Hund bellt ab und an Nachts

Hallo!

Ein Paar hat wegen Ihrem Hund ein Problem mit dem Vermieter und sie wissen nun nicht wirklich was sie tun sollen. Um die ganze Situation besser zu verstehen, hier die Vorgeschichte:

Im August 2009 sind die beiden in Ihre derzeitige Wohnung gezogen (insgesammt 27 Mietparteien). Sie hatten sich schon lange wieder einen Hund gewünscht aber sie haben bevor sie den Mietvertrag unterschrieben haben nicht darauf geachtet ob eine Hundehaltung erlaubt ist. Es war bzw. ist nicht erlaubt… Trotzdem haben sie sich ohne das Wissen des Vermieters im Dezember 2009 einen Hund angeschaft (Yorkshire-Spitz-Mix). Der Vermieter hatte durch den Hausmeister Kenntnis von dem Tier und hat es stillschweigend akzeptiert. Sam ist wirklich ein ganz lieber Hund nur leider haben die beiden am 05.02.2011 folgenden Brief von ihrem Vermieter erhalten:

Betr.: Mietvertrag - Hundehaltung

mehrere Mitbewohner haben sich bei mir über das viele Jaulen und Bellen Ihres Hundes, insbesondere zur Nachtzeit, beschwert. Nach Angaben dieser Mieter ist die Lärmbelästigung besonders am Wochenende extrem massiv. Es wird vermutet, dass Sie die Wohnung verlassen und das Tier zurücklassen.

Das Klagen Ihres Hundes muss derartig massiv sein, dass von Tierquälerei gesprochen wird. Sollte sich die Situation wiederholen, habe ich einer Benachrichtigung des Tierschutzvereins zugestimmt. Gegebenenfalls kann es mit Polizeieinsatz zu einer Befreiung des Tieres kommen.

Ich hoffe, dass es dazu nicht kommt und bitte dafür Sorge zu tragen, dass der Hund die Nachbarschaft nicht weiterhin belästigt, sonst müssen Sie das Tier abschaffen…

Ab und an kommt es an einem Freitag oder Samstag Abend mal vor, dass das Paar weg geht und sie ihren Hund für max. 5-6 Stunden alleine lassen und eventuell nochmal in der Woche 1-2 Stunden wenn sie einkaufen gehen aber das ist doch noch lange keine Tierquälerei oder? Sie haben nun mit der Nachbarin die unter ihnen wohnt gesprochen und Sie teilte ihnen mit, dass der Hund ab und an vor allem am Wochenende wenn sie weg gehem mal Bellt. Sie sagt, sie hätte sich mit dem Hausmeister unterhalten aber auch ihn darum gebeten das nicht dem Vermieter direkt mitzuteilen weil es ja nicht sooo extrem ist. Offensichtlich hat er es trotzdem getan und die beiden haben jetzt den Salat… das Paar ist gestern Abend von 19 Uhr bis 23 Uhr weg gewesen und sie haben den Hund alleine zuhause gelassen. Während ihrer Abwesenheit haben sie Tonaufnahmen gemacht um zu kontrollieren ob es wirklich so massiv ist wie es in dem Brief vom Vermieter steht und festgestellt das es nicht an dem ist denn der Hund hat innerhalb von 4 Stunden 3 mal kurz gebellt und das ist doch eigentlich ein ganz normales Verhalten!?

Nun die Frage(n):

Ist dies ein Grund, sich so zu beschweren und einen solch übertrieben Brief zu schicken?

Sollte das Paar auf den Brief und vorallem die heftigen Vorwürfe reagieren und wenn ja wie?

Müsste das Paar ihren Hund wohlmöglich bald abgeben, weil er ab und zu mal bellt?

Vielen Dank schonmal im Vorfeld!

Hallo,

Zusammenfassung:

Die Hundehaltung ist untersagt und der Vermieter verzichtet netterweise auf die Abschaffung des Hundes, bittet lediglich darum, dass vom Hund keine Belästigung ausgeht.

Entweder der Mieter freut sich wegen dieses entgegenkommenden Verhaltens und sorgt künftig für Ruhe, oder er kümmert sich nicht weiter und legt es darauf an, dass der Vermieter auf Abschaffung des Hundes besteht.

Wenn die Hundehaltung laut Vertrag untersagt ist, braucht der Vermieter nicht mal einen Grund, um dieses Verbot durchzusetzen.

