Hund aus Auto befreien durch Scheibe einschlagen

Hi,

in Bremen hat eine Hundehalterin ihren Hund bei der Hitze im Auto gelassen. Passanten wurden drauf aufmerksam und riefen die Polizei. Wäre man rechtlich zu belangen wenn man selbst die Scheibe eingeschlagen hätte um den Hund zu retten und zeitgleich die Polizei gerufen hätte z.B. wenn man wüsste dass es 15 Minuten dauert bis die Polizei da ist (auf dem Land)? Mal abgesehen davon dass dies evtl. nicht immer klug wäre da der Hund sich ja auch aggressiv verhalten könnte etc. Wie ist die Rechtslage?

Und wie sieht`s bei einem Baby/Kind im Auto aus?

Gruss
K

Hallo,
die Scheibe einschlagen waere Sachbeschaedigung, von dem der die Scheibe einschlaegt. Will er diesen Vorwurf, muss er selbst entscheiden.
Den Hund im Auto quaelen oder sterben lassen waere ebenfalls Sachbeschaedigung, vom Passanten aber nicht getan sondern nur geduldet.
Sachbeschaedigung von Herrchen getan.
Polizei oder ein Dienstleister der das Auto oeffnen kann ohne Zerstoerung scheint die guenstigere Loesung, vorher noch Herrchen suchen. Nachbarn fragen auf dem Land, Telefonat, Autokennzeichen, Polizei, Halterfeststellung.
.
Beim Kind waere das alles anders, da geht um einen Menschen.
Gruss Helmut

Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien.>>>>>>>>>>>>>>

https://www.tasso.net/Tierschutz/News/Archiv/2014/Todesfalle-Auto-fur-Hunde---TASSO-informiert-zur-R
Ich denke, bei einem Kind ist die Sachlage noch eindeutiger …

Ich könnte nicht eine Viertelstunde neben einem Auto stehen und zusehen, wie ein Hund drinnen den Hitzetod stirbt.

Wer kann denn in der Situation - von außen auch noch - beurteilen, wie lange der Hund noch durchhält und ab welchem Zeitpunkt sein Leben tatsächlich bedroht ist?
Und wie könnte man zusehen, wie er sich quält, auch wenn er es wahrscheinlich überleben wird?

Ich würde die Scheibe einschlagen. Wenn ich absolut kein Geld hätte, um den Schaden zu zahlen, würde ich auf Facebook sicher genug Tierfreunde finden, die dafür zusammenlegen.

Mich gruselts immer wieder, wie hier „Sachwerte“ gegeneinander abgewogen werden, während ein Lebewesen leidet.
Unfassbar.

Gruß

Und welche rechtlich durchsetzbare Konsequenz hätte das für den Einschläger? Das war doch die Frage. Es gibt ja durchaus Situationen, in denen man sanktionsfrei Sachen beschädigen oder sogar Körper verletzen darf.

Ich würde es sehr wahrscheinlich lassen, weil die Hunde solcher beschränkten Halter meistens selber einen Schaden haben und es daher nicht lohnt sich deswegen noch Genöle vom Besitzer des Fahrzeuges anzuhören.

1 „Gefällt mir“

Wer beurteilt denn in diesem Fall, wie groß die Gefahr wirklich ist? Kann einem Passanten vorgehalten werden, dass er hätte beurteilen können, dass der Hund die nächste Viertelstunde auch noch überlebt hätte?

Wer bewertet das eigentlich, wenn es hart auf hart kommt?

Danke und Gruß

Ein Amtsgericht.

Gruß
Wolfgang

Bin mir zwar nicht ganz sicher. Meine dennoch, dass man bei einem Hund (Sachbeschädigung der Scheibe, evtl. des Hundes, Verstoß Tierschutzgesetz) bei angenommenen 15 Minuten bis zum Eintreffen der Polizei warten kann Bei Kindern aber nicht (Sachbeschädigung der Scheibe, Gefahr für Gesundheit oder Leben , unterlassene Hilfeleistung) . Habe selber einen Hund. Es gibt da aber Unterschiede zu Kindern.

