Hund hat Zeitungsausträger gebissen

Hallo,
ich bräuchte dringend einen Rat. Mein Rottweiler Tyson hat heute einen Zeitungsausträger gebissen.
Tyson war im Garten als die Zeitung gebracht wurde. Diese wird immer in den am Zaun angebrachten Briefkasten geworfen. Tyson hat den Herren dann in die Hand gebissen. Dieser will natürlich jetzt Anzeige machen.
Tyson hat ein Wesenstest der bestätigt dass er nicht agressiv ist. Allerdings verteidigt er sein Grundstück sehr dolle. Aus diesem Grund haben wir am Eingangstor (neben dran ist der Briefkasten) ein Warnschild angebracht.
Kann mir jetzt mein Hund weggenommen werden? Ich meine schließlich hätte der Herr nicht reinfassen müssen und hätte klingeln können wenn der Hund schon bellend am Gartenzaun dransteht oder was könnte im schlimmstenfalls nun passíeren? Oder hat jemand schon erfahrung mit der gleichen oder ähnlichen Sache ??

freue mich über Antworten von euch!

Leider leider, bist Du mit dem Rottweiler als Rasse immer auf der schlechteren Seite. Wenn der Briefkasten so angebracht ist das Tyson beim Post einwerfen zubeissen kann hast Du verloren. Und ehrlich gesagt wäre das auch völlig korrekt dann. Wer einen scharfen Hund besitzt muß dafür Sorge tragen das keiner zu Schaden kommt. Schon gar nicht der Zeitungsjunge. Und auch wenn Dein Tyson einen Wesenstest mit Bravour bestanden hat, ist er ja wohl doch sehr aggressiv was die Verteidigung Eures Grundstückes angeht. Daran kann man wieder sehr deutlich sehen, wie unausgereift diese Wesenstests heute sind.
Hoffe Du hast ihn versichert. Und hoffentlich hat der Zeitungsjunge keine schlimmeren Verletzungen oder jetzt panische Angst vor Hunden.
Gerade als Besitzer von solch einer, leider oft zu Unrecht, in Verruf geratenen Rasse, solltest Du Dir darüber bewusst sein ,welche Verantwortung man trägt um solche Vorfälle zu verhindern. Und das hast Du nicht geschafft. Somit wäre eine Strafe für DICH wohl angebracht. Der arme Hund, der leider immer der Leidtragende ist, muß jetzt Dein Fehlverhalten ausbaden. Schade sowas.

Hallo,

es ist der alte Kampf zwischen Hund und "Postfrau§, es ist natürlich nicht zu belächeln, aber es kommt leider eben vor…
Ich denke mschon, das es eine Versicherungsklage geben wird, aber wer fasst schon in ein Grundstück rein- wenn der Hund Zähne zeigend am Zaun steht…
Sicher wird niemand den Hund wegnahmen, aber eventuelle Auflagen werden schon kommen, trotz Wesenstest ( schö das Du den gemacht hast, zeigt schon, das Du Dich für Deinen Hund interessierst).
Eine einfache bauliche Lösung wäre, einen kleinen Zeun aus Maschendraht oder Holz um den Briefkasten zu bauen (oder bauen zu lassen), hab ich bei uns im Dorf schon funktionstüchtig gesehen.

Tschüss

Jumbo 58
Eine einfache Lösung

Hallo SirSandro,

leider kann ich dir keine fundierte Auskunft geben.
Aber wenn ihr schon ein Warnschild angebracht habt, sehe ich es auch so, dass der Zeitungsausträger nicht unbeding rein greifen sollte wenn der Hund schon Alarm schlägt.
Warte doch erst einmal ab, ob wirklich Anzeige erstattet wird und mach dich vorerst nicht verrückt.

