Hund beißt Kind

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an:

Ein Hundehalter (Jäger) bringt seinen Hund in eine Übergangsunterkunft(Privater Hundezwinger ohne vertragliche Vereinbarung). Der Hund (Jagdhund 40 kg) bricht aus dem Zwinger aus und streund nun durch ein Dorf. Eine Anwohnerin bemerkt den Hund und alarmiert die Polizei. Die Polizei alarmiert den zuständigen Beauftragten für Fundhunde welcher sich umgehend auf den Weg in das Dorf macht. Der Hund wurde von dem Beauftragten für Fundhunde gefunden und eine Halsung mit Leine wurde angelegt. Aufgrund des Einsatzes versammelten sich in dem Dorf ein paar Passanten mit Kindern. Eines der Kinder ( 9 Jahre ) näherte sich dem „gesicherten Hund“ welcher umgehend zu Biss und eine starke Verletzung bei dem Kind verursachte. Die Eltern des Kindes waren anwesend und standen unmittelbar daneben.

Wie sieht hier die Rechtssprechung aus, wer haftet in diesem Fall?

keine Ahnung!

sorry

interessante Frage - ehrlich gesagt, das ist eher was für Juristen als für mich :wink:

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

so hart es klingt, aber leider haben die Eltern hier ihre Aufsichtspflicht verletzt! Sicherlich kann man diesen nicht die alleinige Schuld zuweisen, aber einen Teil. Es handelt sich hier um eine Verkettung unglücklicher Umstände und fehlverhalten einiger Personen. Einmal hat der Polizist, welcher den gesicherten Hund hielt, bzw. weitere Polizisten nicht verhindert, das Schaulustige dem Tier zu nahe kommen.
Zum anderen habe ich absolut kein Verständnis das man sich selbst oder ein anderer, egal ob Kind oder nicht, einem so stark verunsicherten Hund nähert. Auch das die Eltern es zu lassen, das dieses Kind sich nähert!
Um hier „recht zu sprechen“ ist eine genauere Beurteilung der Situation zwingend notwendig! Ich würde vermuten, das hier mehrere Personen, Institutionen eine Mitschuld tragen! Eine Haftung eines Einzelnen schließe ich aus!
Zum Schluß möchte ich noch sagen: Ich habe diese Frage als Laie und aus meinem Rechtsempfinden heraus beantwortet!

Bin dafür kein Experte. kenne mich nicht aus. Sorry.

Hallo!
Die Haftung liegt beim Hundehalter (Tierhalter-HV sofern es kein Kampfhund ist!) sowie beim „Tierfänger“ (Berufs-HV).
Der Hundehalter kann beim „vorübergehendem Aufpasser“ privat Regress nehmen, da aber kein Vertrag etc. vorhanden ist und es auch kein gewerbliches Unternehmen ist, ist da die Haftung schlecht anzurechnen.
Die Eltern des Kindes haben Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt!
Aber generell sollte der Hundehalter sich bei der geschädigten Familie bzw. dem Kind in aller Form entschuldigen!
Hoffe, etwas geholfen zu haben bei diesem „rhein hypothetischem“ Fall…