Hallo und guten Tag! Pünktlich zum Welthundetag mal die Frage: Gibt es eigentlich verbindliche, gesetzliche Regelungen, ob man einen Hund mit ins Büro nehmen darf? Größe, Art etc.? Würde mich über Nachrichten freuen…
Hallo zurück,
ich habe noch von keiner Regelung gehört. Weder in Rechststreitfällen, noch privat. Habe auch nix im Internet finden können.
Ich denke, der Büroinhaber hat das Hausrecht und kann damit bestimmen, ob er das möchte oder nicht. Ich drück die Daumen für Ihr Vorhaben.
LG
Doggykids
Hallo,
also es gibt keine verbindliche Regelungen ob man seinen Hund mit in das Büro nehmen darf. Das muss der Chef Genehmingen.
Wenn Du ein eigenes Büro hast und dieses gemietet hast, dann sollte es so sein, dass Du deinen Hund mit nehmen kannst da Du dein eigener Chef bist und ihn dort ja nicht über Nacht lässt. So mit brauchst Du da keinen gesonderten Vertrag. Nur wenn Du da wohnst dann brauchst Du die Gehemigung aber dann ist es ja auch kein Büro mehr sondern eine Wohnung.
Ich hoffe du kannst damit etwas anfangen.
Liebe Grüße,
Nicole
Hallo K. Butt!
Es gibt leider keine verbindlichen, gesetzlichen Regelungen, ob man einen Hund mit zum Arbeitsplatz nehmen darf oder nicht.
Einzig, wenn man selbst krank ist und den ausgebildeten Hund benötigt (z.B. Blindenführhund bei Erblindung) kann ein Arbeitgeber den Hund nicht verbieten.
In allen anderen Fällen ist man darauf angewiesen, dass der Chef sein okay gibt und auch die Kollegen nichts gegen die Anwesenheit des Hundes haben.
Allgemein hat man mit Hunden die besten Karten, die ruhig auf ihrem Platz liegen bleiben können.
Auch sind kleinere Hunde und Tiere die weniger haaren oft noch ein Stück willkommener. -.-
~§~