Ist das rechtens ?
Familie „sowieso“ hat einen großen,sehr alten Hund, welcher nun seit geraumer Zeit immer kranker wird. „Sowieso“ waren beim Tierarzt „Dr. Hoffnung“, der behandelte den Hund - immer wieder. An einem WE hatte sich die Situation verschärft, der arme, alte Hund quälte sich zusehends-immer mehr. Die „Sowiesos`“ beschlossen den Hund zu erlösen, besuchten den behandelnden TA, dieser war aber nicht da. Daraufhin fuhren sie sofort zu einem anderen mit der Bitte, den Hund einzuschläfern. Dies lehnte dieser jedoch grundsätzlich ab, er kenne den Hund und seine Krankheitsgeschichte nicht, er müsse geröntgt werden und bla-bla-bla…! Frage: Darf ein Tierarzt das Einschläfern eines offensichtlich sehr kranken Tieres ablehnen ?
Danke für eure Beiträge
Hallo Dornenkönig,
andersherum betrachtet: Darf ein Tierarzt einfach ein ihm völlig fremdes Tier töten, ohne dessen Krankengeschichte auch nur im Mindesten zu kennen? In dem hypothetischen Fall hat er ja sogar eine Untersuchung angeboten. Jetzt stelle man sich vor, der Hund gehörte den fiktiven Personen gar nicht, der Tierarzt tötet ihn einfach und der richtige Besitzer meldet rechtliche Ansprüche in Richtung des Arztes an? Das kann gewaltigen Ärger geben. Dies gebe ich zu bedenken.
Und auch einem Tierarzt ist die Tötung eines Tieres ohne Grund verboten und offensichtlich war dieser - verständlicherweise - bzgl. des Grundes anderer Meinung als der fiktive Halter, da er eben die gesamte Vorgeschichte des Tieres nicht kannte, also nicht sicher wissen konnte, ob es tatsächlich so unheilbar krank gewesen war, dass keinerlei Linderung mehr möglich war.
Gruß
Annie
Danke, das war gut argumentiert…Aber: Ich habe mich möglicher weise nicht verständlich ausgedrückt. Es war nachweislich (Papiere) der Hund von Fam. „Sowieso“. Und der Hund war sterbenskrank, für jeden Laien eigendlich sichtbar und erst recht für einen TA. Der Hund lag in Argonie, war gelähmt, hatte kaum noch Atmung. Es war offensichtlich, daß dieser TA noch Geld machen wollte mit sinnlosen Untersuchungen und Behandlungen.
Die eigendliche Frage jedoch ist: Darf ein Tierarzt die Tötung eines solchen, kranken Tieres mit ausdrücklichen Wunsch des Besitzers - ablehnen?
Danke und grüße
Die eigendliche Frage jedoch ist: Darf ein Tierarzt die Tötung
eines solchen, kranken Tieres mit ausdrücklichen Wunsch des
Besitzers - ablehnen?
Ja.
Das mag ich so überhaupt nicht glauben ! Woher hast Du Deine „Weissheit“???
Das mag ich so überhaupt nicht glauben ! Woher hast Du Deine
„Weissheit“???
Vieleicht reicht es einfach aus, dass mir beim besten Willen nicht einfällt, warum er dazu verpflichtet sein sollte?!
Hallo,:
Das mag ich so überhaupt nicht glauben ! Woher hast Du Deine „Weissheit“???
Weil es vielleicht nicht reicht, dass es der Besitzer will? Für das Töten von Tieren gibt es doch in Deutschland Regeln. So geht es etwa im § 1 Tierschutzgesetz um vernünftige Gründe. Der bloße Wunsch eines Besitzers muss noch lange nicht vernünftig sein. Also untersucht er das erstmal, um genau diese Vernünftigkeit festzustellen. Ist er vielleicht sogar dazu verprlichtet, um nicht gegen dieses und andere Gesetze zu verstoßen. Der Tierarzt ist eben nicht der Abdecker.
Grüße
Deine Argumentation zielt darauf ab, dass der Arzt sich womöglich rechtswidrig verhält, wenn er das Tier einschläfert. Das mag sein. Es hätte natürlich auch die von dir vorausgesetzte Konsequenz, dass der Tierarzt dazu nicht verpflichtet sein kann. Darüber hinaus wüsste ich aber auch keinen Grund, warum ein Tierarzt überhaupt verpflichtet sein sollte, ein bestimmtes Tier irgendwie zu untersuchen oder zu behandeln. In Deutschland herrscht schließlich Vertragsfreiheit. Das gilt, wenn auch mit deutlichen Einschränkungen, selbst für die Humanmedizin.
Vieleicht reicht es einfach aus, dass mir beim besten Willen nicht einfällt, warum er dazu verpflichtet sein sollte?!
Nein, DAS reicht eben nicht aus!
Aber Dir „fällt ein“, warum er Tiere verarzten soll - richtig?!
Aus genau diesem, gleichem Grunde sollte er, - meiner Meinung nach- Tiere auch von ihrem Leiden erlösen wollen,sollen und können…!
Ich persönlich, wenn ich ein TA wäre, würde zB. eine Katze, welches durch eine Hundeattacke ein Bein verlor, umgehend und ohne weitere Untersuchung von ihrem Leiden erlösen.
Alles andere hat mit Tierliebe rein garnichts zu tun !!!
Nein, DAS reicht eben nicht aus!
