ich habe vor 2 Wochen über eine Zeitungsannonce einen Hund (12 Monate alter Mischling) geschenkt bekommen. Jetzt wollte ich von der schenkenden Person alle Daten für die Steueranmeldung des Hundes haben, und sie kam mit der ganzen Geschichte heraus: Bekannte haben ihr den Hund aus Polen mitgebracht (sie ist selbst Polin), sie hat den Hund erstmal aufgenommen und hat dann eine „gute Familie“ für ihn gesucht.
Nun, ich würde jetzt selbstverständlich den Hund beim Tierarzt durchchecken, impfen und chippen lassen, habe jetzt aber Angst, dass ich Probleme bei der Anmeldung bekomme, weil ich ja keine vernünftigen Aussagen zum Vorbesitzer machen kann. Ich hab nur einen Vornamen und eine Handynummer, und die Frau will eigentlich anonym bleiben. (Wahrscheinlich würde sie das eh alles abstreiten)
Was meint ihr? Kann das Ordnungsamt mir den Hund wieder wegnehmen?
Sicher, ich war blauäugig als ich den Hund genommen habe, aber jetzt ist er da …
Ich habe gedacht, es ist jetzt am besten, wenn ich bei der Anmeldung einfach die Wahrheit erzähle, oder?
Hallo,
warum sollte das Probleme geben ? Kein Mensch fragt Dich ernsthaft, wo Du den Hund her hast…das geht auch niemanden etwas an, außer ein Tier ist gestohlen.
Der TA will es nur wissen, weil in verschiedenen Regionen versch. Krankheiten vorkommen. Aus Polen weiß man, sind die Tiere oft nicht geimpft und von da wurde zuletzt noch Parvo eingeschleppt… aus dem Süden, die haben oft Krankheiten die von den Zecken dort übertragen werden usw. Dann kann sich ein TA auch schon mal ehr ein Bild machen.
Ob Du den geschenkt bekommen hast, im Tierheim geholt oder für teures Geld gekauft hast, interessiert nicht wirklich.
Alles Gute
Margit
ich denke mit probleme beim anmelden meinst du die kollegen vom steueramt - hundesteuer?
wenn es das ist - die interessieren sich in der tat dafür wo das tier her ist - weil der vorbesitzer ja steuern hätte hinterziehen können (so war das bei mir der vorbesitzer hatte den hund nicht angemeldet u. mir verkauft…so kams raus)
aber dein hund ist ein welpe u. ich meine die ersten 3 monate muss man noch nicht anmelden erst dann (so ist es jedenfalls in meiner stadt geregelt) da kannste aber einfach mal bei der zuständigen stelle anrufen und fragen ab wieviel monaten du den welpen anmelden musst - die sagen das einem schon…
denke aber nicht dass es bei so einem jungen hund probleme gibt…
der tierarzt interessiert sich aus den vorher beschriebenen gründen für die herkunft - den interessiert die steuer gar nicht…
danke für die Antwort, aber der Hund ist 12 Monate, da ist er doch kein Welpe mehr?
Und, ja ich meine tatsächlich das Steueramt, da muss man ja den Vorbesitzer angeben.
Ist das chippen des Hundes eigentlich so eine Art „Besitzurkunde“? D.h. wenn ich ihn chippen lasse werde ich dann somit als Besitzer eingetragen?
der Steuerstelle ist es völlig egal, woher der Hund kommt.
Es geht nur darum, ob Du ihn wirklich erst zum Zeitpunkt der Anmeldung bekommen hast und nicht schon viel früher, denn dann wollen sie gerne Steuer nachberechnen. Bei einem Welpen ist das jedoch kein Problem, da reicht meist schon der Impfausweis deines Tierarztes, woraus hervorgeht, dass Du ihn noch nicht allzulange in Deinem Besitz haben kannst.
Einfach dem Sachbearbeiter erklären…klappt schon.
Wegnehmen kann ihn Dir auf keinen Fall irgendjemand.
Das „Chippen“ ist kein Besitznachweis, es ist nur der Nachweis, dass der „neue“ EU-Impfpass zu dem gechippten Hund gehört, denn dort wird die Nummer eingeklebt. Du kannst ihn jedoch registrieren lassen (kostenpflichtig) oder kostenfrei über Tasso e.V.