Hund angefahren

mein bekannter war mit seinen hund unterwegs auf einer landwirtschaftlichen strasse der hund war an der leine ,als plötzlich eine auto mit hoher geschwindigkeit auf ihn zu fuhr .

leider konnte der hundehalter seinen hund nicht schnell genug wegziehen, so das das auto den hund am rücken erwischte .

der autofahrer rief die polizei . die beamten glaubten der aussage der beifahrerin, die behaupte , dass der hh mitten auf der strasse lief und nicht zu seite ging .

der hh bekam die volle schuld und soll nun den entstandenen schaden in höhe von 500 euro bezahlen . laut gutachten soll der nebelscheinwerfer ,die stossstange und deren aufhängung defekt sein .

der hund wog ca 30 kilo .

der hund musste nach dem unfall eingeschläfert werden

der weg ist nur für anlieger frei.

laut hh fuhr das auto schneller als 30kmh

ich glaube kaum das ein hund so ein schaden anrichten kann

ich habe ihm geraten einen anwalt zu nehmen
die versicherung will den schaden nicht zahlen, weil er erst seit 2 monaten versichert ist.

was kann der hundehalter noch machen?

Hallo,
zunächst einmal ist das mit dem Hund, der eingeschläfert werden mußte, sehr sehr traurig.

Aber leider kann ich Dir in Bezug auf die Versicherung überhaupt nichts sagen, davon habe ich überhaupt keine Ahnung, da könntest Du höchstens mal eine Anfrage bei
www.wer-weiss-was.de im Unterbrett „Versicherung“
stellen, da bekommt man manchmal evtl. Hilfe.

Tut mir leid, dass ich Dir nicht mehr helfen kann.

Grüße
Marie

Es steht Aussage gegen Aussage. Der Fahrer hat einen Zeugen. Kann der HH auch einen nachweisen? Vielleicht hat ein Anwohner etwas bemerkt? Welcher HH hat seinen Hund an der Leine und lässt ihn mitten auf der Straße laufen? Dies wäre ein Grund einen RA aufzusuchen. Der kann auch den Versicherungsvertrag prüfen. Der HH sollte dringend rechtlichen Rat einholen. Er hatte ja auch einen Schadensfall. Nur so kann auch er Ansprüche geltend machen und ggf. Gegenansprüche abweisen.

Leint eure Hunde an, dann passiert so etwas nicht! Ist ja wirklich ärgerlich, wenn ein Autofahrer dann wegen der Inkompetenz des Hundehalters solche Unannehmlichkeiten hat.

Hallo,
sorry, bin grad erst aus dem Urlaub gekommen. Daher die späte Antwort.
Deine Frage erfordert jedoch eine Rechtsauskunft. Ich kann dir leider nicht weiter helfen und hoffe, das Thema hat sich positiv geklärt.

L.G.
Constance