Aha, ElBuffo! Ein Mensch, der allen Ernstes solch einen Unsinn von sich gibt:
„Hunde solcher Halter haben wahrscheinlich selber einen Schaden!“, und sie deshalb nu htvzu befreien, halte ich für einen „Ratschlag“ der erstens von einem Menschen zeugt, der von fatalen Vorurteilen geleitet und zweitens von einer beispiellosen Kaltschnäuzigkeit sein muss, dass einem beim Lesen schlecht wird! Leute wie Sie halten sich besser zurück mit ihren tierfeindlichen, „superklugen Ratschlägen“, die einen glauben machen sollen, ein Tier könne man ohne weiteres elendig in einem geschlossenen Fahrzeug verenden lassen, denn „es hat ja ohnehin einen Schaden!“
EHRLICH: Würden Sie in einem Auto eingesperrt sein und Hilfe benötigen, dürfte man Sie ganz sicher nicht befreien, denn Ihr „Schaden“ ist garantiert wesentlich größer, als es der eines unschuldigen Hundes jemals sein könnte!!
„Wer-weiss-was“ braucht solche Klugscheißer wie Sie ganz gewiss nicht!

Dein „Schaden“ ist sooooo groß, dass man Dir nicht einmal einen Goldfisch anvertrauen darf.
Lass blos die blöden Komendare.

Lieber Leser,

ein Hund kann die geistig-seelische Reife eines zweieinhalb- bis dreijährigen Kindes erreichen.
Punktuell auch die eines achtjährigen Kindes, sagte mir eine professionelle Hundetrainerin.

Ein Hund kann 250 Wörter wie Vokabeln lernen und erkennen. Wenn man bedenkt, dass die deutsche Durchschnittsfamlie im täglichen Umgang mit einem Wortschatz von insgesamt 650 (sechshundertfünfzig) Wörtern auskommt (unter Menschen!) …
Natürlich bestehen trotzdem Unterschiede zu einem Menschenkind. Ein gesundes Kind entwickelt sich weiter, ein gesunder Hund bleibt, auch wenn er 15 Jahre alt wird, auf dem gleichen Stand.
Das kann aber auch auf ein behindertes Kind zutreffen. Das kann also nicht das Kriterium sein.

Wir sollten auch Respekt vor dem körperlichen Empfinden und den Emotionen der Lebewesen haben, gleich ob Mensch oder Tier, auch wenn sie ihre Bedürfnisse nicht verbalisieren können.

Es gibt, glaube ich, auch juristische Bestrebungen, dass ein Hund nicht mehr nur als Sache betrachtet werden soll.

Schönen Sonntag allerseits,
visittheinternet

Ja, klar. Ich bin der Böse. Ich habe ja auch den Hund in der Hitze im Auto eingesperrt. Nee, das war der Halter. Und wer weiß, wie so jemand seinen Hund ansonsten behandelt. Es geht ja hier nicht darum, dass der nun gerade nicht sein Lieblingshappipappi bekommt. Hier ist jemanden sein Hund ziemlich egal.
Und da bin ich jetzt der Böse, wenn ich mir mal kurz überlege, ob ich mich da erstens der Gefahr aussetze von einem misshandelten Hund angegangen zu werden und zweitens auch noch das Gejammere des Halters wegen seines beschädigten Autos anhören soll. Dessen Prioritäten sind ja wohl klar. Das Auto steht über dem Hund. Und bei der Abwägung meine Gesundheit oder die des Hundes eines Fremden ist meine Priorität auch klar.
Also den Schuh ziehe ich mir nicht an.

Grüße

Warum nicht? Brauchst doch keine Angst haben, dass ich die Scheibe einschmeiße.

Danke für eure Kommentare. Also schmaler Grad auf dem man da wandert. Besser die Polizei rufen als selbst aktiv zu werden. Könnte ja sein dass man sonst eine Scheibe einschlägt weil ein „bewusstloser Hund“ im Auto liegt und 1 Sekunde später der/die Besitzer/in aus der Bäckerrei stürmt und einen anbrüllt was das denn soll nur weil man mal gerade 1 Minute Brötchen geholt hat und der Hund eh gerade so schön schlief. Und dann darf man das zahlen.

Das Thema ist schwierig. Deshalb bin ich mir ja auch nicht sicher. Allerdings glaube ich auch nicht, dass man die Intelligenz oder den passiven Wortschatz von vermutlich einigen „Spitzenhunden“ dazu brauchen kann, um eine theoretische Gleichartig- und wertigkeit mit kleinen Menschen herzustellen.
Nur ein Beispiel: Hunde können deutlich eher alleine fressen oder nicht mehr in die Windeln machen oder nur laufen, als kleine Kinder.
Eine Art mit der anderen zu vergleichen und daran zu messen, halte ich nicht für richtig

tja - leider beweist genau dieses beispiel, dass der hund weit weniger entwickelt ist als ein mensch. es gilt nämlich: je höher entwickelt, desto längere lern- und betreuungsphase. extremfall: bakterie weiß sofort nach ‚geburt‘ alles, mensch erst nach jahren.

warum nicht? was wäre für dich die alternative? und: bist du eigentlich veganer? wenn nein: warum nicht, was erhebt dich über die tiere?