Folgende Situation:
In einem Haus mit Eigentumswohnungen, die oft auch untervermietet werden, lässt ein Bewohner einen größeren Hund frei im Treppenhaus und Hof laufen, zwar beaufsichtigt, aber ohne Leine oder Maulkorb.
Wir (Mieter) fühlten uns dadurch gestört, weil wir einfach Angst vor dem Hund haben und haben uns an die Hausverwaltung gewandt. Diese sagte jedoch, sie könne da nichts machen, weil der jenige kein Untermieter wäre sondern der Wohnungsbesitzer. Außerdem wären wir die einzigen, die sich daran stören würden. Stimmt es wirklich, dass er den Hund frei laufen lassen darf auf einem Hof, wo alle Wäsche aufhängen, die Kinder spielen oder gegrillt wird? Was sagt das Mietrecht dazu? Und wie können wir nur weiter vorgehen? Weil wir fühlen uns dadurch wirklich beeinträchtigt. (Zudem finden wir, dass eine Wohnung keine artgerechte Haltung für solch en Tier ist - darf er das denn überhaupt?) Danke für die Antworten!!!
Folgende Situation:
In einem Haus mit Eigentumswohnungen, die oft auch
untervermietet werden, lässt ein Bewohner einen größeren Hund
frei im Treppenhaus und Hof laufen, zwar beaufsichtigt, aber
ohne Leine oder Maulkorb.
Ich kenne mich zwar nicht mit Mietrecht aus, aber mit der LHV. Die besagt(je nach Bundesland): ein 40/20 Hund (größer als 40cm und/oder schwerer als 20kg) darf in bebauten, städtischen Gebieten NICHT ohne Leine geführt werden. Woher kommst du denn genau (Bundesland)? Eine
Maulkorbpflicht besteht jedoch nur, wenn es sich um einen Kategoriehund handelt (Rasse wäre hilfreich).
Wir (Mieter) fühlten uns dadurch gestört, weil wir einfach
Angst vor dem Hund haben und haben uns an die Hausverwaltung
gewandt. Diese sagte jedoch, sie könne da nichts machen, weil
der jenige kein Untermieter wäre sondern der Wohnungsbesitzer.
Dem Wohnungsbesitzer gehört der Hausflur und der Garten ja nicht (alleine), er hat ja nur Nutzundsrechte.
(Zudem finden wir, dass eine Wohnung
keine artgerechte Haltung für solch en Tier ist - darf er das
denn überhaupt?) Danke für die Antworten!!!
Das eine Wohnung keine artgerechte Haltung für einen Hund ist ist DEINE persönliche Meinung. Manche würden auch sagen, sich heutzutage Kinder anzuschaffen ist unverantwortlich. Hunde können sehr wohl in einer Wohnung artgerecht gehalten werden (natürlich keine Dogge, die in einem 40qm Appartment 8-10 Std am Tag gehalten wird, ohne sich frei bewegen zu können).
Habt ihr die Hundehalterin schon mal darauf angesprochen? Sagt ihr, ihr findet es nicht in Ordnung, dass ihr Hund frei herumläuft und appeliert an ihren Verstand: ein Hund ist ein Tier, somit nicht berechenbar. Man kann nie vorhersagen, wie ein Tier reagiert, wenn es sich zB bedroht fühlt. Das sage ich dir, als Hundehalterin.
Haustierhaltung gehört zum Persönlichkeitsrecht.
Eine private Abneigung gegen Hunde reicht zum Glück nicht aus, dies einzuschränken. Zumal der Hund weder gefährlich noch übermäßig laut zu sein scheint.
Gruß
wega
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Hallo,
liest Du auch die Frage oder reagierst Du nur auf Reizwörter?
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]
Ich kenne mich zwar nicht mit Mietrecht aus, aber mit der LHV.