Dass das nicht so einfach ist weiß ich aus eigener Erfahrung. Ist noch nicht so lange her dass auch mein Hund am Haus jemanden gebissen hat.
Gott sei Dank, hat er dann doch keine Anzeige erstattet. Allerdings hat man auch nicht viel gesehen. Ich denke es hat nur einen blauen Fleck gegeben. Meiner Meinung nach dreht sich alles nur um Schmerzensgeld :o(
Wenn du eine Hundehaftpflichtversicherung hast, ist der Schaden schon mal kein Problem.
Und ich glaube nicht, dass man dir den Hund weg nehmen kann weil er am Zaun gebissen hat.

Ich drück dir die Daumen dass alles gut geht - abgesehen von dem Stress…

Wärst du so nett und mich auf den Laufenden zu halten.
Vielleicht kann mir deine Erfahrung irgendwann mal weiter helfen.
Wäre nett von Dir.

LG Moni

tja…
wat soll ich sa>'en…ob ihr hund wegkommt, sogar unter der spritze endet, das wird das ordnungsamt/der amtsveterenär zu entscheiden haben.

fakt ist jedoch, das wir als hundehalter eine pflicht haben, andere menschen vor beschädigung / verletzung zu bewahren. und ein zaun, durch/über den ein hund beissen kann, fällt da bestimmt nicht drunter. auch ein warnschild ist…naja, höchstens dekorativ, hat jedoch keinerlei rechtliche konsequenz.

da ich annehme, dass sie versichert sind, kommen zumindest keine finanziellen forderungen auf sie zu. nichtsdestotrotz ist die frage, was mit dem hund passiert…ich kann nur zur zusammenarbeit mit allen behörden raten…die nehmen es sehr krumm, wenn man sich querstellt.

am rande frage ich mich, wie ein hund, der den zeitungsboten in die hand schnappt (hätte er gebissen, hätte der bote keine hand mehr) durch einen wesenstest kommt…aber das ist keine frage, die sie beantworten müssen, eher die ausführende behörde.

tut mir leid, ihnen keine bessere info geben zu können…

ihrem hund und ihnen viel glück…

nils höppner & die bestien

Hallo,

mit großen Hunden, die Ihre Wachpflicht so ausgeprägt wahrnehmen, habe ich leider keine Erfahrung. Meine Hunde bellen nur, wenn sich jemand dem Grundstück nähert, sie beissen aber nicht.

Kenne mich leider nicht aus.
Vielleicht können die raten:

http://www.tasso.net/

Grüßle Ute Horn

Es ist immer höchste Alarmbereitschaft wenn ein Hund einen Menschen beißt. Es kann durchaus sein das der Hund wegkommt. Normalerweise tut ein Hund das aus zwei Gründen Angst (z.B. Schlechte Erfahrung als Welpe) oder aus übertriebener Dominanz weil er nicht weiß wer der Chef ist.
Oder natürlich weil er scharf gemacht wurde was ich ja nicht hoffe !!! Der Weg vor Gericht wird wohl nicht unumgänglich sein außer er hats auf Schmerzengeld abgesehen. Meine Empfehlung abwarten was kommt und eine Hundeschule aufsuchen um einen Experten um Rat zu fragen !

Also ich habe nun bei meiner Versicherung angerufen. Diese hat mir mitgeteilt dass der Herr fahrlässig gehandelt hat und er im schlimmsten falle nur Schmerzensgeld erhält.

Ich hoffe es für Sie, trotzdem sollte ein Hund niemals einen Menschen beißen. Trainierte ausgebildete Hunde der Polizei wäre wohl die Ausnahme.

Hi SirSandro,

das sieht soweit nicht gut aus. Ich kenn mich im Recht nicht genau aus doch aus Erzählungen weiß ich, dass es für den Besitzer immer blöd ist und ein Schild ist evtl. ein netter Hinweis aber kein Argument. Wenn es das erste mal ist, kann es sein, dass er noch nicht eingeschläfert werden muss. Bei wiederholtem Fall stehen die Chancen schlecht.

emefge Klaus