Hund bei Wohnungsbesichtigung außer Haus schaffen?

Mal angenommen, eine Vermieterin schaut sich mit potenziellen Nachmietern eine Mietwohnung an.

Kann sie verlangen, dass der Hund der derzeitigen Mieter für diese Zeit aus der Wohnung geschafft wird? Reicht es nicht aus, wenn die Mieter zusehen, dass der Hund die Interessenten nicht belästigt, indem sie dafür sorgen, dass er während des größten Teils der Besichtigung in einem anderen Zimmer untergebracht und somit außer Sichtweite ist und bei der Besichtigung dieses einen Zimmers aus entsprechend großer Distanz gut festgehalten wird?

Beim angenommenen Fall handelt es sich übrigens um einen Weimaraner-Jagdhund (Retriever-Größe), der bellend und ein wenig aufgeregt ob der vermeintlichen Eindringlinge „sein Revier“ verteidigt, aber nicht irgendwie zähnefletschenderweise den Eindruck erweckt, auf die Mietinteressenten losstürmen zu wollen.

Danke für eine Antwort sagt

Kirsten (die sich echt manchmal fragt, ob die Vermieter sie noch alle auf der Reihe haben… *kopfschüttel)

Hallo,

zwingen kann sie dich mit Sicherheit nicht.
Wie kommt sie darauf, dich in deiner Wohnung zu irgendetwas zwingen zu können?
Sie kann dich höchstens freundlich darum bitten.
Wie wäre es denn, wenn du mit dem Hund alleine bist und die Interessenten kommen zur Besichtigung. Musst du dann deinen Hund alleine auf die Strasse zum Spielen schicken?

Gruß
roland

Hallo Kerstin,

zwingen kann dich deine Vermieterin sicher nicht - ich frage mich aber, ob du in dem Fall unbedingt auf deine Rechte pochen solltest. Dir steht auch noch die Wohnungsübergabe bevor, wo deine Vermieterin auch ziemlich unangenehm und auf das i-Tüpfelchen-schauend werden kann.

Ich persönlich finde es auch angenehmer, eine Wohnung in Ruhe besichtigen zu können, ohne von einem Hund (wenngleich auch einem sehr schönen) angefletscht zu werden. Nicht zu vergessen: es gibt auch Mieter, die allergisch auf Hunde reagieren, sei es psychisch oder sei es körperlich. Insgesamt sehe ich also keinen Grund, warum du der Bitte deiner Vermieterin nicht nachkommen möchtest.

Schöne Grüsse
BM

Hallo,

Insgesamt
sehe ich also keinen Grund, warum du der Bitte deiner
Vermieterin nicht nachkommen möchtest.

Sehe ich genauso, wenn es sich denn um eine Bitte handelt.
Wenn es sich mehr um eine Befehlsform handelt, würde ich auch allergisch reagieren.

Gruß
roland

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Hallo zusammen,

das Verhältnis zur Vermieterin ist ohnehin schon recht gespannt (das aber hier auszuführen, würde zu weit führen - ich habe in der Vergangenheit schon häufiger dazu gepostet). Am Übergabetag wird’s also ohnehin noch einmal spannend… :o/

Ehrlich gesagt hatte ich mir wirklich keine Gedanken darüber gemacht, dass sogar die Anwesenheit des Hundes in einem hinteren Wohnungswinkel noch Gemecker geben könnte. Vielmehr hatten wir sogar explizit überlegt, wohin wir uns am besten zurückziehen, um bei der Besichtigung so wenig wie möglich zu stören und danach den Raum ausgewählt; fand uns also eher rücksichtsvoll. Draußen schauerte es zudem gerade - es wäre also alles andere als prickelnd gewesen, sich in diese Fluten zu stürzen.

Diese gruselige Vermieterin findet übrigens an allem etwas auszusetzen, daher wundert mich das Gezeter zu dieser Situation irgendwie nicht wirklich. Und von einer „Bitte“ ist diese Dame weit entfernt - sie nöhlt und meckert nur herum, stellt Forderungen und ist notorische Nehmerin. Zudem weiß sie ja, dass wir einen Hund haben. Also hätte sie vorab mal anfragen können, ob es wohl möglich wäre, dass der Hund zum Zeitpunkt XY eben NICHT in der Wohnung ist. (Dass wir es überhaupt so einrichten konnten, dass einer beim Hund bleibt, während der Andere die „Schlossführung“ übernimmt, war tatsächlich reiner Zufall - normalerweise ist meine bessere Hälfte nämlich um diese Uhrzeit noch gar nicht da und ich bin alleine.)

Das hat sie sich aber wahrscheinlich nicht mehr getraut, denn kürzlich hat sie sogar Handwerker unangekündigt vor unserer Wohnungstür arbeiten lassen, ohne die Jungs (oder auch uns als Mieter) zu warnen, dass es da einen Hund resp. eben Handwerker gibt. Und das, obwohl wir explizit darum gebeten haben, damit Hund und Fremdlinge nicht unverhofft aufeinander prallen. Ich dachte, mich tritt ein Pferd, als ich den Handwerker sah. Glücklicherweise habe ich ganz gute Reflexe und konnte den Vierbeiner rechtzeitig schnappen. Ihr Kommentar (bzw. der ihres Ex-Lebensgefährten) auf meine entsetzte Frage, ob sie sich eigentlich vorstellen könnte, was alles in einer solchen Situation passieren könnte: „Wenn er zubeißt, ist das Ihr Problem!“ Da sieht man doch, wes Geistes Kind die sind, oder?