Die besagt(je nach Bundesland): ein 40/20 Hund (größer als
40cm und/oder schwerer als 20kg) darf in bebauten, städtischen
Gebieten NICHT ohne Leine geführt werden. Woher kommst du denn
genau (Bundesland)?
Geführt werden!
Das bezieht sich nur auf die Öffentlichkeit.
Hier handelt es sich aber um ein Privatgrundstück. Der Hof eines Hauses mit Eigentumswohnungen ist nicht deshalb öffentlicher Grund, weil dort mehrere Parteien wohnen. Jeder Eigentümer kauft ja ein Stück Eigentumsrecht an den allgemeinen Anlagen mit. Normalerweise beschließt die Eigentümerversammlung über die Dinge, die alle angehen, also auch die Hundehaltung. Die Hausverwaltung verwaltet nur im Auftrage.
Gruß Steffi
Hallo,
liest Du auch die Frage oder reagierst Du nur auf Reizwörter
Hast du auch was zum Thema beizutragen oder willst du nur pöbeln?
Noch etwas zur Frage:
Das Mietrecht spielt hier m.E. keine Rolle, da es sich bei dem Hundehalter um einen Wohnungseigentümer handelt. Da müsste schon die ganze Eigentümergemeinschaft beschließen, dass in der gesamten Wohnanlage keine Hunde gehalten werden sollen.
Wenn einen als Mieter die Hundehaltung stört, kann man allenfalls versuchen, eine Mietminderung zu erreichen. Was ich mir allerdings schwierig vorstelle, denn die gemietete Wohnung samt Treppenhaus und Hof sind ja in vollem Umfang benutzbar und der Hund weder laut noch gefährlich.
Gruß
wega
und der Hund weder laut noch gefährlich.
Also: laut ist er nicht; dass er nicht gefährlich ist, würde ich aber nicht sagen. es handelt sich auf jeden Fall um ein größeres Tier, welches bei einem biss großen schaden anrichten kann. muss erst was passieren, damit ein hund als gefährlich gilt? oder wonach soll man das beurteilen?
und sicher ist haustierhaltung ein privates recht, aber das frei laufen lassen einen so großen hundes (ich kenne die rasse leider nicht) war meines erachtens nicht erlaubt, weder auf dem gehweg noch auf mietgrundstück. leider habe ich hierzu aber keine gesetzeslage gefunden…
Hallo
wie kommst du auf das schmale Brett, dass ein Hund nur mit Maulkorb und Leine geführt werden darf? Auf seinem privaten Eigentum kann jeder Hundehalter seinen Hund ohne Maulkorb und Leine laufen lassen.
Maulkorb ist in der Öffentlichkeit auch nur für bestimmte Rasse vorgeschrieben.
Da ihr die einzigen seid, die sich daran stören, kann es sich auch nicht um einen unerzogenen, wilden und gefährlichen Hund handeln, sonst würde wahrscheinlich die gesamte Mieterschaft Sturm laufen.
Wenn jemand generell Angst vor Hunden hat, möge er mit dem Besitzer sprechen und diesen bitten, wenn man sich begegnet, den Hund anzuleinen. Hat er dafür Verständnis wird er dies auch tun.
Eine Möglichkeit wäre auch, sich mit dem Hund vertraut zu machen.
Zwei unserer Nachbarinnen (wir wohnen in einem 1-Fm.Haus) hatten immer Angst vor unseren Hunden, mit unserem jetzigen Hund haben wir sie als Welpe Bekanntschaft machen lassen. Heute hat der Sohn einer Nachbarin ebenfalls einen Hund und für sie gibt es nichts schöneres als mit diesem spazieren zu gehen und die andere Nachbarin, die früher mit dem Besen herumgefuchtelt hat, damit unser Hund nicht näher kam, kommt ihn heute extra besuchen.
Gruß
es handelt sich auf jeden Fall um ein größeres Tier, welches bei einem biss großen schaden anrichten kann. muss erst was passieren, damit ein hund als gefährlich gilt? oder wonach soll man das beurteilen?
das sind so Vorurteile, die ich liebe: ein großer Hund ist potentiell als gefährlich anzusehen.
