgsjägerbataillonen der Bundeswehr als Tragtiere dienstverpflichtet, genau wie Rekruten gegen freie Kost und Logis.

Aber selbst im Hundesportverein ist nur das Herrchen, nicht aber der Hund Mitglied. Letzterer ist nur das Sportgerät. Woran man nebenbei auch wieder mal sieht, dass Sportgeräte keine Sachen sein müssen. Dasselbe gilt ja auch für den Matratzensport.

Gruß
smalbop

Tiere sind nicht rechtsfähig. Darum können sie auch nicht Mitglied eines Vereins sein.

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Weiss jemand, ob ein Hund als Mitglied in einem Sportverein
zulässig ist ?
Gibt es da aus rechtlicher Sicht Bedenken oder ist das von der
Satzung abhängig ?

Also ich musste beim Eintritt in den Kleingartenverein eine Unterschrift leisten und später bei Abstimmungen meine Hand heben. Ob das mit Pfoten möglich ist, wage ich zu bezweifeln.

Noch dazu kommt evtl. die Frage der Volljährigkeit. Ich weiß nicht, ob die bei Vereinseintritten vonnöten ist, wenn ja, dürfte der Hund wohl keine Chance haben, jemals das Eintrittsalter zu erreichen.

Gruß,
Anja

Off Topic Re^2: Hund als Vereinsmitglied ?
Hallo,

Noch dazu kommt evtl. die Frage der Volljährigkeit. Ich weiß
nicht, ob die bei Vereinseintritten vonnöten ist, wenn ja,
dürfte der Hund wohl keine Chance haben, jemals das
Eintrittsalter zu erreichen.

das wiederum ist eine Frage der Definition.

http://www.kirasoftware.com/Hundealter.php

Gruß

S.J.

Noch dazu kommt evtl. die Frage der Volljährigkeit.

Kinder sind selbst Mitglieder in einem Sportverein. Ohne Volljährigkeit.

Sangoma

Kinder werden ja manchmal auch in Vereinen (mit)angemeldet ohne das sie das wollen bzw. ausdrücklich wünschen (Geschäftsfähigkeit). Aber das mit dem Stimmrecht leuchtet mir ein. Vielleicht ist es möglich, ein Tier als Ehrenmitglied ohne Stimmrecht aufzunehmen ?
Danke für die vielen Antworten

Hallo,

Ich hätte schon deshalb Bedenken, weil es beim Zustandekommen
der Mitgliedschaft an einer entsprechenden freien und
eindeutig erkennbaren Beitrittserklärung des projektierten
Mitglieds fehlen dürfte, und an der kommt keine rechtsgültige
Vereinssatzung vorbei.

Ah so. Deshalb können Kinder auch nicht Mitglied werden?
Gruß
loderunner (ianal)

wieso überhaupt?
also ob es geht weiß ich nicht, ich frage mich nur, wieso man das überhaupt will. Vllt gibt es ja eine andere Lösung.

aber wieso sollte es nciht gehen, ein Hund kann doch soweit ich weiß auch etwas erben.

Hallo,

Ah so. Deshalb können Kinder auch nicht Mitglied werden?

Doch, wenn ein Erziehungsberechtigter unterschreibt.
Das ist bei Hunden so eine Sache mit dem Erziehungsberechtigten.

Gruß
Roland

aber wieso sollte es nciht gehen, ein Hund kann doch soweit
ich weiß auch etwas erben.

Wow. Eine derart funbdierte Rechtsauskunft macht mich immer wieder sprachlos.

Die Bedeutung des Wortes „Expertenforium“ ist dir bekannt?

Max

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aber wieso sollte es nciht gehen, ein Hund kann doch soweit
ich weiß auch etwas erben.

Wow. Eine derart funbdierte Rechtsauskunft macht mich immer
wieder sprachlos.

Die Bedeutung des Wortes „Expertenforium“ ist dir bekannt?

das entscheidende ist „soweit ich weiß“ ich wollte damit nur einen denkanstoß geben, weil ich sowas schonmal gehört habe. Dann kann ein Experte sich dazu äußern, der sagt „ohja, guter Einwand, daran hatte cih nciht gedacht. Unter der vorraussetzung bla bla…“
Abgesehen davon ist die Bezeichnung Experte nciht geschützt und so kann sich jeder nennen - soweit ich weiß.

Hallo,

Ah so. Deshalb können Kinder auch nicht Mitglied werden?

Doch, wenn ein Erziehungsberechtigter unterschreibt.

Wer Ironie findet, darf sie behalten… :wink:
Gruß
loderunner

Hallo,

Ah so. Deshalb können Kinder auch nicht Mitglied werden?

Doch, wenn ein Erziehungsberechtigter unterschreibt.

Wer Ironie findet, darf sie behalten… :wink:

Dito :wink:

Gruß
Roland

Tiere sind nicht rechtsfähig. Darum können sie auch nicht
Mitglied eines Vereins sein.

Wo ist das geregelt?

ich hab mal gehört, das Schweine fliegen können, ist genauso sinnvoll und richtig wie deine aussage.

Und da Experte nicht geschütz ist, schreib ich als normaler User (was auch nicht gschützt ist).

Ein Hund kann nicht Mitlglied werden, da er nicht rechtsfähig und dem Gesetz nach wie ein Sache zu behandeln ist.

Er kann auch nicht erben aus oben genanntem Grund.

Gruß

PS: mit „isch hab mal gehört und vielleicht bringt es jemand auf ne Idee, wenn ich mal irgendwas schreib“ ist hier niemand geholfen

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in dem oben genannten 90a BGB, wenn man den weiter ließt, wird man merken, das Tier zwar keine Sachen sind, aber rechtliche wie solche behandelt werden. Da es kein Gesetz gibt, das Tieren eine rechtsfähigkeit einräumt, haben sie keine.

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