Übrigens hat mein Grauer gegenüber der Mietinteressentin auch nicht die Zähne gefletscht, sondern einfach nur warnend gebellt. Und Gebell aus einem 33 kg schweren Klangkörper hört sich nun mal nicht an wie liebliche Töne aus einer Querflöte… ;o)

Zum Schluss sei noch bemerkt, dass sie sich wohl mehr aufgeregt hat als die Interessenten. Bin nämlich - unabhängig von ihr - auch gerade dabei, Nachmieter zu finden. Auch da musste ich tricksen, und der Hund war in der Wohnung. Sofern ich das beurteilen kann, haben sich meine Interessenten jedenfalls nicht darüber aufgeregt, wie ich das Problem gelöst habe… und die haben ihn auch bellen hören bzw. sehen.

Abendliche Grüße
Kirsten

Hallo Maja,

Immer schön den Diener machen? Wenn dem nicht so ist, dann gleich mal :bockig sein? Ist das Dein Ernst?

Nein, das ist nicht mein Ernst, denn das habe ich so nicht geschrieben =:frowning:
Ein Vermieter muss mit Sicherheit keinen Diener vor seinem Mieter machen, ebensowenig wie umgekehrt. Allerdings bricht sich keiner einen ab, wenn man ein Anliegen höflich vorträgt. Schliesslich sollte man bedenken, wer etwas von wem will. Du erkennst bestimmt den Unterschied zwischen: Könnten sie den Hund während…Den Hund müssen sie aber…
Das hat etwas mit Höflichkeit und Respekt zwischen den Vertragspartnern zu tun. Das gilt natürlich für beide Seiten.

Es tut mir leid, dass ich mich jetzt bei Dir ausgekotzt habe, aber Du :warst sozusagen mein Tüpfelchen auf dem i :wink:
Ich hoffe Du bist nicht sauer.

Nö, nie nich. Im Grunde sind wir uns ja einig.
Ich wollte mit meinem Posting nicht andeuten, das man immer schön den Vermieter beuteln soll, auch wenn es vielleicht so rüber kam. Mein Fehler.

Viele Grüße
roland

Hi Roland,

Ein Vermieter muss mit Sicherheit keinen Diener vor seinem
Mieter machen, ebensowenig wie umgekehrt. Allerdings bricht
sich keiner einen ab, wenn man ein Anliegen höflich vorträgt.
Schliesslich sollte man bedenken, wer etwas von
wem will. Du erkennst bestimmt den Unterschied
zwischen: Könnten sie den Hund während…Den Hund müssen
sie aber…

Wobei immer noch die Sache von Besitz und Eigentum dazwischen steht…und genau das verursacht die allermeisten Probleme…der Mieter will so leben, wie er das will, auch wenn er mehr haust als wohnt, und der Vermieter will, dass sein Eigentum heil bleibt. Einen gemeinsamen Nenner zu finden ist mitunter schwierig.

Das hat etwas mit Höflichkeit und Respekt zwischen den
Vertragspartnern zu tun. Das gilt natürlich für beide Seiten.

Das stimmt! Ich hatte als junges Mädchen mal einen Hauswart, der wollte, dass ich mich bei ihm auf den Schoß setze während ich den Vertrag unterschrieb…weil ich halt grad 18 war…und das bei einer hier ansässigen großen Gesellschaft.

Nö, nie nich. Im Grunde sind wir uns ja einig.
Ich wollte mit meinem Posting nicht andeuten, das man immer
schön den Vermieter beuteln soll, auch wenn es vielleicht so
rüber kam. Mein Fehler.

Schon gut…Dich hats halt heut erwischt.

Dir auch viele Grüße
Maja

Hallo Kirsten,

angesichts der anderen Fragen, die an anderer Stelle diskutiert sind, ist zwischen der rechtlichen Situation und der möglichen Situation zu unterscheiden. Rechtlich hat Deine Vermieterin keinen Anspruch den Hund zu entfernen. Persönlich würde ich empfehlen, den Hund vorübergehend aus der Wohnung zu entfernen. Ich nehme mal an, aus Kenntnis der andere Umstände, dass Deine Vermieterin möglicherweise nur an Mieter vermieten will, die keine Tierhaltung haben oder sie will niemand der Tier hat. Tue ihr den Gefallen.

Gruss Günter

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Hallo Maja,

du schreibst mir hier ganz klar etwas zu vermieterlastig und zu wenig neutral. Und da das Ganze noch unter dem von mir angestoßenen Thema abläuft, bin ich mal so frei, dazu auch etwas zu schreiben.