Auch der Biss von einem Pferd kann großen Schaden anrichten
auch der Hieb einer Katze kann einem Kind Schaden anrichten
ebenfalls Schaden anrichten können Autos, Fahrräder, was weiß ich…
Gruß
ja richitg, nur dass heir nicht darum geht.
also bitte nur antworten, die mir auch weiter helfen!
danke!
Daher habe ich ja auch in bebauten, städtischen
Gebieten geschrieben (= Stadtgrund ist der Öffentlichkeit zugänglich). Das bezog sich auf die Frage : generell Maulkorb und Leine.
Es existiert ja auch eigentlich immer eine Hausregelung.
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ja richitg, nur dass heir nicht darum geht.
also bitte nur antworten, die mir auch weiter helfen!
danke!
Hallo
da anscheinend Hundehaltung im Haus erlaubt ist, der Hund ein ganz normaler ist, andere Mieter sich nicht daran stören, gibt es keine Gesetzeslage welches verbietet, den Hund frei laufen zu lassen.
Hier kann man - wie schon gesagt - nur persönlich an den Hundehalter appelieren, den Hund, wenn man ihn begegnet, anzuleinen.
Gruß
ja richitg, nur dass heir nicht darum geht.
also bitte nur antworten, die mir auch weiter helfen!
danke!
Du solltest schon ein paar Infos mehr geben (Bundesland, vielleicht gibt es in eure Gemeinde Auflagen für Hundehalter). Steht zur Hundehaltung nichts im Mietvertrag oder der Hausregelung?
Was möchtest du denn jetzt hören? Der Hund stört Dich und soll deshalb an die Leine : gib Infos und dann kann man dir auch weiterhelfen.
Wenn in Eurer Hausregelung steht: Hunde an die Leine, dann kannst du dich ja darauf berufen. Wenn drin steht: Hunde dürfen auf dem gesamten Gelände frei laufen…dann kann die Hundehalterin sich darauf berufen.
Nochmal: hast du schon mal mit ihr darüber geprochen? Sag ihr, dass du dich unwohl fühlst (nicht jeder kann so gut mit Hunden) und bitte sie, denn Hund im Hausflur oder im Garten (wenn andere Personen anwesend sind) an die Leine zu nehmen.
dass er nicht gefährlich ist, würde
ich aber nicht sagen. es handelt sich auf jeden Fall um ein
größeres Tier, welches bei einem biss großen schaden anrichten
kann.
Hallo,
ein Hund wird nicht als gefährlich eingestuft weil sein Biß großen Schaden anrichten kann, sondern aufgrund seines Verhaltens, seiner Sozialisierung. Um dies festzustellen gibt es bei bestimmten Rassen und bei auffällig gewordenen Hunden den Wesenstest. Nach deinen bisherigen Auskünften besteht scheinbar kein Grund, den Hund als gefährlich einzustufen, egal wie groß er ist.
So sehe ich folgende Fakten:
- Der Hund ist offenbar nicht als gefährlich einzustufen.
- Die Eigentümergemeinschaft hat anscheinend die Hundehaltung in der gesamten Anlage nicht untersagt.
- Es ist scheinbar kein anderer Bewohner gegen den Hund.
Ergo:
Der Hund läuft weiter frei rum und es bleibt nur sich mit dem Hundehalter zu verständigen, damit Hund und Gegner sich möglichst wenig begegnen.
Die Empfehlung den Hund überhaupt mal richtig kennenzulernen kann ich nur voll unterstützen. Geht doch mal mit auf Hundespaziergang.
Gruß Steffi
Wenn die Eigentümergemeinschaft
Mann bekommt für jeden Hund (auch für so genante Kampfhunde!) falls er den Test besteht Leinen und Maulkorb befreiung, zum Glück!
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