Insofern finde ich die Fragestellung etwas skurril.

Gruß

S.J.

Hallo,

wenn die Klausel zur Tierhaltung gültig ist und wirksam die Hundehaltung verbietet, dann kann der VM durchaus, auch wenn er vorher den Hund stillschweigend geduldet hat, die Abschaffung verlangen, wenn sich andere Mieter über den Hund beschweren.

Der Hundehalter hat Glück gehabt, dass der VM nicht auf sofortige Abschaffung des Tieres bestanden hat.

Die ortsüblichen Ruhezeiten sind einzuhalten inkl der allgemeinen Nachtruhe die ab 22:00Uhr beginnt und 06:00Uhr endet.

Die anderen Mieter könnten, wenn sie sich durch diese Ruhestörung beeinträchtigt fühlen, dem VM gegenüber eine Mietminderung geltend machen.
Der VM könnte sich aufgrund der dadurch erlittenen Mieteinbußen an den Verursacher wenden und von ihm Ausgleich verlangen…und letztlich muss der VM dafür sorgen dass die Mieter ihre Wohnungen vertragsgemäß nutzen können.

http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

Es spielt auch keine Rolle, ob ein anderer Mieter schon einen Hund hat oder nicht. Der VM hat hier Entscheidungsfreiheit.

Hier würde evtl ein vermittelndes Gespräch mit dem VM Früchte tragen, da er sich bisher auch kulant gezeigt hat:

  • Der Hund lernt entweder ohne Gejaule alleine zu bleiben.-> Hundecoach/Hundeschule
  • Der Hund wird für die Stunden der Abwesenheit (vor allem an den abendlichen) zu einem Hundesitter (Freundschaft/Verwandtschaft) gebracht.

Man könnte gleichzeitig eine wohlgesonnene Nachbarin bitten, eine Art Lärm-Protokoll zu führen, denn der VM müsste schon konkrete nachweisen können, dass der Hund Probleme macht (Lärmprotokolle anderer Parteien).
Wenn ein Hund tagsüber mal bellt ist das sicher in Ordnung aber während der Nachtruhe ist das so eine Sache.

Hier ein paar Urteile:
http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/hundehaltung/i…

Gruß
Maja

Wenn Tierhaltung in einer Wohnung nicht erlaubt ist, dann darf sich dort auch kein Tier aufhalten. 8logischerweise)
Das Paar muss wirklich sehr froh sein, dass das Tier noch in der Wohnung ist. Denn Tierhaltung könnte ein Grund für die Kündigung der Wohnung sein.
Offensichtlich ist jemand der Mieter in den anderen Wohnung kein Tierfreund und möchte das Tier weg haben. Dies erklärt auch der Brief von dem Vermieter. Man weiß ja nicht, ob es der Vermiter selbst mitbekommen hat mit dem Lärm oder ob es ihm einer der anderern Mieter
gesgat hat.

Bisher war der Vermiter sehr entgegenkommend, den Hund bzw. das Paar in der Wohnung zu lassen.

Beschwerden gegen den Brief oder gegen Mieter, die sich wegen dem Lärm beschweren, kann man nicht machen. Da gilt: Tierverbot im Haus.

So schwer es klngt:

aber um noch mehr Streit und Ärger zu vermeiden, sollte das Paar den Hund wieder abgeben oder sich eine neue Wohnung suchen, indem Tiere auch erlaubt sind.

Yorkshire-Terrier in Mietwohnungen - auch ohne Genehmigung

Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des Vermieters

Mietrecht und Hund - Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.

Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”

(News-Quelle: Tasso e.V.)

Was aber alles Einzelfallentscheidungen sind, die wie selbstverständich von denen als allgemeinverbindlich verkauft werden, die ein Interesse daran haben (Tasso, Mieterschutzbund) obwohl dem nicht so ist und zahlreiche Gerichte anders entschieden haben.

Verstehs nicht falsch… ich gönne jedem sein Haustier und sehe solche Verbote in der Regel sowieso als unnötige Schikane an, nur ist die Aussage so nicht richtig.

Gruss HighQ

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorksh…

Hund richtig erziehen !!
Hallo,
angenommen, das Paar würde den Hund richtig erziehen so wäre das Problem gelöst.
Ich bin ein Hundefreund und - kenner und sage deshalb, ein Hund muss nicht bellen !!!
Ein kurzes Anschlagen meine ich nicht damit.
Netten Gruß
Silberrücken