Hund hat gebissen

Guten Tag,

Ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.
Mein Freund war gestern mit unserem Leonbergerrüden spazieren (3 Jahre alt, Begleithund).
Es ist ein sehr verlässlicher und lieber Hund der auch gut sozialisiert ist.

Von der anderen Straßenseite kam ein anderer Hund auf seine Seite gewechselt (beide Hunde waren angeleint). Der Hund war ein Mischling, etwa Schäferhundgroß. Er hat unseren Hund angebellt und „bedroht“. Daraufhin ist unser Hund dann völlig ausgeflippt und die beiden haben angefangen zu kämpfen. Das Fräuchen des fremden Hundes ist dann dazwischen gegangen weil ihr Hund wohl (wie sie später sagte) sehr aggresiv ist. Unser Hund hat ihr dabei ins Bein gebissen. Die Verletzung ist nur innerlich (Blutungen, also blaue Flecken).

Mein Freund hat mit ihr gleich den Kontakt ausgetauscht und beide haben sich entschuldigt.
Heute hat sie sich bei uns gemeldet, sie braucht eine Bestätigung vom Tierarzt das unser Hund keine Tollwut hat. Da gibt es jetzt ein Problem: seine Tollwutimpfung ist abgelaufen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

hallo cheri,

ich weiß nicht o recht, worauf sich die frage, wie du dich verhalten sollst, genau bezieht - auf „wie soll ich mich zukünftig in solchen situationen verhalten“? auf „wie soll ich jetzt mit meinem hund umgehen?“ oder „wie soll ich mich hinsichtlich der tollwutimpfung verhalten?“

ich „unterstelle“ mal, daß es ein mix aus allem ist - also:

meines wissens nach gibt es keinen „zwang“, einen hund impfen zu lassen. wenn eine impfung abgelaufen ist, der hund aber in der vergangenheit geimpft war, hält der schutz durchaus noch eine weile. es ist „normal“, wenn man mal eine impfung verschwitzt. hier hilft, allein schon aus fairness der anderen halterin gegenüber, nur die wahrheit: der halterin sagen, daß der tw-schutz nicht mehr gewährleistet ist. das hat dann eigentlich nur zur folge, daß der hausarzt der halterin entsprechende maßnahmen ergreifen wird.

was die versicherungsrechtliche seite anbelangt: es ist guter usus, daß der eine halter den schaden des anderen zahlt und umgekehrt, es sei denn, das „schuldverhältnis“ ist klar und deutlich einseitig. in diesem falle könnte man das „der hund wechselte die straßenseite“ als begonnene provokation des einen hundes dem anderen gegenüber ansehen, die die halterin hätte unterbinden können und müssen.

daß hunde sich kabbeln und verbeißen, ist normal. daß ein hund im überschwang einen menschen, der dazwischen geht, beißt (und zwar nicht angestachelt und „absichtlich“), ist in diesem zusammenhang auch normal. wenn der monetäre schaden, so einer geltend gemacht wird, nicht allzu hoch ist, würde ich den aus fairness begleichen (persönliche meinung) bzw. der versicherung übergeben.
zum glück scheint die halterin des anderen hundes ja sehr verständig zu sein.

was den eigenen hund anbelangt: solche situationen „provozieren“ und üben. das hilft dem waldi und dem halter sowieso :smile:

grüße, boris

Hallo,

nun soweit ich weiß, ist es allseits bekannt, dass man nicht einfach so dazwischen geht. Außerdem wusste ja wohl die Halterin auch, dass ihr Hund etwas agressiv ist. Warum also läßt sie ihn überhaubt zu einem anderen Hund hin?

Ich denke daher, dass Du versicherungstechnisch auf der sicheren Seite bist.

LG Motzi

Hallo,

ihr Hund wohl (wie sie später sagte) sehr aggresiv ist.

Ich frag mich immer wieder warum Menschen, die wissen, dass ihre Hunde abgehen könnten es absichtlich auf ein Zusammentreffen anlegen.

Unser

Hund hat ihr dabei ins Bein gebissen. Die Verletzung ist nur
innerlich (Blutungen, also blaue Flecken).

Was in meinen Augen beweisst, dass dein Hund als er gemerkt hat, dass er ein „Hosenbein“ zwischen den Beisserchen hat und kein Fell nicht mehr wirklich richtig zugebissen hat. Ein Hund kann in dieser Situation nicht feststellen, ob er vom Gegner oder von einem Menschen gepackt wird, dehalb nicht dazwischen gehen oder nur wenn man weiss wie man einen Hund dann anpackt und dann muss jeder einen Hund wegziehen, eine Person alleine kann schlecht zwei große Hunde auseinanderbringen.

Mein Freund hat mit ihr gleich den Kontakt ausgetauscht und
beide haben sich entschuldigt.
Heute hat sie sich bei uns gemeldet, sie braucht eine
Bestätigung vom Tierarzt das unser Hund keine Tollwut hat. Da
gibt es jetzt ein Problem: seine Tollwutimpfung ist
abgelaufen.