Ich finde sehr wohl, dass man als Mieter auch Rechte, auch wenn man nicht Wohnungseigentümer ist und dazu gehört auch, Respekt und Höflichkeit erwarten zu können. Dabei hat das m. E. weniger etwas mit dem Verhältnis Mieter/Vermieter zu tun, als mit dem Umgang der Menschen generell untereinander.

Genauso wie dir bzw. deinen Angehörigen in ihrer Funktion als Vermieter/Eigentümer vielleicht schon Ungehörtheiten widerfahren sind, so habe ich als Mieterin ebenfalls schon Verhalten bei Vermietern erleben dürfen, das einem die Haare zu Berge hat stehen lassen. So ließen mich im selben Haus wohnende Vermieter, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen, z. B. schon für Ihre Verbrauchskosten in Vorkasse treten, ohne mich darüber zu informieren, geschweige denn mich zu fragen, nur weil sie die kleinere der beiden Wohnungen bewohnten und der Auffassung waren, wer in der größeren Wohnung wohnt, hat zu zahlen. Hahnebüchen und unverschämt! Erst durch unverhältnismäßig hohe Abrechnungen der Versorgungsunternehmen kam ich auf den Trichter. Darauf angesprochen, besaßen sie sogar noch die Frechheit zu behaupten, dies doch bei Unterzeichnung des Mietvertrages geäußert zu haben.

Dann vermietete jemand an mich als Hundehalterin, vergaß dabei aber ganz, dass ein Hund auch mal bellt, wenn er Geräusche hört, die er nicht zuordnen kann. Er „vergaß“ ganz, zu erwähnen, dass er sich die gesamte Woche über den lieben langen Tag im Haus aufhielt und dort kräftig Krach machte. Und das, obwohl ich ihn gefragt habe, ob das Haus tagsüber „besetzt“ ist und er verneinte. Soweit wäre das kein Problem gewesen, hätte er sich dann eben nicht am Gebell gestört. Allerdings hatte er zuvor Probleme, einen neuen Mieter zu finden und dachte wohl, machste erst mal Zugeständnisse, die kannste ja dann später widerrufen. Schließlich tyrannisierte er mich so lange, bis ich den Hund tagsüber zu einer Hundesitterin in Pflege gab. Wenn ich die Kosten hierfür mal zur Miete addiert hätte, hätte ich locker ein Haus für mich allein mieten können.

Auch hieß es, natürlich könne ich den hellgrauen Veloursteppichboden durch Laminat austauschen - eben wegen des Hundes. Schließlich kann es mal passieren, dass er bricht oder Durchfall hat. Ein leckeres und optisch ansehnliches Vergnügen, so etwas aus Velours herauszubekommen. Als ich den Mietvertrag unterschrieben hatte, wollte er dann wegen des Schallschutzes davon nichts mehr wissen. Leider hatte ich versäumt, auch dies schriftlich festzuhalten.

Vermieter, die meinen, bei Abwesenheit des Mieters die Wohnung ebendieses Mieters betreten und schnüffeln zu wollen, gibt es auch. Witzigerweise kam dies heraus, weil der Vermieter aus eigener Blödheit das (vorsorglich) ausgewechselte Türschloss monierte und zickig meinte, dass ich dies nicht dürfe.

Was ich mit dieser Aufzählung nur zeigen möchte, ist eben, dass es solche und solche Vermieter gibt. Dass deine Verwandtschaft schon den übleren Schlag kennenlernen musste, ist zwar bedauerlich, aber eben auch das geschieht Tag für Tag.

Das von dir als bockig reklamierte Verhalten sehe ich nicht grundsäztlich als ungerechtfertigt an. Oftmals ist dies gewachsen und auch als Mieter kommt man irgendwann an einen Punkt, an dem man nicht mehr will. Vermieter meinen leider zuhauf, Mieter haben zu springen, weil sie ja in ihrem Eigentum wohnen. Und zwar zu springen, ohne dass sie freundliche bitten. Dies hat noch lange nichts mit Dienern zu tun - m. E. eine völlig verkehrte Sicht der Dinge. Vielmehr sind beide Parteien gleichberechtigt; beide haben Rechte UND Pflichten.

Und um noch einmal auf die Sache mit dem Hund zurückzukommen: Ich denke, ich hatte meiner Pflicht Genüge getan. Wenn denn ein Mietinteressent Angst vor Hunden hat, so empfände ich es als völlig albern, wenn er es nicht sagen würde, sondern sich eben aus Prinzip die Wohnung nicht angucken würde. Dass meiner Vermieterin durch dieses alberne Verhalten ein Mietinteressent flöten ginge, wäre dann zwar bedauerlich, aber - nimm’s mir nicht übel - Abneigungen oder Vorlieben mir unbekannter Menschen erahnen zu können, liegt sicherlich nicht in meinem Bestreben. Schließlich sind wir alle erwachsen genug, den Mund aufzumachen, wenn uns etwas nicht passt. Und das geht sehr wohl auf freundliche Art und Weise, ohne dass man zum „Diener“ wird.

Viele Grüße
Kirsten