Zunächst mal sollte geklärt werden, welche Rasse da angeblich drinsteckt.
Lt. dem „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland“ (siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/ind… ) dürfen die darin genannten Rassen und deren Mischlinge grundsätzlich nicht eingeführt werden.
Zusätzlich zu beachten (da euer Wohnsitz in BW ist) ist die „Kampfhundeverordnung“ von Baden-Württemberg.
Zitat:
"Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als „Kampfhunde“. Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.
Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu), wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird."
Da du von einem „Dogo“ schreibst, wäre das ein Fall für die „Liste 2“…
Ob ein angeblicher Mischling einen entsprechenden Anteil einer „gefährlichen“ Rasse hat, entscheidet letztendlich der AmtsVet an deinem Wohnort… jedoch wäre dann der Hund bereits im Inland und ihr hättet gegen das Einfuhrverbot verstossen.
Und auf Bilder von Hunden sollte man sich nicht verlassen. Die können täuschen… in beiderlei Richtungen.
Am besten einen Video drehen und dem AmtsVet zeigen. Und nicht schummeln oder beschönigen, denn ausbaden muss es letztendlich der Hund.