Hund, Halterwechsel, Schadensfall

Wenn ein Hund per Kaufvertrag den Besitzer wechselt und der alte Besitzer dem neuen nicht gesagt hat, dass der Hund zB Jogger oder Radfahrer nicht nur jagt, sondern auch beißt und der neue Besitzer daraufhin den Hund innerhalb eines Monats zurückgibt -

wer haftet dann für Schäden (zB Bisse), die dieser Hund in der Zeit verursacht hat, in der er beim neuen Besitzer war?

(Hund wegen der Kürze der Zeit beim neuen Besitzer nicht steuerlich angemeldet und auch noch nicht haftpflichtversichert)

wer haftet dann für Schäden (zB Bisse), die dieser Hund in der Zeit verursacht hat, in der er beim neuen Besitzer war?

Der Besitzer.

http://www.juraforum.de/lexikon/gefaehrdungshaftung

auch noch nicht haftpflichtversichert)

das ist Pech.

Wenn ein Hund per Kaufvertrag den Besitzer wechselt

wer haftet dann für Schäden (zB Bisse), die dieser Hund in der
Zeit verursacht hat, in der er beim neuen Besitzer war?

Der Halter.

(Hund wegen der Kürze der Zeit beim neuen Besitzer nicht
steuerlich angemeldet und auch noch nicht
haftpflichtversichert)

Der neue Halter könnte prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung eine Vorsorgeversicherung beinhaltet - dann könnte ein Schaden darüber abgedeckt sein.

Viel Spaß bei der Erziehung!

Moin,

auch noch nicht haftpflichtversichert)

das ist Pech.

Ich würde sogar sagen, dass das leichtsinnig ist, denn selbst ein kleines, niedliches Hündchen, das tatsächlich niemanden beißt, kann einen Fahrradfahrer zu Fall bringen oder einen Unfall im Straßenverkehr verursachen. Ganz dumm, wenn dann ein Opfer verstirbt.

Liebe Grüße,
-Efchen

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