Hallo zusammen,
nehmen wir mal an:
Ein Hundehalter (Jäger) bringt seinen Hund in eine Übergangsunterkunft(Privater Hundezwinger ohne vertragliche Vereinbarung). Der Hund (Jagdhund 40 kg) bricht aus dem Zwinger aus und streund nun durch ein Dorf. Eine Anwohnerin bemerkt den Hund und alarmiert die Polizei. Die Polizei alarmiert den zuständigen Beauftragten für Fundhunde welcher sich umgehend auf den Weg in das Dorf macht. Der Hund wurde von dem Beauftragten für Fundhunde gefunden und eine Halsung mit Leine wurde angelegt. Aufgrund des Einsatzes versammelten sich in dem Dorf ein paar Passanten mit Kindern. Eines der Kinder ( 9 Jahre ) näherte sich dem „gesicherten Hund“ welcher umgehend zu Biss und eine starke Verletzung bei dem Kind verursachte. Die Eltern des Kindes waren anwesend und standen unmittelbar daneben.
Wie sieht hier die Rechtssprechung aus, wer haftet in diesem Fall?