Hund fraß Mietvertrag

Hallo in die Expertenrunde,

folgender Sachverhalt zur Diskussion:
Angenommen, jemand Alleinstehendes wäre seit ein paar Wochen auf Alg II angewiesen, vorher ein Jahr lang Alg I halt. Dieser Jemand wäre nun seit fast 15 Jahren der alleinige Hauptmieter seiner Wohnung. Man darf nun von folgenden Eckdaten bzgl. Wohnung sowie der Wohnsitzsituation ausgehen:

  • Sowohl Größe der Wohnung als auch Warmmiete inkl. Nebenkosten pro qm seien im Rahmen der Richtlinien und würden auch in keinster Weise beanstandet.

  • Vom hypothetischen Vermieter lägen sowohl die Bestätigung des langjährigen Mietverhältnisses sowie eine genaue Auflistung des Mietzinses und aller Nebenkosten in akkurater Schriftform zur Vorlage beim Jobcenter vor.

  • Betreffender Jemand wäre eben seit Anbeginn dort polizeilich gemeldet und darüber hinaus auch die ganze Zeit dort wohnhaft gewesen; es handelte sich von Beginn an unumstößlich um den Hauptwohnsitz.

Nun das Problem:
Wenn nun der Mietvertrag aus grauer Vorzeit irgendwie verlorengegangen wäre, mit welchen Argumenten wäre das fiktive Jobcenter trotzdem zu einer Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) zu bewegen, wenn es sich trotz aller schriftlich erfolgten Nachweise der oben benannten Eckdaten beharrlich weigerte, die KdU ohne Vorlage des leider unauffindbaren Mietvertrages zu übernehmen?

Hypothetisch hätte der zuständige Sachbearbeiter lapidar dann eben die Notwendigkeit, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen, in Aussicht gestellt. Die Kosten hierfür, die den angenommenen derzeitigen Mietzins von insgesamt knapp 230€ für 30qm wohl mittlerweile weit übersteigen dürften, würden nichts zur Sache tun.

Fürs Mitspekulieren besten Dank im Voraus und einen schönen Gruß

Annie

Hallo,

der Titel ist gut!

Hat denn der Vermieter auch kein Exemplar des Vertrages mehr, dass er dem Mieter kopieren könnte?

Gruß,
Markus

Hallo!

Die Einvernahme des Vermieters als Zeugen beantragen?

Gruß
Tom

Hi Annie,

hat der fiktive Mieter den fiktiven Sachbearbeiter schon darauf hingewiesen, dass Mietverträge gar nicht zwingend der Schriftform bedürfen, um gültig zu sein (siehe auch hier)?

Deshalb müsste die Vorlage der Bestätigung von Seiten des Vermieters sowie der Nachweis über regelmäßig geleistete Mietzahlungen als Nachweis ausreichen; gegebenenfalls muss Widerspruch eingelegt werden.

Beste Grüße

=^…^=

Hund als Zeugen vorladen lassen.

Hallo in die Expertenrunde,

Hallo.

folgender Sachverhalt zur Diskussion:

Nun das Problem:
Wenn nun der Mietvertrag aus grauer Vorzeit irgendwie
verlorengegangen wäre, mit welchen Argumenten wäre das fiktive
Jobcenter trotzdem zu einer Übernahme der Kosten der
Unterkunft (KdU) zu bewegen, wenn es sich trotz aller
schriftlich erfolgten Nachweise der oben benannten Eckdaten
beharrlich weigerte, die KdU ohne Vorlage des leider
unauffindbaren Mietvertrages zu übernehmen?

Der Mietvertrag ist nicht zwingend notwendig, wenn der Antragsteller dies anderweitig glaubhaft machen kann. Wie hier schon geschrieben wurde, gibt es Fälle wo eben kein schriftlicher Vertrag existiert, dennoch ist es aber ein Vertragsverhältnis.
Soweit also, im fiktiven Fall sogar eine vermieterseitige schriftliche Bestätigung des Mietverhältnisses und der Nebenkostendetails, wie seitens der ARGE gefordert (siehe Antragsformular ALG2), hat der Antragsteller seine Mitwirkungspflicht erfüllt.
Er könnte den Vermieter bitten, eine Kopie seiner Ausfertigung, anzufertigen. Tut der Vermieter dies nicht, sondern belässt es bei der erwähnten Bestätigung, ist das seine Entscheidung.
Allerdings verwundert dies natürlich etwas, wenn er den Vertrag nicht ablichten will und vermutlich würde dies einen Sachbearbeiter der ARGE auch wundern und vermuten lassen, dass da irgendwie was nicht stimmen könnte, denn es wäre ja das normalste der Welt, dass ein Vermieter mal sein Exemplar kopiert und fertig.
Zumal der Antragssteller seine Leistung nicht bewilligt bekäme und damit seine Miete nicht zahlen könnte, woran dem Vermieter doch eigentlich sehr gelegen sein müsste.

Hypothetisch hätte der zuständige Sachbearbeiter lapidar dann
eben die Notwendigkeit, sich eine neue Wohnung suchen zu
müssen, in Aussicht gestellt.

Das ist wirklich praxisfremd und verursacht Mehrkosten.

Die Kosten hierfür, die den angenommenen derzeitigen Mietzins von :insgesamt knapp 230€ für 30qm wohl mittlerweile weit übersteigen :dürften, würden nichts zur Sache tun.

Schon komisch. Das ist ja schon Verschwendung von öfftl. Mitteln.

Fürs Mitspekulieren besten Dank im Voraus und einen schönen
Gruß

Gern geschehen.

Mal an en Vermieter wenden: Kopie erbitten…

Seid alle auf das Allerartigste bedankt!!
owt