Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung gekauft. In dieser wohne ich jetzt seit einem dreiviertel Jahr. Ich habe eine Freundin die mich regelmäßig besuchen kommt und auch 2-3 mal in der Woche bei mir schläft. Sie hat einen Hund und bringt diesen auch immer mit. Nun mein Problem, jemand aus dem Haus hat sich darüber beschwert da Hunde in dem Haus laut Eigentümerversammlung 2002 verboten sind. Meine Eltern haben die Whg. 2010 gekauft. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 7 Whg.
Nun meine Frage, besteht die Möglichkeit das der Hund doch bei mir in der Wohnung sein kann, bzw. übernachten kann? Besuch mit Tieren ist ja erlaubt!? Oder nicht
Hallo Marcel,
der Hund zählt als Besuch, doch sollte es einen bestimmten Zeitraum nicht überschrieten.Stellt sich hier die Frage was ist Besuch und was kann man als Dauerzustand bezeichnen? 2-3 x pro Woche könnte da schon zuviel sein, wenn man die Übernachtungen mit einbezieht. Es sollte allerdings auf keinen Fall mehr werden. Evtl. besteht ja auch für euch die Möglichkeit mehr bei deiner Freundin zu übernachten - für den Frieden im Haus auf alle Fälle besser.
Auf der nächsten Eigentümerversammlung sollten deine Eltern eine Änderung zum Thema Haustiere anstreben.
Schönen guten Abend,
ein komplettes verbot von Tieren ist schier unmöglich!
Bleiben Sie bei der jetzigen Regelung. die Rechtsprechung hat in vielen Urteilen ein Besuchsrecht von bis zu 6 Wochen ausgesprochen.
Ein Verbot kann sich meineserachtens nur bei einer Haltung eines Hundes auswirken, jedoch nicht beim Besuch.
MfG
Hallo
Für Eigentumswohnungen bin ich nun gar keine Expertin. Aber Besuch mit Hund, das muss ja wohl immer erlaubt sein, auch in Mietwohnungen, in denen Hundehaltung verboten ist.
Denke ich. (keine Expertenmeinung, nur normale Meinung)
Viele Grüße
Schönen guten Abend,
Das heißt also, dass der Hund auch über Nacht in der Wohnung bleiben darf, da er als Besuch da ist? Wie lange wäre denn der Zeitraum wo er anwesend sein darf? Die 6 Wochen am Stück? 6 Wochen auf ein Jahr gerechnet?
Trotzdem Danke…
schönen Abend noch
Hallo Marcel, mach Die keine Sorgen, Besuch mit Hunde sind prinzipiell erlaubt.
siehe auch :
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
Der Besuch von Hunden:
Der Vermieter kann es grundsätzlich nicht untersagen, dass Besucher des Mieters einen Hund in die Mietwohnung mitbringen. AG Aachen, Urteil vom 18. Oktober 1991, Az: 7 C 374/91 Quelle: WuM 1992, 432. Eine Hundehaltung im Sinne des Mietrechts liegt aber auch dann vor, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt. LG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 1988, Az: 2/11 S 276/87
Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Hundehaltung im Mietvertrag auszuschließen. Nicht jedoch kann untersagt werden, dass Hunde zu Besuch mitgebracht werden. Der Begriff Besuch ist hier weit auszulegen und umfasst auch das kurzfristige Übernachten, zumindest solange der Besitzer des Tieres ebenfalls anwesend ist.
sollte halt nicht dauernd sein.
Druck mal das Urteil aus und gebe es dem , der sich beschwert.
Hallo,
wir sind zwar eher auf Mietrecht spezialisiert, doch unsere vorherrschende Meinung zu diesem Thema ist folgende: Bechlüsse der Eigentümerversammlung wie zum Beispiel Hundeverbot sind zwar möglich, haben aber nur deklaratorische Bedeutung, weil sie nicht umsetzbar sind.
Erstens, generell geht sowieso nicht. Niemand kann einen Blindenhund verbieten, wenn ein Mieter oder Eigentümer erblindet. Ähnliches gilt für Diensthunde.
Die Eigentümer-Versammlung kann auch beschließen daß Eigentümer bei der Fremdvermietung der Wohnungen die Tierhalteerlaubnis restriktiv handhaben sollen. Aber sie kann Eigentümern nicht die Haltung verbieten, weil die Entscheidung Tierhaltung oder nicht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit im Eigentum gehört. Ein diesbezüglicher Beschluß wäre verfassungswidrig.
Selbst wenn der Beschluß gefaßt wird, müßte ja im Zuwiderhandelnsfall der Verwalter auf Unterlassung der Tierhaltung klagen und da kommt er nicht damit durch.
Unter dem Strich also: die freie Entfaltung der Persönlichkeit aus dem Grundgesetz (und dazu zählt Tierhaltung) steht über dem Beschluss aus dem Wohnungseigentümergesetz. Damit ist unserer Meinung nach der Hund in Ordnung.
Viele Grüße, JB
Vielen Dank für die Information. Also werde ich mit der Sache mal einen Anwalt beauftragen. Mal sehen ob ein generelles Verbot von Hunden in der Eigentumswohnung meiner Eltern statthaft ist.
