Hallo Leute,
kennt jemand von Euch irgendwelche BGH-Urteile bezüglich Hunde am Arbeitsplatz??
Konkreter Fall:
Freiberuflicher Mitarbeiter im Außendienst (seit 4 Jahren bei Firma) , ca. 3 mal pro Woche im Büro an einem von der Firma allen Außendienstmitarbeitern zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz in den Büroräumen des „Arbeitgebers“. Bisher durften Hunde mitgebracht werden. Nun neuer Chef (aber gleiche Firma da Umstrukturierung) und neue Büroräumlichkeiten und Hunde im Büro verboten.
Wie schauts aus mit Gewohnheitsrecht o.ä…
Für Tips wäre ich dankbar.
Alexa