in Berlin gibt es oft „Vorgärten“ vor Wohnhäusern, die mal eingezäunt sind und mal nicht. Es ist davon auszugehen, dass diese in aller Regel kein öffeniches Strassenland sind, also Privat- oder Gesellschaftseigentum. Ist zu dulden, dass Hunde (anleint/ nicht angeleint) diese „Vorgärten“ betreten? Und was, wenn der Hund dort sein „Geschäft“ cht?
Muss man das wirklich erst anfragen oder könnte es einem auch sein Menschenverstand sagen ?
Natürlich darf da ein Hund nicht rein und sein Geschäft verrichten.
Der Hundehalter wäre anzusprechen und aufzufordern es zu beseitigen und zukünftig zu unterlassen das Grundstück zu betreten.
Übrigens gilt das überall,auch im Stadtpark oder sonstigen Grünflächen der Stadt.