Mfg Marcel
Hallo JB
Das hört sich sehr viel versprechend an. Dem zufolge dürfte es auch keine Probleme geben wenn meine Freundin auch mal 1 oder 2 Wochen am Stück bei mir ist. Ich werde mich mit meinen mit einem Anwalt in Verbindung setzen um da mal Klarheit zu bekommen.
Vielen Dank für die Hilfe
Mfg Marcel
Das hört sich sehr viel versprechend an. Dem zufolge dürfte es auch keine Probleme geben wenn meine Freundin auch mal 1 oder 2 Wochen am Stück bei mir ist. Ich werde mich mit meinen Eltern mit einem Anwalt in Verbindung setzen um da mal Klarheit zu bekommen.
Vielen Dank für die Hilfe
Mfg Marcel
Leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen.
Is sehr kitzlig . Ich würde dir aber in jedem Fall raten , bei der nächsten Eigentümerversammlung dies zum Thema zu machen.
Vielleicht kann man ja Besuchern gestatten , Hunde mitzubringen - die dann auch dort schlafen können.
Kritisch wirds , wenn der Hund halt laut bellt und sich die Herrschaften beschwereb!
Viel Glück !
Frank
GUTEN ABEND;
ICH HOFFE DAS DIE BESCHLÜSSE DER EIGENTÜMERVERSAMMLUNG NICHT BESTANDTEIL DES KAUFVERTRAGES DER WOHNUNG WAREN DENN SONST SIEHT ES SCHLECHT AUS. BESUCH KANN NATÜRLICH IMMER EINEN HUND MITBRINGEN ABER 2-3 MAL DIE WOCHE UND DANN IMMER DER GLEICHE BESUCH WIRD NICHT MEHR ALS BESUCH GERECHNET; INSOERN WÜRDE ICH BEI EINER MIETERVERSAMMLUNG VERSUCHEN DIESEN BESCHLUSS ZU KIPPEN.
VIEL ERFOLG UND EIN SCHÖNES WOCHENENDE
GRUSS MARGRET
Hallo Marcel,
ich sehe die Sache mit der Eigentumswohnung und dem Hund so: Wenn bei der Eigentümerversammlung 2002 beschlossen wurde, dass kein Bewohner einen Hund halten darf, dann ist das wohl so. Wenn Ihre Freundin jetzt einen Hund zu Besuch mitbringt, ist das ja keine Hundehaltung wie bei der Versammlung definiert. Es sei denn, es wurden auch ganz klar Besucherhunde ausgeschlossen. Kritisch wird es, wenn Ihre Freundin sich mehr als sechs Wochen bei Ihnen aufhält. Dann ist es definitiv schon kein Besuch mehr und man kann davon ausgehen, dass sie bei ihnen wohnt. Aber jetzt mal Absprachen hin oder her: Außer Ihnen leben im Haus noch sechs Parteien. Ich würde die mal fragen, ob der Hund stört. Wenn er keinen Lärm macht und auch nichts schmutzig oder kaputt und wenn er niemandem was tut, dann wird vielleicht auch niemand was gegen das Tier haben. Aber letzten Endes kann es passieren, dass die Anderen drauf bestehen, dass es ein Hundeverbot gibt.
Viel Glück!
Michaela
Hund als Besuch ist ganz klar erlaubt!
„Besuch mit Tieren ist ja erlaubt!? Oder nicht“
Hallo,
ich wäre überrascht wenn nicht, aber wie immer kommt es auf den Wortlaut an.
Was steht denn da genau im Beschluß? Und was im dazugehörenden Protokoll?
Bitten Sie doch Ihre Eltern um Einsichtnahme in die relevanten Unterlagen. Das sollte Ihnen Klarheit verschaffen, worauf sich Ihre Nachbarn beziehen.
Grundsätzlich ist gegen Hundebesuch gewiß nichts einzuwenden, wenn Wuffi allerdings lautstark Ihre Wohnung verteidigen sollte, oder 70Kg wöge und durch bloße Existenz beeindruckte, oder den Garten umdekorierte…
Mit bestem Gruß
Tiere von Besuchern
Der Besuch des Mieters darf sein Haustier für die Zeit des Besuchs mitbringen. Die kurzzeitige Aufnahme von Tieren durch den Mieter, beispielsweise als Notquartier für die Dauer des Urlaubs von Bekannten oder Verwandten, soll dagegen nicht zulässig sein, AG Frankfurt/M. WuM 1988, S.157.
Dies erklärt sich dadurch, dass zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung zwar sehr wohl der Empfang von Besuch gehört der auch mal länger als einen Nachmittag bleibt, aber nicht das Bedürfnis des Mieters, Bekannten oder Verwandten eine Gefälligkeit zu erweisen. Für solche Fälle gibt es Tierpensionen.
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Hallo Marcel,
ja, meines Wissens sind „Besuchertiere“ erlaubt. In eurem Fall könnte es jedoch sein, dass der Besucherstatus durch die Regelmäßigkeit aufgehoben wird. Dadurch wäre die Eigentümer-Gemeinschaft im Recht. Könnte sein, dass das eine Ermessenssache ist, aber ich bin leider nur Laie in Sachen Mietrecht. Auf jeden Fall müsst ihr euch überlegen, ob ihr Zoff mit der Hausgemeinschaft riskiert.
Viel Erfolg
Pigee