Hund im Vorgarten

Hallo,

in Berlin gibt es oft „Vorgärten“ vor Wohnhäusern, die mal eingezäunt sind und mal nicht. Es ist davon auszugehen, dass diese in aller Regel kein öffeniches Strassenland sind, also Privat- oder Gesellschaftseigentum. Ist zu dulden, dass Hunde (anleint/ nicht angeleint) diese „Vorgärten“ betreten? Und was, wenn der Hund dort sein „Geschäft“ cht?

Danke!

jetme

Hallo!

Muss man das wirklich erst anfragen oder könnte es einem auch sein Menschenverstand sagen ?

Natürlich darf da ein Hund nicht rein und sein Geschäft verrichten.
Der Hundehalter wäre anzusprechen und aufzufordern es zu beseitigen und zukünftig zu unterlassen das Grundstück zu betreten.

Übrigens gilt das überall,auch im Stadtpark oder sonstigen Grünflächen der Stadt.

mfG
duck313

hi,

wenn die Frage nur ‚Darf der Hundehalter des Hundes Hinterlassenschaft liegen lassen‘ gewesen wäre.

grüße
lipi

Was wäre dann ??

Der Hundehalter wäre anzusprechen und aufzufordern es zu
beseitigen und zukünftig zu unterlassen das Grundstück zu
betreten.

Auch dann wenn das Grundstück dem Hundehalter gehört ?

Was nach der Urspungsfrage möglich sein könnte.

hi,

dann hätte die Antwort zumindest etwas mit der Frage zutun.

grüße
lipi