Hallo in die Expertenrunde,
folgender Sachverhalt zur Diskussion:
Angenommen, jemand Alleinstehendes wäre seit ein paar Wochen auf Alg II angewiesen, vorher ein Jahr lang Alg I halt. Dieser Jemand wäre nun seit fast 15 Jahren der alleinige Hauptmieter seiner Wohnung. Man darf nun von folgenden Eckdaten bzgl. Wohnung sowie der Wohnsitzsituation ausgehen:
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Sowohl Größe der Wohnung als auch Warmmiete inkl. Nebenkosten pro qm seien im Rahmen der Richtlinien und würden auch in keinster Weise beanstandet.
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Vom hypothetischen Vermieter lägen sowohl die Bestätigung des langjährigen Mietverhältnisses sowie eine genaue Auflistung des Mietzinses und aller Nebenkosten in akkurater Schriftform zur Vorlage beim Jobcenter vor.
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Betreffender Jemand wäre eben seit Anbeginn dort polizeilich gemeldet und darüber hinaus auch die ganze Zeit dort wohnhaft gewesen; es handelte sich von Beginn an unumstößlich um den Hauptwohnsitz.
Nun das Problem:
Wenn nun der Mietvertrag aus grauer Vorzeit irgendwie verlorengegangen wäre, mit welchen Argumenten wäre das fiktive Jobcenter trotzdem zu einer Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) zu bewegen, wenn es sich trotz aller schriftlich erfolgten Nachweise der oben benannten Eckdaten beharrlich weigerte, die KdU ohne Vorlage des leider unauffindbaren Mietvertrages zu übernehmen?
Hypothetisch hätte der zuständige Sachbearbeiter lapidar dann eben die Notwendigkeit, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen, in Aussicht gestellt. Die Kosten hierfür, die den angenommenen derzeitigen Mietzins von insgesamt knapp 230€ für 30qm wohl mittlerweile weit übersteigen dürften, würden nichts zur Sache tun.
Fürs Mitspekulieren besten Dank im Voraus und einen schönen Gruß
Annie