Aber Dir „fällt ein“, warum er Tiere verarzten soll -
richtig?!
Es gibt in dieser Hinsicht keinen Kontrahierungszwang, d.h. ein Tierarzt kann grundlos ein Tier abweisen und muss es nicht behandeln. Genauso wie ein Automechaniker einfach einen Reparaturauftrag ablehnen könnte.
Das ist nicht gerade toll, aber rechtlich einwandfrei.
Aus genau diesem, gleichem Grunde sollte er, - meiner Meinung
nach- Tiere auch von ihrem Leiden erlösen wollen,sollen und
können…!
Ich persönlich, wenn ich ein TA wäre, würde zB. eine Katze,
welches durch eine Hundeattacke ein Bein verlor, umgehend und
ohne weitere Untersuchung von ihrem Leiden erlösen.
Alles andere hat mit Tierliebe rein garnichts zu tun !!!
Naja, zum einen ist es bei vielen Tierärzten mit der Tierliebe nicht weiter her - da überwiegt eindeutig die „Geldliebe“.
Zu deinem Beispiel: Eine Katze kann übrigens auch mit 3 Beinen wunderbar leben. Eine unserer Katzen hatte mal einen schlimmen Unfall (wurde angefahren), ein Beinchen war unrettbar verloren. Das wurde amputiert, die Katze ansonsten gut versorgt und nach kurzer Eingewöhnungsphase war die Katze genauso flink und lebensfreudig wie zuvor.
Aber ich gebe dir Recht:
wenn ein Tier eindeutig unrettbar krank ist und alles weitere nur noch sinnloses Leiden ist, sollte der Tierarzt sich zumindest moralisch verpflichtet sehen das Tier zu erlösen.
Ich finde es auch furchtbar, wenn ich mit einem Tier, das kaum mehr stehen kann und nur noch vor sich hin röchelt zum Tierarzt gehe und der nicht einschläfern, sondern erst noch „behandeln“ will.
Mein persönliches „Highlight“:
ein Tier von uns hatte Krebs in einem sehr fortgeschrittenen Stadium und hat sich sichtbar gequält (wollte kaum noch Nahrung aufnehmen und war allgemein recht apathisch).
Der Tierarzt wollte das Tier aber nicht erlösen; stattdessen wurden wir mit sinnlosen Medikamenten (zum Teil so Homöopathie-Abfall!)abgespeist, die wir dem Tier geben sollten. In 2-3 Tagen sollten wir wieder kommen, mal schauen wie es dem Tier dann geht.
Also nach 2 Tagen wieder hin; dem Tier gehe es schlechter, ob der Tierarzt es denn wenigstens jetzt endlich einschläfern könnte?
Nein, dem Tierarzt ist der Zustand noch nicht schlecht genug, wieder ein dämliches Medikament, wieder der Hinweis, in 2-3 Tagen nochmal vorbei zu schauen, etc.
Das ging so ein Weilchen weiter, bis das arme Tier schließlich - nach langer, völlig unnötiger Leidensdauer - selbst seiner Krankheit erlag.
Wir haben dann beim Tierarzt angerufen, um den aktuellen Termin abzusagen.
Kommentar des Tierarztes: „Ach, schade. Naja, wundert mich eh, dass das es noch so lange gemacht hat.“
Da fragt man sich doch: wenn der Tierarzt selbst davon ausgegangen ist, dass das Tier so krank ist, dass es jeden Moment tot umfallen könnte, wieso er es nicht einfach gleich erlöst hat.
Natürlich, so waren wir x-mal beim Tierarzt und durften jedes mal eine ordentliche Rechnung (Untersuchung, Beratung, sinnlose Medikament) bezahlen…
Hätte er es gleich einschläfern lassen, wäre das für ihn nicht annähernd so lukrativ gewesen.
lg
Hätte er es gleich einschläfern lassen, wäre das für ihn nicht annähernd so lukrativ gewesen. …
Und genau DAS ist der Punkt…
Ich empfinde das, wie es geschehen ist, gelinde gesagt als sauerei !!!
Hier regierte der schnöde Mammon vor Ethik und Moral und Verantwortungsbewustsein!
Danke allerseits für eure Kommentare
Was du als TA tun würdest, spielt doch überhaupt keine Rolle. Du bist hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Du hast eine rechtliche Frage gestellt. Du hast eine rechtliche Antwort bekommen. Mit allem anderen bist du hier schlicht falsch. Ich bin sehr tierlieb, aber das ändert nicht die deutsche Rechtslage.
. Ich bin sehr tierlieb, aber das ändert nicht die deutsche Rechtslage.
AUWEIA…wie sagte schon ein sehr bekannter Fernsehmann…wenn mann keine …
vielen Dank lieber Verfasser dieses Artikels…ich wollte gerne Antworten haben…machs`gut und…lass es sein…
. Ich bin sehr tierlieb, aber das ändert nicht die deutsche
Rechtslage.AUWEIA…wie sagte schon ein sehr bekannter
Fernsehmann…wenn mann keine …
Der einzige, der hier keine Ahnung hat und rumquengelt bist du. Die Antworten waren rechtlich korrekt und einwandfrei.
vielen Dank lieber Verfasser dieses Artikels…ich wollte
gerne Antworten haben…machs`gut und…lass es sein…
Wenn dir die Rechtslage nicht gefällt, mach was dagegen.