Hund des Vermieters

Hallo!
Mal angenommen, der Vermieter eines Mehrparteienhauses, selbst dort wohnhaft, schafft sich einen Hund an, der oft und lange bellt. Mieter beschweren sich. Vermieter sagt, ist mein Haus, mein Grundstück, meine Wohnung und mein Hund, da hat keiner dreinzureden.

Imho stimmt das nicht, oder? Genau wie ein Mieter mit Hund, sofern Haltung erlaubt, dafür sorgen muss, dass sein Tier keine Belästigung darstellt, muss das auch der Vermieter tun, richtig?

Gruß,
Eva

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Hallo,

Imho stimmt das nicht, oder? Genau wie ein Mieter mit Hund,
sofern Haltung erlaubt, dafür sorgen muss, dass sein Tier
keine Belästigung darstellt, muss das auch der Vermieter tun,
richtig?

vollkommen richtig.
Unter Mehrfamilienhaus verstehe ich mehr als 2 Parteien inkl. Vermieter, richtig?
Falls ja, hier können die üblichen Maßnahmen ergriffen werden:
Polizei rufen und/oder Mietminderung.

Falls nein, hier können die gleichen Maßnahmen ergriffen werden, nur mit der Gefahr der erleichterten Kündigung für den Vermieter.

Gruß
Roland

nur mit der Gefahr der erleichterten Kündigung für den
Vermieter.

Hallo, Roland!
Also: „Wenn’s dir nicht passt, dann zieh doch aus!“?

Gruß,
Eva

Also: „Wenn’s dir nicht passt, dann zieh doch aus!“?

Hallo,

jenseits aller Ansprüche, die in dem geschilderten Fall durchaus tragfähig erscheinen, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand unter solchen Spannungen langfristig friedvoll unter einem Dach leben könnte.

Ich würde ganz ruhig, aber entschlossen nach einer besseren Bleibe suchen, um nicht demnächst im Medizinbrett posten zu müssen :wink:

Alles Gute,
sine

Hallo,

Also: „Wenn’s dir nicht passt, dann zieh doch aus!“?

falls es ein Zweifamilienhaus ist, wo der Vermieter auch eine Wohnung bewohnt, könnte es darauf hinaus laufen. Wie gesagt hat der Vermieter in diesem Fall ein erleichtertes Kündigungsrecht.

Gruß
Roland

Danke :smile: owT
.