Also, wie lange denn schon? Es gibt Impfungen die länger als 12 Monate gültig sind. Und was mich in dem Zusammenhang interessiert, wenn der Hund der Dame geimpft ist, was macht dann den Unterschied? Ich gehe bisher davon aus, dass ein geimpfter Hund sich nicht anstecken kann. Also sollte ihrer geimpft sein dann dürfte nichts passieren, wenn nicht ist sie ja auch in der Situation dies versäumt zu haben.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Ich würde mal nachfragen warum sie das genau wissen muss, ob denn ihr Hund nicht geimpft ist? Hat denn dein Hund Verletzungen? Dann wäre es auch für dich ganz interessant zu wissen ob ihrer denn alle Impfungen hat (sehe ich so als Umkehrschluss wenn dem Tierarzt die Frage so wichtig ist). Oder will sie es vielleicht eher wegen ihrer eigenen Versicherung und ihrem Arzt wissen und schiebt es auf den Hund?

Als unser Hund vor Jahren gebissen wurde, hat der Tierarzt lediglich das dabei entstandene kleine Löchlein desinfiziert und so Antibiotikakügelchen rein. Da unsere Maus geimpft war hat er nicht mal nach dem anderen gefragt.

Grüße Ute

Man soll es niedriger hängen, noch niedriger, wenn es geht. Zunächst einmal ist die Frage, ob es bei Ihrem Wohnsitz um ein ausgewiesenes Tollwutgebiet handelt. Ist das nicht der Fall, ergeben sich auch keine weiteren Folgerungen.
Im übrigen haben die Vorredner schon das Wichtigeste gesagt.
Der gegnerische Hund ist als aggressiv bekannt. Hier könnten eher Sie die Behörde einschalten.
Wer sich in einem Hundekampf einläßt, riskiert Verletzungen. Vor Gericht steht er dann dumm da: Die Gerichte sind durchgängig der Meinung, daß man gar nicht sagen kann, ob man vom fremden oder vom eigenen Hund gebissen wurde. Daraus folgt…
Im übrigen würde ich das Ganze der Versicherung melden und dann in Ruhe vergessen. Es sei denn, Sie haben noch Schadensersatzfcrderungen?

Huhu,

bei der Tollwutimpfung geht es um den Menschen und nicht um das andere Tier. Ist eine Vorsichtsmaßnahme der Ärzte, wobei es bei abgelaufen nicht ganz so gut aussieht, aber ich denke, da wird schon keiner gleich in Panik ausbrechen, oder?

LG Frieda

Hallo Frieda,

aber wenn wie geschrieben nur Blutergüsse und keine offenen Wunden vorliegen dürfte doch eigentlich, selbst wenn der Hund was hätte, nichts in die Blutbahn kommen. Wenn aber nun doch eine „offene“ Verletzung vorliegt, dann sieht es natürlich anderst aus.

Grüße Ute

Huhu,

ich denke man geht da lieber auf Nummer sicher und zur Not impft man eben die gebissene Person, als die schlimme Erkrankung heraufzubeschwören. Das es in dem Fall nicht wirklich notwendig ist, stimmt, aber Ärzte wollen auch nicht gern verklagt werden :wink:.

LG Frieda

Moin,

bei der Tollwutimpfung geht es um den Menschen und nicht um
das andere Tier.

Richtig, aber:
Wann ist die Impfung sinnvoll?

Die Erkrankung tritt weltweit auf und führt nach dem Ausbruch immer zum Tod.
Deshalb ist die vorbeugende Tollwut-Impfung für alle wichtig,
die häufig mit möglicherweise erkrankten Wildtieren,
Hunden oder anderen Tieren in Kontakt kommen.
Dazu gehören:

* Tierärzte, Tierpfleger,
* Jäger, Forstpersonal,
* Personen, die in gefährdeten Gebieten Kontakt zu Tieren haben, z.B. Tierhändler oder Schlachter,
* Personal in Laboratorien mit Tollwutrisiko,
* Personen, die engen Kontakt zu Fledermäusen haben.

Außerdem ist die Impfung nach jeder Verletzung durch ein tollwutverdächtiges Tier Pflicht.
Als Verletzung gelten nicht nur Bissverletzungen,
sondern auch leichte, nicht blutende Kratzer.
Suchen Sie deshalb sofort einen Arzt auf,
wenn Sie durch ein tollwutverdächtiges Tier verletzt wurden.
Rechtzeitig begonnen liegt die Schutzrate bei 100 Prozent.

Zitiert aus: http://www.netdoktor.de/Gesund-Leben/Impfungen/Impfu…

Ist eine Vorsichtsmaßnahme der Ärzte, wobei
es bei abgelaufen nicht ganz so gut aussieht, aber ich denke,
da wird schon keiner gleich in Panik ausbrechen, oder?

Ein Hund der etwas über den Impfzeitpunkt hinaus ist,
ist noch lange keine tollwutverdächtiges Tier.
Und wie schon angemerkt wurde, gibt es auch T-Impfstoffe,
die nur alle 2-3Jahre aufgefrischt werden müssen.

Manche Ärzte verdienen gern, auch an den Ängsten ihrer Patienten.

LG Frieda

mfg
W.

Deutsche Tollwutverordnung geändert
Jährliche Tollwutimpfung nicht mehr vorgeschrieben

Tollwutimpfstoffe
Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es seit 2006 auch in Deutschland möglich,
Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen.
Inzwischen haben nach unserer Kenntnis alle deutschen Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde die Mehrjahreszulassung.
Das betrifft sowohl Tollwuteinzelimpfstoffe als auch solche in Kombinationsprodukten.

http://www.haustierimpfungen.de/index2.htm

mfg
W.