Hund in der Wohnung trotz Verbot?

Hallo,

ich möchte mir eine deutsche Dogge anschaffen wohne momentan im Hause meines Onkels wobei gegen diesen noch ein Rechtsstreit läuft und dieser auch sonst nur Schikane gegen uns errichtet. Da ich ein Psychische Probleme habe und mich der Hund von diesen ablenken soll ist die Anschaffung für mich wichtig. Da die Familie meines Onkels auch einen Hund (Pudel) haben bin ich der Meinung, das ich dies auch dürfte bin mir da aber nicht sicher. Fakt ist das ich nicht mit Ihm über diese Sache sprechen kann, da wie gesagt durch einen Erbstreit die Fronten verhärtet sind. In unserem Mietvertrag kann ich nichts über Tierhaltung finden auch wenn diese verboten ist muss es doch eine möglichkkeit geben das Tier halten zu können. Die Haltung des Tieres soll nicht dauerhaft in der Wohnung sein, da ich den Hund mit zur Arbeit nehme. Auf Grund meiner Selbstständigkeit ist dies möglich. Der Hund währe erst Nachmittags und über Nacht in der Wohnung, tut keinem etwas und bellt nur wenn er allein ist und dies auch sehr sellten.

Wer kann mir hier weiterhelfen???

Vielen Dank schonmal

Hallo,

also ich gehe mal davon aus, der Onkel ist der Vermieter.
Ich würde Ihn anschreiben und über die Anschaffung eines Hundes informieren. Und abwarten wie die Reaktion auf dem Brief ist. Sollte die Hundehaltung im Mietvertrag nicht geregelt sein, kann man den Fall nach der Anschaffung zwar einklagen, dieses ist aber nicht sicher und teuer.

Viel Glück

MoinMoin!
Nun, Sie wohnen, wie Sie selbst sagen, in einem Haus, welches Ihnen nicht gehört. Folglich hat eine andere Person das Recht, die Regeln auszustellen. Diese sollten Sie als Mieter akzeptieren, um einen (weiteren) Rechtsstreit zu vermeiden.
Sie gehören nach meiner Einschätzung zu dem Personenkreis, der sich seine Regeln gern selbst erstellt, nichts ist wichtiger, als ICH. Ob eine Hundehaltung erlaubt oder nicht erlaubt ist, interessiert eher weniger. Hauptsache, ICH bringe meinen Kopf durch. Und als Hund käme dann, damit das auch alle sehen können, nicht ein Dackel oder ein anderer kleiner Hund in Frage - nein, es muß dann schon eine ponygroße Dogge sein.
Also, guter Mann, Sie sollten sich in Therapie begeben und dort Ihre Probleme wälzen und nicht hier in W-W-W den Leuten die Zeit stehlen!
Gruß

Wenn der Hund tasächlich der Problembewältigung eines psychischen Problems dienen soll, dann muß es sich bei dem Kaliber Hund auber um ein gewaltiges Problem handeln; es gibt kleinere Hunde! Zur Sache: In jedem Standardmietvertrag ist die Hundehaltung ausgeschlossen bzw. bedarf der Zustimmung des Vermieters, die dieser jedoch jederzeit widerrufen kann, wenn das Tier sich aus irgenwelchen Gründes als ein Störfaktor herausstellen sollte. Eine deutsche Dogge ist kein Wohnungshund! Schaffen Sie sich einen Hund gegen den Willen oder ohne die Zustimmung des Vermieters an, kann er dieses Verhalten abmahnen und Sie mit enger Fristsetzunge auffordern, den Hund wieder abzuschaffen. Halten Sie diese Fraust nicht ein, dann kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden und Sie hätten noch mehr Probleme - also sein lassen!

Die Haltung eines Hundes in der Wohnung muss immer mit dem Vermieter abgestimmt werden, es sei denn sie ist bereits im Mietvertrag ausgeschlossen worden. Grundsätzlich erlaubt ist nur die Haltung von sog. Kleintieren, d.h. Meerschweinchen, Hamster etc. Auch wenn Sie den Hund dringend benötigen ist dies kein Grund dafür, dass der Vermieter dies erlauben muss. Wie häufig der Hund in der Wohnung ist, ob er bellt oder ähnliches spielt hier keine Rolle.
Detailliertere Informationen zur Tierhaltung in Mietobjekten finden Sie auch hier:
http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3…

Gruß
hausblick

Hallo,
ein Hund in einer Mietwohnung muss immer vom Vermieter genehmigt werden. Ein so großer Hund, wie eine Dogge, wird meistens ein Problem sein. Wird die Genehmigung vom Vermieter nicht erteilt, dann darf auch kein Hund in der Wohnung gehalten werden, ansonsten kann die Wohnung gekündigt werden.
Gruß
Udo

Hallo trendline89,

wenn der Onkel einen Hund als Haustier hält ist es der logische Schlusse, daß auch Sie einen Hund halten können. Vorausgesetzt die Dogge hat den Pudel nicht zum Fressen gern. Wenn die beiden sich verstehen würden - das könnte sogar die Erbschaftsprobleme etwas mindern helfen.

Zu Ihrem psychischen Problem kann ich Ihen wärmstens empfehlen es mal mit EMDR-Therapie zu probieren. Sie ist eine excellente Traumatherapie - selbst bei Schädigungen durch pränatalen Ereignisse erzielt man gute Erfolge. (gute Adresse : Esther Ebner, Oberursel)

Beste Grüße
hardy

Hallo, tut mir leid, darin habe ich keine Erfahrung.

Wenn Du ihn nicht fragen willst, wie sehen Deine Eltern das? Die kennen ihn doch bestimmt besser…
Trotz des Erbstreits.
Viel Erfolg!

Hallo,

ich möchte mir eine deutsche Dogge anschaffen wohne momentan
im Hause meines Onkels wobei gegen diesen noch ein
Rechtsstreit läuft und dieser auch sonst nur Schikane gegen
uns errichtet. Da ich ein Psychische Probleme habe und mich
der Hund von diesen ablenken soll ist die Anschaffung für mich
wichtig. Da die Familie meines Onkels auch einen Hund (Pudel)
haben bin ich der Meinung, das ich dies auch dürfte bin mir da
aber nicht sicher. Fakt ist das ich nicht mit Ihm über diese
Sache sprechen kann, da wie gesagt durch einen Erbstreit die
Fronten verhärtet sind. In unserem Mietvertrag kann ich nichts
über Tierhaltung finden auch wenn diese verboten ist muss es

wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung steht,ist es doch ok…ich würde aber in deiner Stelle deinen Onkel schriftlich mitteilen, das du beabsichtigst, dir eine Hund anzuschaffen.

doch eine möglichkkeit geben das Tier halten zu können. Die
Haltung des Tieres soll nicht dauerhaft in der Wohnung sein,
da ich den Hund mit zur Arbeit nehme. Auf Grund meiner
Selbstständigkeit ist dies möglich. Der Hund währe erst
Nachmittags und über Nacht in der Wohnung, tut keinem etwas
und bellt nur wenn er allein ist und dies auch sehr sellten.

Wer kann mir hier weiterhelfen???

Vielen Dank schonmal

lisa

Wenn der Mietvertrag, oder andere Vereinbarungen des Vermieters die Tierhaltung nicht ausdrücklich verbieten, darf schon eines gehalten werden.